Norm: ABGB §1097MRG §8 Abs1MRG §16 Abs2 Z4WEG §15 Abs2
Rechtssatz: Die im § 1097 ABGB normierte Pflicht des Bestandnehmers, dem Bestandgeber obliegende Reparaturen diesem unverzüglich anzuzeigen, soll diesen lediglich in die Lage versetzen, seiner Instandhaltungspflicht nachzukommen; hat er, auf welche Weise immer, ohnehin davon erfahren, so ist diese Verpflichtung gegenstandslos. Die Verletzung dieser Obliegenheit durch den Bestandnehmer kann ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anzeige des Hauptmieters an den Vermieter, daß die Wasserentnahmestelle oder das Klosett der Wohnung nicht brauchbar sei, sowie die Behebung dieser Mängel durch den Hauptmieter selbst hat die Außerachtlassung der Unbrauchbarkeit dieser Kategoriemerkmale bei der Beurteilung der Wohnungskategorie zur Folge. Entscheidungstexte 5 Ob 75/85... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der bei Vertragsabschluß für Wohnzwecke weder baubehördlich gewidmete noch tatsächlich geeignete, nach dem Vertrag erst vom Mieter zu einer Wohnung umzubauende Mietgegenstand ist in die Kategorie D einzuordnen. Entscheidungstexte 5 Ob 102/85 Entscheidungstext OGH 10.12.1985 5 Ob 102/85 Veröff: RdW 1986,109 = MietSlg XXXVII/51 ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Der Vermieter kann ab dem auf den Eintritt in den bestehenden Mietvertrag folgenden Zinstermin die Anhebung des Hauptmietzinses bis zu dem sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Kategoriemietzins (§ 16 Abs 2 MRG) begehren. Führt die Ausübung dieses Gestaltungsrechts durch den Vermieter - das der eintretende Mieter durch gesetzliche Anordnung dulden muß - zu einer Änderung des Mietvertrages über die Höhe d... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs1MRG §16 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Wohnungsbegriff wird im Mietrechtsgesetz ebensowenig definiert wie früher im Mietengesetz; es ist vielmehr auf den allgemeinen Sprachgebrauch, auf die Verkehrsauffassung und auf die Bauvorschriften abzustellen. Danach ist unter einer Wohnung ein selbständiger und in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ein Klosett liegt grundsätzlich nur dann im Inneren einer Wohnung, wenn es erreichbar ist, ohne die (baulich in sich abgeschlossene) Wohnung verlassen zu müssen. Entscheidungstexte 5 Ob 73/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 5 Ob 73/85 5 Ob 52/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §15a Abs2MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3 Satz1MRG §45 Abs1 Z1MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Aus der in § 45 Abs 1 Z 1 MRG enthaltenen Verweisung auf die Berechnungsvorschriften des § 16 Abs 2 bis 4 MRG folgt, dass sich gemäß § 16 Abs 3 Satz 1 MRG die Ausstattungskategorie nach § 16 Abs 2 MRG ausnahmslos nach dem Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages richtet; eine nach diesem Zeitpunkt auf Kosten des Mieters... mehr lesen...
Norm: MRG §15a Abs2MRG §16 Abs2MRG §44 Abs2MRG §44 Abs3
Rechtssatz: Es kommt für die Zuordnung einer Wohnung in eine bestimmte Ausstattungskategorie allein auf den bei Vertragsschluss vorhanden gewesenen Ausstattungszustand an, gleichviel ob dieser durch Aufwendungen des Vermieters oder des vorherigen Mieters - oder sonstigen Vorbenützers - geschaffen wurde, denn in diesem Zustand wurde die Wohnung vom Vermieter dem Mieter zur Verfügung gestell... mehr lesen...
Norm: MRG §15a Abs1 Z4MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Zweck der Anzeigepflicht des Mieters nach § 15 Abs 2 Z4 letzter Halbsatz MRG (dargelegt in ImmZ 1985,32 und 5 Ob 72/84: es soll der Vermieter in die Lage versetzt werden, die ihm drohende dauernde Einstufung der vermieteten Wohnung in eine andere Ausstattungskategorie durch die nachträgliche Instandsetzung unbrauchbarer kategoriebestimmender Bestandteile zu verhindern; vereitelt der Mieter d... mehr lesen...
