Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter im Haus der Antragsgegnerin in Wien 1., Jakobergasse 4. Nach Außerkrafttreten der Entscheidung der Schlichtungsstelle infolge Anrufung des Gerichtes durch die Antragsteller wies das Erstgericht den Antrag der Antragsteller, der Antragsgegnerin die Legung der Betriebskostenabrechnung 1987 aufzutragen, ab. Die Feststellung des Erstgerichtes, daß die Antragsgegnerin durch Aufnahme verschiedener Ausgabenpositionen in die Betriebskostenabr... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Aus dem Wesen der Betriebskostenpauschalraten als Abschlagszahlungen auf die zu erstattenden Betriebskosten, deren Höhe im Gesetz festgelegt wird, folgt, dass der Mieter - sind diese Pauschalraten aus welchem Grunde immer bisher nicht oder nicht vollständig entrichtet worden - nach Ablauf der für die Abrechnung bestimmten Frist nur mehr die Erstattung der tatsächlich in dem zur Beurteilung stehenden Kalenderjahr a... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und die Beklagte sind je zu einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Wien-Landstraße, Beatrixgasse 19. Die Beklagte ist gleichzeitig Mieterin der Wohnung Nr. 16 in diesem Haus. Die Kläger begehrten mit der Behauptung, daß ihnen die Beklagte die Erstattung von Betriebskosten für die Monate Mai bis November 1984 und Jänner 1985 (S 17.385,24) und den Erhaltungsbeitrag für den Zeitraum von Mai 1984 bis Jänner 1985 (S 20.460,--) in der auf deren Dri... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVj1MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4MRG §37 Abs1
Rechtssatz: Ein Begehren auf "Rechnungslegung" hinsichtlich der in einem Pauschalmietzins enthaltenen Betriebskosten gehört nicht auf den (streitigen) Rechtsweg, sondern in das AußstrVerf nach § 37 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 92/87 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 5 Ob 92/87 Veröff: WoBl 1988,92 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Eine Jahrespauschalverrechnung ist nur dann zulässig, wenn sie auf der Basis der Betriebskosten des vorausgegangenen Kalenderjahres erfolgt. Entscheidungstexte 6 Ob 514/87 Entscheidungstext OGH 14.05.1987 6 Ob 514/87 Veröff: WoBl 1988,45 5 Ob 43/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erwarb im Jänner 1985 durch Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren 1350/1400-Anteile der Liegenschaft EZ 54 KG Rauhenstein. Die Beklagte ist seit 1. Juni 1974 Mieterin der Wohnung Nr. 20 in dem auf der Liegenschaft befindlichen Haus. Es wurde ein wertgesicherter monatlicher Hauptmietzins von S 1.100 und ein auf die Beklagte entfallender Betriebs- und Heizkostenanteil von 4,07 % vereinbart. Die klagende Partei als neue Mehrheitseige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses *****. Die Klägerin ist seit 1. 6. 1983 Mieterin der im 1. Stock dieses Hauses gelegenen Büroräumlichkeiten *****. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 62.338,65 s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , die Beklagte habe in der Vorschreibung des Bestandzinses für April 1984 überhöhte Beträge begehrt, die infolge eines Dauerauftrages der Klägerin an ihre Ban... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3MRG §24 Abs3
Rechtssatz: Die Jahrespauschalabrechnung hinsichtlich Heizkosten der zentralen Wärmeversorgungsanlage ist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 593/85 Entscheidungstext OGH 27.11.1985 8 Ob 593/85 Veröff: ImmZ 1986,66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070121 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Vierteljährliche Abrechnungen der Betriebskosten im Rahmen der Pauschalabrechnung (§ 21 Abs 3 MRG) sind zulässig und reichen dann für die gesetzlich gebotene Jahresabrechnung auch aus, wenn sie in ihrem inneren Sachzusammenhang und ihrer Aufgliederung gemeinsam jene Aussagekraft haben, die von der Jahresabrechnung allgemein gefordert wird. Dies gilt insbesondere für die Feststellung der zur Verrechnung zu bringend... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug den Antragsgegnern als Vermietern auf, binnen 14 Tagen im Hause Kochgasse 34 im 8. Wiener Gemeindebezirk die Jahrespauschalabrechnung der Betriebskosten für das Jahr 1982 im Sinne des § 21 Abs 3 MRG beim Hausbesorger oder an einer sonst geeigneten Stelle in diesem Hause zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen und diesen in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren. Das Rekursgericht bestätigte diesen Sachbeschluß des Erstgerichtes. Be... mehr lesen...
Norm: MRG §15 Abs1MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Der sich aus der Jahresabrechnung ergebende Fehlbetrag ist Betriebskostenanteil am Mietzins für den Monat der Fälligkeit gegenüber den Hauptmietern des Hauses, also dem der Abrechnung folgenden zweiten Zinstermin und daher von den Hauptmietern zu entrichten, die zu diesem Zeitpunkt Hauptmieter des Mietgegenstandes sind. Entscheidungstexte 5 Ob 24/85 ... mehr lesen...
Begründung: Das von der Antragsgegnerin angerufene Erstgericht hat - in Übereinstimmung mit der seinerzeitigen Entscheidung der Schlichtungsstelle - festgestellt, dass die Antragsgegnerin als Vermieterin durch die Einhebung von S 332,55 aus dem Titel Betriebskostennachzahlung für das Jahr 1983 am 1.Juli 1984 der antragstellenden Mieterin gegenüber das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten habe; es verpflichtete die Antragsgegnerin, diesen Betrag der Antragstellerin zurückzuz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MG §12 Abs2 BMRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Im Falle der Geltendmachung, das heißt Fälligstellung des Ersatzanspruches für Betriebskosten oder besondere Aufwendungen innerhalb der im § 12 Abs 2 MG normierten einjährigen Präklusivfrist, welche die Perpetuierung des Anspruches bewirkt, kommt den Mietern gegenüber unabhängig von dieser Präklusivfrist nur die dreijährige Verjährungszeit wie für den Mietzins (§ 1486 Z 4 ABGB... mehr lesen...