Norm: MSchG §4MSchG §4 Abs1 Z3UWG §9 Abs3 C1
Rechtssatz: Angaben sind nur dann beschreibend, wenn der in dem Wort enthaltene Hinweis auf die Herstellung, die Beschaffenheit oder die Bestimmung der Ware innerhalb der beteiligten Verkehrskreise allgemein und ohne besondere Denkarbeit erfasst werden kann. Lässt sich dagegen die Beziehung zwischen Ware und Zeichen nur im Wege besonderer Schlussfolgerungen oder Gedankenoperationen herstellen, dann i... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellt im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes ein Destillat aus Schilchertrauben her und bringt es unter der Bezeichnung "Schilcher-Traubencocktail exklusiv bei Fam.R.u.M.Mandl" in den Verkehr. Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr.140 887, welche mit der Priorität vom 2.1.1992 für die Warenklasse 33 (alkoholische Getränke [ausgenommen Biere] unter Verwendung von Schilchertrauben hergestellt) eingetragen ist: Der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der beim Österreichischen Patentamt unter der Nr. 119050 für die Klassen 25 und 28 registrierten Wortmarke "SMASH". Die Marke wurde am 10.4.1987 ohne Inanspruchnahme einer Priorität angemeldet; ihre Schutzdauer hat am 16.3.1988 begonnen. Die Beklagte vertreibt seit 1.10.1987 unter der Bezeichnung "SMASH" Herren-Tennisshorts. Die Preisliste 1988, in welcher dieser Artikel enthalten war, wurde im September 1987 auf den großen Sportartikelfachm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt - wie ihre Gesamtrechtsvorgängerin - seit mehr als fünf Jahren Verschnittweinbrände und Liköre unter der Bezeichnung "CHARLY". Mit ihren Likören ist die Klägerin in Österreich Marktführerin. Die Produkte der Klägerin werden nicht nur im Lebensmittelhandel vertrieben; es werden auch Gastronomiebetriebe beliefert, wo die Liköre der Klägerin auch zur Herstellung von Mixgetränken verwendet werden. Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine GmbH mit dem Sitz in Hamburg, betreibt den Handel mit Süßwaren teilweise in eigenen Geschäften, teilweise durch Franchisenehmer; sie führt als Gesamtrechtsnachfolgerin die Geschäfte der am 4.3.1988 gelöschten "Candy & Company Hüttmann & Timm OHG" fort. Die Beklagte ist eine OHG mit dem Sitz in Graz. Sie beschäftigt sich hauptsächlich mit der Erzeugung und dem Vertrieb von Teigwaren, darüber hinaus aber auch mit dem Handel mit Süß... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII3UWG §1 D3aUWG §9 Abs1UWG §9 Abs3
Rechtssatz: Ob bei einer Nachahmung im Einzelfall Verwechslungseignung besteht, ist keine erhebliche Rechtsfrage (4 Ob 386/87; 4 Ob 1054/91). Entscheidungstexte 4 Ob 1063/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 1063/92 4 Ob 8/94 Entscheidungstext OGH 15.02.1994 4 Ob 8/94 Auch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Lösung der Frage, ob dem Erzeugnis der Kägerin - ihren "Teufelswürsten" - "wettbewerbliche Eigenart" zukommt, hat sich das Rekursgericht an den vom Obersten Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen (ÖBl.1989, 39 mwN, ÖBl.1991, 209 uva) orientiert; der Vorwurf, daß die angefochtene Entscheidung dieser Rechtsprechung abweiche, geht daher fehl. Das gleiche gilt für die Frage, ob die vom Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in zahlreichen Betriebsstätten im gesamten Bundesgebiet Baumärkte. Ihr Haupttätigkeitsgebiet ist die Herstellung und der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, so auch mit Farben und Lacken. Seit der Mitte der 70er Jahre verwendet die Klägerin die Bezeichnungen "Ihr Bau Profi" und "Bau Profi" zur Kennzeichnung ihres gesamten Warensortiments; seit 1983 verwendet sie für die Kennzeichnung von Farben (auch) das - nicht registrierte - Warenzeichen "Farb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Backwaren. Sie verwendet ein Verfahren zur Herstellung und Frischhaltung von Backwaren, bei dem das Backgut zu 80 % vorgebacken, in diesem Zustand auf -30o Celsius schockgefrostet, tiefgekühlt gelagert, geliefert und schließlich vom Kunden nach Bedarf fertiggebacken wird. Die Klägerin vertreibt ihre Backwaren seit 1988 teils selbst, teils durch Franchisenehmer unter der mit Priorität vom 15. Februar 1988 beim Österreichischen Patentamt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der folgenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes zu Reg.Nr. 126.243 mit der Schutzdauer ab 27.7.1989 für die Klassen 35 (Werbung), 38 (Nachrichtenwesen) und 41 (Erziehung und Unterhaltung) - auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises - eingetragenen Wortmarke: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin betreibt seit den 70-er Jahren ein Ankündigungsunternehmen für Werbung im Freien, in Lokalen oder im Verkehr mit Pl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei d... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §9 Abs3 B5