Norm: Wr BauO §90MRG §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine zentrale Wärmeversorgungsanlage oder Etagenheizung gilt nur dann als Ausstattungsmerkmal der Kategorie A, wenn dadurch nicht nur einzelne Räume oder Teile der Wohnung ausreichend beheizt werden, sondern zumindest die Möglichkeit besteht, in allen Aufenthaltsräumen der Wohnung bei kalter Witterung heizen zu können. Als Aufenthaltsräume gelten aber nach § 87 Abs 3 Satz 1 der Wr BauO, LGBl 1930/11 ... mehr lesen...
Norm: Wr BauO §112 Abs1MRG §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine Küche oder Wohnküche zählt zu den Haupträumen der Wohnung, deren ausreichende Beheizbarkeit durch eine der Zentralheizung gleichwertige stationäre Heizung erst die Einordnung der Wohnung in die höchste der Ausstattungskategorien zuläßt. Entscheidungstexte 5 Ob 84/84 Entscheidungstext OGH 15.01.1985 5 Ob 84/84 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Der zeitgemäße Standard einer Badegelegenheit erfordert grundsätzlich deren Lage innerhalb der Wohnung. Der OGH teilt nicht die Auffassung Rieders in "Die Bundesregierung informiert: Mietrechtsgesetz" (Seite 21), daß eine Wohnung mit WC und Bad außerhalb des Wohnungsverbandes schlechthin nicht als D-Wohnung, sondern als C-Wohnung gelte. Im Einzelfall kann ein "Aufwiegen" des fehlenden... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Der zeitgemäße Standard einer Badegelegenheit erfordert grundsätzlich deren Lage innerhalb der Wohnung. Der OGH teilt nicht die Auffassung Rieders in "Die Bundesregierung informiert: Mietrechtsgesetz" (Seite 21), daß eine Wohnung mit WC und Bad außerhalb des Wohnungsverbandes schlechthin nicht als D-Wohnung, sondern als C-Wohnung gelte. Im Einzelfall kann ein "Aufwiegen" des fehlenden... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Der im Bad vorhandene Warmwasseranschluß stellt das Kategorie-A-Merkmal der Warmwasseraufbereitung nicht her. Entscheidungstexte 5 Ob 80/84 Entscheidungstext OGH 20.11.1984 5 Ob 80/84 Veröff: MietSlg XXXVI/43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070054 ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gleichwertige stationäre Heizung - Eine Einzelofenheizung in den Haupträumen kann einer fest eingebauten Einrichtung mit automatischer Energielieferung ohne Notwendigkeit einer ständigen Bedienung auch dann nicht gleichgesetzt werden, wenn es sich um gemauerte Kachelöfen handelt. Entscheidungstexte 5 Ob 81/84 Entscheidungstext OGH 13.11.1984 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2MRG §16 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der nach § 16 Abs 2 Z 3 MRG zu errechnende Hauptmietzins darf erst nach Vornahme der bautechnischen Umgestaltung eingehoben werden. Entscheidungstexte 5 Ob 64/84 Entscheidungstext OGH 13.11.1984 5 Ob 64/84 Veröff: EvBl 1985/109 S 555 = MietSlg XXXVI/39 3 Ob 75/92 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z6MRG §16 Abs2 Z3
Rechtssatz: Während der auch unter Heranziehung von Mitteln der Mietzinsreserve vom Vermieter vorgenommenen fristgerechten Anhebung des Standards durch Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie D in eine solche der Ausstattungskategorie C im § 16 Abs 1 Z 6 MRG durch Ausnahme von den Kategoriemietzinsobergrenzen des § 16 Abs 2 MRG und Zulässigkeit von Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzin... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "zeitgemäßer Standard" eines Baderaumes können die im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Bauvorschriften und Förderungsrichtlinien herangezogen werden, da sie in ihrer jeweiligen Forderung nach der bautechnischen Ausführung und technischen Ausstattung eines Baderaumes auf die Bedürfnisse der Hygiene und des Schallschutzes, Wärmeschutzes, Feuchtigkeitsschutzes, Abgass... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "zeitgemäßer Standard" eines Baderaumes können die im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Bauvorschriften und Förderungsrichtlinien herangezogen werden, da sie in ihrer jeweiligen Forderung nach der bautechnischen Ausführung und technischen Ausstattung eines Baderaumes auf die Bedürfnisse der Hygiene und des Schallschutzes, Wärmeschutzes, Feuchtigkeitsschutzes, Abgass... