Norm
MRG §3 Abs2 Z1Rechtssatz
Die zwischen zwei Geschoßen eingezogene Decke stellt ebenso einen allgemeinen Teil des Hauses dar wie eine Außenmauer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082890Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.12.2019