Begründung: Die Antragstellerin ist zu 4700/1,000.000 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung W 4/2, Obergeschoß, *****. Der Antragsgegner ist Verwalter dieser Liegenschaft. Auf der Liegenschaft befindet sich eine Tiefgarage, 12 Einzelgaragen sowie Abstellplätze im Freien, die der Firma N*****gesellschaft mbH & Co KG folgendermaßen zugeordnet sind: Wohnungseigentum ist an den 12 Garagen zu je 126/1,000.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug mit Sachbeschluss vom 7. 7. 1998, GZ 4 Msch 138/95y-28, bestätigt durch Entscheidung des Rekursgerichtes vom 23. 3. 1999, GZ 4 Msch 138/95y-32, dem Antragsgegner auf, den Antragstellern die Abrechnungen über die Reparaturrücklage für die Jahre 1988 bis 1995 betreffend das Objekt *****, berichtigt und ergänzt um bestimmte einzelne Punkte binnen 14 Tagen bei sonstiger Verhängung einer Ordnungsstrafe in der Höhe von S 80.000 zu legen. Mit dem nunmehr an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1447 erster und zweiter Satz ABGB hebt der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache alle Verbindlichkeiten auf. Dieser Grundsatz gilt auch für diejenigen Fälle, in welchen die Erfüllung der Verbindlichkeit oder die Zahlung einer Schuld durch einen anderen Zufall - auch nachträglich - unmöglich wird. Die Unmöglichkeit im Sinn des § 1447 ABGB kann eine rechtliche ("Unerlaubtheit") oder tatsächliche sein (W... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu den von den Antragstellern im vorliegenden Rechtsmittel aufgeworfenen Fragen, ob der durch einen im Haus entstandenen Rohrbruch bewirkte Wassermehrverbrauch den Mietern als Betriebskosten angerechnet werden darf und ob eine Ergänzung einer Pauschalverrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist zur Rechnungslegung zulässig ist, besteht ausreichende, einschlägige Rechtssprechung des Höchstgerichts. Zur Wasserversorgung e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447MRG §21 Abs3MRG §21 Abs5WEG 1975 §17 Abs1 Z1WEG 1975 §17 Abs6
Rechtssatz: Der Vermieter kann nicht zu einer Leistung verurteilt beziehungsweise durch Ordnungsstrafen gezwungen werden, von der nach der Beurteilung des Verkehrs mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie gar nicht erbracht werden kann, weil etwa die notwendige Mitwirkung eines Dritten nicht zu erreichen ist. Um einem Rechnungslegungsbegehre... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Begehren der Antragsteller abgewiesen, den Antragsgegnern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 20.000,-- die Legung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 aufzutragen. Begründet wurde dies mit der Unmöglichkeit einer Erlangung bzw Rekonstruktion der Abrechnungsunterlagen, die im konkreten Fall glaubhaft sei, weil seit dem Abrechnungszeitpunkt bereits ein zweimaliger Eigentümerwechsel des Hauses stattgefunden hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des im Haus der Klägerin gelegenen Geschäftslokales top 1. In dem am 11. 5. 1994 von mehreren Mietern des Hauses eingeleiteten Verfahren vor der Schlichtungsstelle entschied diese am 15. 7. 1996 dahin, dass die Hauseigentümerin Betriebskostenbeträge von insgesamt 130.337,37 S an die Antragsteller zurückzuzahlen habe. Hiebei handelt es sich um Wasser- und Abwasserkosten für die Jahre 1993, 1994 und 1995. Die Hauseigentümerin rief g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsausführungen des Rekursgerichts sind durch die von ihm zitierte Entscheidung 5 Ob 24/85 = SZ 58/106 = MietSlg 37.367/23, in welcher auf die Hausbesorgerabfertigung ausdrücklich Bezug genommen wurde, gedeckt. Bei Anwendung der in dieser Entscheidung enthaltenen Grundsätze kann auch eine Entlastung der Mieter der von der Hausbesorgerin zuletzt betreuten Häuser durch Aufteilung der 1996 bezahlten Abfertigung auf ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter im Haus *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Sie haben am 11. 8. 1997 bei der zuständigen Schlichtungsstelle und dann gemäß § 40 Abs 1 MRG beim Erstgericht den Antrag gestellt, der Antragsgegnerin unter Androhung einer Ordnungsstrafe aufzutragen, ihnen binnen 14 Tagen (wie vom Gericht eingefügt wurde Zug um Zug gegen Ersatz der Kosten) Fotokopien der Betriebskostenabrechnung 1996 auszufolgen. Die Antragsgegnerin bestritt ei... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Der Einleitungssatz des § 21 Abs 1 MRG bezieht sich nur auf die Jahrespauschalverrechnung der Bewirtschaftungskosten. Mit dieser jährlichen Abrechnung werden die Betriebskosten im Nachhinein geltend gemacht (vgl MietSlg 43/31; 5 Ob 106/99w), wofür der Gesetzgeber dem Vermieter in § 21 Abs 3 MRG eine Frist von 12 Monaten ab Ablauf des Verrechnungsjahres gesetzt hat (vgl MietSlg 48/40). Bei der Jahrespau... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3