Rechtssatz: Produziert ein Unternehmen gemeinsam mit einem ausländischen Unternehmen jene Waren, die von beiden Unternehmen, mit der gleichen Marke versehen, in verschiedenen Ländern vertrieben werden, dann bilden die beiden Unternehmen - wenn sie auch nicht Konzerngesellschaften sein sollten - doch eine markenrechtliche Einheit. Auch in diesem Fall ist die Verwendung der Marke für solche Waren, die der ausl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu Reg.Nr. ***** des Österreichischen Patentamtes für die Klasse 25 (Strumpfwaren, Unterwäsche) eingetragenen Bildmarke in der Form eines Spinnrades mit dem 24.8.1989 als dem Beginn der Schutzdauer. Sie ist im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in der Textilbranche, tätig. Die Beklagte handelt in Kärnten und der Steiermark mit Strumpfwaren und Socken, welche mit dem für die Klägerin geschützten "Spinnrad" gekennzeichnet sind. Diese Ware... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 30.11.1989 für die Klassen 9 (Computer-Hardware, Computergehäuse) und 42 (Erstellung von Software) registrierten Marke Nr 128.064: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 41 der Zeitschrift "Elektro Radio Handel" Nr 9/90 war folgende Anzeige der Beklagten eingeschaltet: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte dami... mehr lesen...
Begründung: Wolfang S***** aus G***** (BRD) ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 19.8.1982 beim Österreichischen Patentamt unter Nr. 100.433 registrierten Wortmarke "Spinger Disco-Queen", welche für die Dienstleistungen (Kl 41) "Unterhaltung von Gästen durch Veranstaltung von Miss-Wahlen, insbesondere in Diskotheken" eingetragen ist. Er führt solche Veranstaltungen schon seit 30.10.1979 unter der Bezeichnung "Disco-Queen" oder "Disco-King" in der BRD in Diskotheken durch; dabei wird e... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht erster Instanz hat den Antrag auf Einräumung eines Notweges abgewiesen. Das Rekursgericht hat diese Entscheidung in der Hauptsache bestätigt (und nur über Kostenrekurs der Antragsgegnerin im Kostenpunkt abgeändert). Das Rekursgericht hat in seine Rechtsmittelentscheidung den Ausspruch aufgenommen, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes 50.000 S nicht übersteigt und der Revisionsrekurs daher jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (bzw ihre Rechtsvorgängerin) betreibt seit vielen Jahren ein Fotostudio mit dem Firmenbestandteil "W***". Im Jahre 1972 war die "Peter W*** Gesellschaft mbH" gegründet und zu 7 HRB 14.141 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen worden. Durch Umwandlung entstand daraus im Jahre 1981 die Einzelfirma "Peter W***", sodann nach dem Eintritt der Gesellschafterin Friedrun W*** die "Peter & Friedrun W*** OHG" und nach einer neuerliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der für Düngemittel registrierten österreichischen Wortmarken "G***" und "N***". Die Kurzbezeichnungen "N***" und "Weide-N***" für das unter der letztgenannten Marke vertriebene Düngemittel sind markenrechtlich nicht geschützt. Es handelt sich dabei um eine - sonst als Bezeichnung nicht gebräuchliche - Abkürzung der Marke "N***". "N***" wurde zunächst als betriebsinterne Bezeichnung von den Stickstoffwerken, dann von der Klägerin un... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B5UWG §9 Abs3 B6
Rechtssatz: Der letzte Halbsatz (Relativsatz) des § 9 Abs 3 UWG bezieht sich nicht auf registrierte Marken, sondern nur auf die Ausstattung. - "EXPO-Technik" Entscheidungstexte 4 Ob 76/90 Entscheidungstext OGH 30.05.1990 4 Ob 76/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2UWG §9 Abs3 C2UWG §9 Abs3 F3
