Norm
MRG §16 Abs2 Z3Rechtssatz
Ein Klosett liegt grundsätzlich nur dann im Inneren einer Wohnung, wenn es erreichbar ist, ohne die (baulich in sich abgeschlossene) Wohnung verlassen zu müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070094Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0050OB00073_8500000_001