RS OGH 1985/12/10 5Ob102/85, 5Ob85/14g

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Veröffentlicht am 10.12.1985
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Norm

MRG §16 Abs2 Z4

Rechtssatz

Der bei Vertragsabschluß für Wohnzwecke weder baubehördlich gewidmete noch tatsächlich geeignete, nach dem Vertrag erst vom Mieter zu einer Wohnung umzubauende Mietgegenstand ist in die Kategorie D einzuordnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070178

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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