Norm
ABGB §1486 Z4Rechtssatz
Werden mangels Pauschalverrechnung Bewirtschaftungskosten nicht innerhalb der einjährigen Präklusivfrist unter Vorlage der Rechnungen fällig gestellt, so können sie später nicht mehr geltend gemacht werden; die Frist läuft ab Fälligkeit gegenüber dem Vermieter. Wurden Bewirtschaftungskosten innerhalb der Präklusionsfrist durch Vorlage der Rechnungen geltend gemacht, dann können sie - als Teil des gesetzlichen Mietzinses - innerhalb der Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB - gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107090Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021