Rechtssatz: Der Formulierungsunterschied von § 4 Abs 2 MSchG ("in den beteiligten Verkehrskreisen") gegenüber § 9 Abs 3 UWG ("innerhalb beteiligter Verkehrskreise") ist vom Gesetzgeber beabsichtigt. - "EXPO-Technik" Entscheidungstexte 4 Ob 76/90 Entscheidungstext OGH 30.05.1990 4 Ob 76/90 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeunternehmen mit fünf Unterabteilungen; für eine dieser Unterabteilungen verwendet sie seit ungefähr 1980 die Bezeichnung "E***-Technik". Sie tritt im Rechtsverkehr unter ihrer Firma Siegmund R*** (einer Kommanditgesellschaft) auf, verwendet aber auf dem Geschäftspapier neben den Bezeichnungen für die anderen Unterabteilungen auch die Bezeichnung "E***- Technik". Die Klägerin ist auf Grund der Markenanmeldung vom 13.1.1987 Inhaberin der ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rosina F*** ist Inhaberin der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit der Priorität vom 29. Dezember 1981 für Waren der Kl. 5: Mikro-Organismenkulturen, Erzeugnisse für die Gesundheitspflege; Kl. 30: Tee und Kl. 32: Präparate für die Zubereitung von Getränken eingetragenen Marke Nr. 99.669 "Kombucha nach Dr. S***". Dabei ist das Wort "Kombucha" in Zierschrift geschrieben, während für die Worte "nach Dr. S***" gewöhnliche Druckbuchstaben verwende... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt chemische Produkte, insbesondere Bautenschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Lacke und Klebstoffe aller Art, Dünge- und Reinigungsmittel. Sie führt auf Grund der Registrierung vom 13. Dezember 1977 beim Handelsregister des Kreisgerichtes Wels (HRB 1432) die Firma "A*** Chemische Fabrik Gesellschaft mbH". Ferner ist die Klägerin Inhaberin der mit der Priorität vom 17. Mai 1974 (Schutzdauerbeginn 12. Juli 1974) unter... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Linz; sie hat eine Zweigniederlassung in Innsbruck, deren zu HRB 3096 des Handelsregisters des Landesgerichtes Innsbruck registrierte Firma zunächst "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** B*** I***" gelautet hatte und mit Eintragung vom 14. Mai 1985 in "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** I***" geändert wurde. Die Klägerin ist Inhaberin der erstmals am 24. Oktober 1932 registrierten österreichischen Wortmarke Nr. 6443 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt - so wie vor ihr schon die B***-U*** AG - seit 1983 Buntstifte mit besonders starker Mine und Holzummantelung unter der Bezeichnung "J*** K***" in Blech - bzw. Plastikpackungen zu 6, 10, 12, 24 und 36 Stück; diese Buntstifte werden aber auch einzeln abgegeben. Nur die Blechpackungen enthalten einen Hinweis auf die Klägerin als Erzeugerin, nämlich die Buchstaben "B + U"; sie tragen den Aufdruck "J*** K*** FARBSTIFTE MIT SUPERMINE". Auf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115 476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7. Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Die Klägerin vertreibt seit Herbst 1987 über die Firma U***-VERSAND unter der Marke "new line" Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "Snow-Jogger". Der Schriftzug "new line" befi... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 C2
Rechtssatz: Geographische Bezeichnungen können auch vom Eigentümer des so benannten Gebietes nicht monopolisiert werden; solche Bezeichnungen kann niemand dadurch an sich reißen und der Allgemeinheit entziehen, daß er sie für sich in Benützung nimmt. - "Schloßalm" Entscheidungstexte 4 Ob 70/88 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 70/88 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In Bad Hofgastein befindet sich ein Skigebiet des Namens "Schloßalm", nach welchem die Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft ihre Zubringerliftanlage als "Schloßalmbahn" bezeichnet hat. Innerhalb dieses Skigebietes haben die Kläger einen erheblichen Liegenschaftsbesitz. Seit Jahrhunderten hatte sich die sogenannte "Schloßalm" in Bad Hofgastein mit dem Grundstück 1074/1 Alpe (Schloßalpe) im Besitz der Familie des verstorbenen Ehemanns der Erstklägerin und Vat... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6
Rechtssatz: Auch die besondere Gestaltung eines Gastlokals kann eine zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen Unternehmen bestimmte Einrichtung im Sinne des § 9 Abs 3 UWG sein. -"geschütztes Pub" Entscheidungstexte 4 Ob 17/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 4 Ob 17/88 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Begründung: Edith G*** betreibt nach ihren eigenen Behauptungen seit 11 Jahren in Kitzbühel, Kirchberg, Kössen und Saalfelden "English Pubs" unter der "Firma" (gemeint wohl: Geschäftsbezeichnung) "THE L***". Zu ihren Gunsten ist beim Österreichischen Patentamt mit der (Anmeldungs-)Priorität vom 20. März 1986 und dem Beginn der Schutzdauer am 21. Oktober 1986 die nachstehende Wort-Bild-Marke Nr. 114282 für Dienstleistungen der Klasse 42 (Lieferung von fertig zubereiteten Speisen od... mehr lesen...