Rechtssatz: In die Jahrespauschalverrechnung von Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sind jene Beträge aufzunehmen, die dem Vermieter gegenüber im Lauf des Kalenderjahres fällig wurden (WoBl 1997, 264/108). Das gilt auch dann, wenn Jahr der Fälligkeit und Jahr der Zahlung auseinanderfallen. Maßgebend dafür, ob eine den Bewirtschaftungskosten des Hauses zuzurechnende Kostenbelastung des Vermieters in die Jahrespauschalverr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus *****. Sie begehrten zunächst bei der Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 1 MRG bei Gericht die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1992, die in dritter Instanz nur noch hinsichtlich der Vorschreibung eines Teilbetrages von S 21.039,-- für Versicherungsprämien strittig ist. Es geht dabei um die in die Jahrespauschalverrechnung 1992 aufgenommene Prämie für das dritte Qu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Ausführungen im Revisionsrekurs ist insofern beizupflichten, als die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz zur Frage einer Verpflichtung des Mieters zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Herstellung von Kopien der Betriebskostenabrechnung (§ 21 Abs 3 MRG) von gesicherter höchstgerichtlicher Rechtsprechung abweicht. Daß der Vermieter zur Herausgabe von Kopien der Abrechnung und der Belege nur Zug-um-Zug g... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs3MRG §21 Abs3WEG 1975 idF 3. WÄG §17 Abs2WEG 1975 idF 3. WÄG §19 Abs1
Rechtssatz: Die dem Mieter einer Eigentumswohnung gegenüber zu erfüllende Abrechnungspflicht nach § 20 Abs 3 (Hauptmietzins) und § 21 Abs 3 MRG (Betriebskosten) fällt unabhängig davon, ob das Mietverhältnis vor oder nach der
Begründung: des Wohnungseigentums begonnen hat, nicht in den gesetzlichen Aufgabenbereich des WE-Verwalters. Soll er die Abrechnungen leg... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Der Vermieter kann im Fall der Jahrespauschalverrechnung von Betriebskosten seiner Pflicht, dem Mieter Einsicht in die Belege zu gewähren, auch dadurch nachkommen, daß er ihn die auf Datenträgern archivierten Urkunden einsehen läßt und/oder sie ihm, wenn gewünscht, ausdruckt bzw auf andere Weise kopiert. Es muß nur sichergestellt sein, daß die fraglichen Belege in einer Weise auf Datenträgern erfaßt und zur Einsic... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Der Zweck des dem Mieter in § 21 Abs 3 MRG eingeräumten Rechts auf Einsicht in die Belege der von ihm zu erstattenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben besteht darin, überprüfen zu können, ob die vom Vermieter in die Jahresabrechnung aufgenommenen Aufwendungen tatsächlich aufgelaufen sind, ob es sich um Hausbewirtschaftungskosten iSd § 21 Abs 1 und Abs 2 MRG handelt und ob sie dem Vermieter gegenüber auch im... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter einer Wohnung im Haus M*****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Der auf ihn entfallende Betriebskostenanteil beträgt 3,45 %. Die dem Antragsteller von der Antragsgegnerin gelegte Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 weist Rauchfangkehrerkosten von insgesamt S 9.521,04 aus. Für diese Betriebskosten sind keine Originalbelege vorhanden. Die Antragsgegnerin hat nämlich die Rechnungen in ihre elektronische Datenerfassungs... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu etwa 1/4-Anteil Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus M*****straße 16. Die Antragsgegnerin ist die mit Zustimmung aller Mit- und Wohnungsmiteigentümer bestellte Verwalterin der Liegenschaft. Mit den Eigentumsanteilen der Antragstellerin ist Wohnungseigentum an insgesamt 6 Wohnungen bzw sonstigen selbständigen Räumlichkeiten des Hauses verbunden; die übrigen Anteile und Objekte stehen im Mit- bzw Wohnungseige... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin des Bestandobjektes top Nr 1 in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus S*****gasse ***** in ***** W*****. Die Antragsgegnerin, ein Versicherungsunternehmen hat mit sich selbst eine "Wohnhaus-Bündelversicherung" für das Haus S*****gasse ***** in ***** W***** abgeschlossen, dies unter teilweiser 50 %iger Mitversicherung durch die ***** Versicherungs-AG. Versichert sind die Risken Feuer, Leitungswasserschaden, Glas, Sturmschaden und H... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IABGB §904 IIIMRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Fällig ist eine Betriebskostenschuld beziehungsweise Abgabenschuld spätestens dann, wenn sie der Vermieter erfüllen muss. Dieser Zeitpunkt richtet sich primär nach der Vereinbarung mit dem Gläubiger (vergleiche 5 Ob 162/97b), kann sich aber auch aus besonderen gesetzlichen Fälligkeitsvorschriften ergeben. Ist auch auf diese Weise der Fälligkeitszeitpunkt nicht bestimmt, so beurt... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten und Abgaben) sind, wenn der Vermieter von der Möglichkeit der Jahrespauschalverrechnung Gebrauch gemacht hat, innerhalb der Frist von einem Jahr ab Ende des Verrechnungsjahres - das heißt innerhalb einer halbjährigen "Nachfrist" ab "Fälligkeitstermin" für die Abrechnung - durch Legung, allenfalls Ergänzung der Abrechnung ordnungsgemäß geltend zu machen. ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8MRG §21 Abs3. MRG §23 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Überwälzbarkeit von Dienstgeberbeiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds, die im Hinblick auf die Beschäftigung eines Hausbesorgers zu entrichten sind, auf die Mieter ist durch § 21 Abs 3 MRG an die Einhaltung der einjährigen Präklusivfrist gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 419/97x Entscheidungstext OGH 11.11.1997 ... mehr lesen...
Norm: FamLAG §43 Abs1MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds waren nach § 43 Abs 1 FamLAG 1967 für jeden Monat bis spätestens 10. des nachfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten, woraus sich eindeutig deren Fälligkeit - auch und gerade in Bezug auf § 21 Abs 3 MRG - ergibt. Kommt es zu bescheidmäßigen Nachforderungen, so wird durch die Abgabenfestsetzung eine von § 43 Abs 1 FamLAG 1967 abweichende F... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren zur Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen nach § 37 Abs 1 Z 12 MRG ist der Oberste Gerichtshof nur noch mit der Frage befaßt, ob die Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, die der Antragsgegner in den Jahren 1989, 1990 und 1991 wegen der Beschäftigung eines Hausbesorgers an das Finanzamt hätte abführen müssen, tatsächlich aber erst im Jahr 1992 abgeführt hat, zu Recht in die Betriebskostenabrechnung 1992 auf... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein Antrag auf Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung (vergleiche Würth/Zingher Mietrecht und Wohnrecht19 § 37 MRG Rz 21) für noch nicht abgerechnete Perioden ist im Falle eines Eigentümerwechsels gegen den neuen Eigentümer (Alleineigentümer), der sie auch erstellt hat, zu richten und nicht gegen frühere Eigentümer (Miteigentümer), in deren Eigentümerschaft zwar die... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Teilsachbeschluß aus, daß der Antragsgegner als Vermieter das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung eines Betrages von S 1.397,31 für sonstige Betriebskosten und von S 18.378 für Versicherung in der Betriebskostenabrechnung des Jahres 1994 überschritten habe, und verpflichtete ihn zur Rückzahlung anteiliger Beträge. Es traf die Feststellung, daß die am 1.1.1995 fällige Teilprämie der Hausversicherung die Höhe von S 18.378 hatt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria W*****, vertreten durch Dr.Josef Olischar, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei B***** AG, ***** vertreten durch Dr.Michael Vallender, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 65.048,56 s.A. i... mehr lesen...
Norm: MRG §1MRG §17MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Die bauliche Trennung der Garagen vom Haus ist für sich allein kein stichhältiges Argument für die Bildung verschiedener Bewirtschaftungseinheiten. Entscheidungstexte 5 Ob 40/97m Entscheidungstext OGH 25.02.1997 5 Ob 40/97m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Werden mangels Pauschalverrechnung Bewirtschaftungskosten nicht innerhalb der einjährigen Präklusivfrist unter Vorlage der Rechnungen fällig gestellt, so können sie später nicht mehr geltend gemacht werden; die Frist läuft ab Fälligkeit gegenüber dem Vermieter. Wurden Bewirtschaftungskosten innerhalb der Präklusionsfrist durch Vorlage der Rechnungen geltend gemacht, dann können sie - als T... mehr lesen...