Norm
ABGB §1036Rechtssatz
Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027852Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.04.2014