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein sogenannter Ölanstrich im Bereich der Badewanne entspricht nicht dem "zeitgemäßen Standard" eines Baderaumes (1979). Entscheidungstexte 5 Ob 35/84 Entscheidungstext OGH 06.11.1984 5 Ob 35/84 Veröff: JBl 1985,359 5 Ob 285/99v Entscheidungstext OGH 23.11.1999 5 Ob 285/99... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein sogenannter Ölanstrich im Bereich der Badewanne entspricht nicht dem "zeitgemäßen Standard" eines Baderaumes (1979). Entscheidungstexte 5 Ob 35/84 Entscheidungstext OGH 06.11.1984 5 Ob 35/84 Veröff: JBl 1985,359 5 Ob 285/99v Entscheidungstext OGH 23.11.1999 5 Ob 285/99... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Nach den §§ 3 Abs 1 Z2 und 4 Abs 1 lit b der hier für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebenden Verordnung der Wiener Landesregierung vom 12.12.1972, LGBl Nr 3/1973, mit der ua die "normale Ausstattung" geförderter Baulichkeiten festgelegt wurde, waren Baderäume mit einem Brausebad oder mit einer Wanne mit Schlauchbrause, Waschtisch mit Mischbatterie für Kaltwasserversorgung und Warmwasse... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Nach den §§ 3 Abs 1 Z2 und 4 Abs 1 lit b der hier für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebenden Verordnung der Wiener Landesregierung vom 12.12.1972, LGBl Nr 3/1973, mit der ua die "normale Ausstattung" geförderter Baulichkeiten festgelegt wurde, waren Baderäume mit einem Brausebad oder mit einer Wanne mit Schlauchbrause, Waschtisch mit Mischbatterie für Kaltwasserversorgung und Warmwasse... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der "zeitgemäße Standard" eines Baderaumes hat jenes Qualitätsniveau aufzuweisen, das dem Begriff "normale Ausstattung" einer Wohnung gemäß § 2 Abs 1 Z 2 und 8 WBFG 1968 gerecht wird. Entscheidungstexte 5 Ob 35/84 Entscheidungstext OGH 06.11.1984 5 Ob 35/84 Veröff: JBl 1985,359 Eur... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der "zeitgemäße Standard" eines Baderaumes hat jenes Qualitätsniveau aufzuweisen, das dem Begriff "normale Ausstattung" einer Wohnung gemäß § 2 Abs 1 Z 2 und 8 WBFG 1968 gerecht wird. Entscheidungstexte 5 Ob 35/84 Entscheidungstext OGH 06.11.1984 5 Ob 35/84 Veröff: JBl 1985,359 Eur... mehr lesen...
Norm: MG §16 Abs3MG §17 AMRG §16 Abs2 Z4StadtErnG §3 Z10
Rechtssatz: Für die Unterstellung einer Wohnung unter § 3 Z 10 StadtErnG war maßgebend, ob sich die für die betreffende Wohnung bestimmte Wasserentnahme und / oder der für diese bestimmte Abort innerhalb oder außerhalb der Wohnung befand (befanden), nicht aber - zum Unterschied von der Regelung des § 16 Abs 2 Z 4 MRG - die Brauchbarkeit der genannten Einrichtungen. Der OGH gelangt daher (... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes Badenische im Sinne des § 16 Abs 2 Z 1 und 2 MRG können die im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Bauvorschriften herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 15/84 Entscheidungstext OGH 23.10.1984 5 Ob 15/84 5 Ob 58/95 Entscheidungstext OGH 25.0... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes Badenische im Sinne des § 16 Abs 2 Z 1 und 2 MRG können die im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Bauvorschriften herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 15/84 Entscheidungstext OGH 23.10.1984 5 Ob 15/84 5 Ob 58/95 Entscheidungstext OGH 25.0... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z4MRG §44 Abs3
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß der Mieter die Herabsetzung des Hauptmietzinses mit der
Begründung: , es sei keine Wasserentnahmestelle vorhanden gewesen, anstatt richtig mit der
Begründung: , die vorhandene Wasserentnahmestelle sei unbrauchbar gewesen, begehrt, hindert die Antragsstattgebung nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 72/84 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z4MRG §44 Abs2
Rechtssatz: Die Auffassung, § 16 Abs 2 Z 4 MRG sei insoweit, als er die Einstufung einer Wohnung mit zwar im Innern vorhandener, aber nicht brauchbarer Wasserentnahmestelle (oder einem solchen Klosett) in der Kategorie D davon abhängig macht, daß diese Wasserentnahmestelle auch nicht innerhalb angemessener Frist nach Anzeige durch den Mieter vom Vermieter brauchbar gemacht wird, auf Herabsetzungsbegehren nach §... mehr lesen...