Norm
MRG §16 Abs2 Z4Rechtssatz
Der bei Vertragsabschluß für Wohnzwecke weder baubehördlich gewidmete noch tatsächlich geeignete, nach dem Vertrag erst vom Mieter zu einer Wohnung umzubauende Mietgegenstand ist in die Kategorie D einzuordnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070178Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2014