Begründung: Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche, wonach Äußerungen nach dem Gesamtzusammenhang zu verstehen sind. Werde der Gesamtzusammenhang berücksichtigt, so sei dem beanstandeten Schreiben nicht zu entnehmen, dass mit "Führungsmitglied" der Geschäftsführer der Klägerin gemeint sei und dass das Schreiben der Förderung des Wettbewerbs des Beklagten diene. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Innungsmeister der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der S*****. Vor der Wirtschaftskammerwahl vom 26. bis 28. 3. 2000, bei der der Kläger für den Ö***** W***** kandidierte, kam es zu einer Reihe von Informationsveranstaltungen unter der Federführung des Klägers. Nach einer dieser Informationsveranstaltungen haben die Beklagten als führende Kandidaten der Liste 4 "S*****" ein Flugblatt an alle Mitglieder der Landesinnung der Fußpflege... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Beklagten ist (ua) der Handel mit und die Wartung von Registrierkassen. Der Kläger war Mitarbeiter der Beklagten. Er kündigte sein Dienstverhältnis zum 13. 9. 2002 auf und ist seither selbstständig tätig. Im September 2002 versandte der Kläger ein Schreiben an Kunden der Beklagten, das auszugsweise wie folgt lautete: "Ihr Kassen- und EDV System hat ein neues Zuhause! Sehr geehrter Kunde, Wie Sie mit Sicherheit wissen, war ich über 12 Jahre la... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Andreas K*****, vertreten durch Mag. Lothar Schulmeister, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei V*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle &a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien standen zueinander in Geschäftsbeziehung. Der Kläger hat ein Geschäftslokal in Wien. Der Beklagte schickte dem Kläger an die Firmenadresse am 8. 4. 1999 einen Brief mit folgendem Text: "An Fa. W*****. Sehr geehrter Herr W*****! Mich interessiert es nicht, ob Kunden, Interessierte oder Partner aidskrank, immunschwach oder anders sich krank fühlen oder sind. Sie haben ihre mehrmaligen Zusagen nicht eingehalten, auch nicht über versuchte Vermittlung - ... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf § 5j KSchG begehrte der Kläger von der Beklagten die Zahlung von insgesamt EUR 58.581,63 sA sowie die Herausgabe eines fabriksneuen PKW der Marke VW Passat W 8, wobei im Klagebegehren der Beklagten das Recht eingeräumt wurde, sich von der Herausgabeverpflichtung durch Zahlung von EUR 40.000,- zu befreien. Die Beklagte, die in Deutschland einen Versandhandel betreibe, habe dem Kläger drei Gewinnzusagen gemacht, aus denen er die geltend gemachten Ansprüche ab... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist festzuhalten, dass die beklagte Partei - wie aus dem Firmenbuch ersichtlich (FN 182435m) - ihre Firma (erneut) geändert hat. Gemäß § 235 Abs 5 ZPO muss die Parteienbezeichnung daher von Amts wegen entsprechend richtiggestellt werden. Vorweg ist festzuhalten, dass die beklagte Partei - wie aus dem Firmenbuch ersichtlich (FN 182435m) - ihre Firma (erneut) geändert hat. Gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO muss die Parteienbezeichnung daher von Amts wegen entsprec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits in mehreren Entscheidungen ausführlich mit der Klagbarkeit von Gewinnzusagen eines Unternehmens gemäß § 5j KSchG auseinandergesetzt (7 Ob 290/01z = ecolex 2002, 87 = gemäß Paragraph 5 j, KSchG auseinandergesetzt (7 Ob 290/01z = ecolex 2002, 87 = wbl 2002, 177 = RdW 2002, 338; 1 Ob 303/02v = EvBl 2003/99 = ecolex 2003, 412; 1 Ob 118/03i). Der erkennende Senat hat in seiner Entscheid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Siegfried P*****, vertreten durch Mag. Wolfgang Lichtenwagner, Rechtsanwalt in Rohrbach, gegen die beklagten Parteien 1. G***** OEG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Josef K*****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Ebert & Huber, Rec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Beklagten ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts - nicht zulässig: Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung und damit auch ihre Eignung, die damit angesprochenen Erzeugnisse eines Konkurrenten pauschal als minderwertig darzustellen, richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung für den u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin unter Hinweis auf die von der Beklagten erfolgte Gewinnzusage gemäß § 5j KSchG die Auszahlung eines Bargewinnes von S 500.000 (EUR 36.336,42). Aufgrund des klaren und eindeutigen Wortlauts der maßgeblichen Passagen in einer Aussendung habe die Beklagte den Eindruck erweckt, dass die Klägerin als Verbraucherin diesen Preis gewonnen habe. Die von ihr freigerubbelte Glücksnummer 1354979 am "grünen Rubbel-Smiley" ha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Univ. Prof. Dr. Christian K*****, und 2. K***** GmbH, ***** beide vertreten durch Dr. Andrea Wukovits, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Gebhard A*****, vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist die Tochter des Dr. Heinrich S*****, der Erstkläger ist dessen Adoptivsohn. Nach dem Inhalt eines Kindesannahmevertrages vom März 1940 war Dr. Heinrich S***** von Dr. Adolph S***** adoptiert worden. Dieser hatte im Gebiet der Tschechischen Republik umfassendes Liegenschaftsvermögen besessen, das zunächst im Jahr 1940 beschlagnahmt und später durch Gesetz - Gesetz Nr 143/1947, "lex S*****" - entschädigungslos enteignet worden war. Der Erstkläger ist a... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidungen der Vorinstanzen divergieren nicht in der Ansicht, ob auch eine juristische Person kreditschädigende Äußerungen im Sinn des § 1330 ABGB zu verantworten hat, sondern dahin, ob § 1330 Abs 1 ABGB den Schutz der Ehre nur für physische Personen normiere. Dass eine juristische Person von kreditschädigenden Äußerungen nach § 1330 Abs 2 ABGB betroffen sein kann, haben beide Instanzen ohnehin übereinstimmend bejaht, das Berufungsgericht - durchaus im Sinn der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der die selbständigen Optiker mit Sitz im Bundesland Salzburg als Mitglieder angehören; zu ihrem Aufgabenbereich zählt die Förderung der wirtschaftlichen Angelegenheiten ihrer Mitglieder und die Beseitigung von Gewohnheiten, Gebräuchen und Neuerungen, die dem reellen Wettbewerb unter den Mitgliedern im Wege stehen. Die Erstbeklagte hat Filialen in ganz Österreich. In ihren mehr als 100 Optikabteilungen ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehefrau des Beklagten ist Wohnungseigentümerin einer Wohnung in der Wohnhausanlage "W*****“ *****. Die Erstklägerin ist Verwalterin dieser Anlage, die Zweitbeklagte seit Mitte 1998 deren Geschäftsführerin. In einem an alle Bewohner der Anlage gerichteten Schreiben vom 9. 9. 2000 behauptete der Beklagte Missstände in der Verwaltung und forderte zur Unterfertigung einer Prozessvollmacht zur Einbringung einer Schadenersatzklage auf. Die Erstklägerin brachte ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) Ausspruch des Rekursgerichtes nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) Ausspruch des Rekursgerichtes nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung wie auch die Frage, ob Tatsachen verbreitet werden oder eine wertende Meinungsäußer... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der drei Beklagten beabsichtigte die Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein und beauftragte hiefür ua den klagenden Rechtsanwalt, dem er eine umfassende Vollmacht erteilte. Der Vater verstarb am 13. 3. 1994. Die vom Kläger namens des Stifters gefertigte Widmungserklärung über die Schenkung nahezu des gesamten Vermögens an die Stiftung ist mit 11. 3. 1994 datiert. Die Beklagten führen vor dem Fürstlichen Landgericht Vaduz zu 9 C 555/98 gegen die Stif... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt (Bio-)Futtermittel ua für Legehennen. Die Beklagte kauft (Bio-)Eier von Bauern und verkauft sie an Einzelhandelsketten, darunter auch an die "*****“ ***** Gesellschaft m.b.H. (in der Folge: Abnehmerin), ein Unternehmen des B*****-Konzerns, weiter. Bei einer im Auftrag der Beklagten durch ein akkreditiertes Labor durchgeführten Untersuchung wurden in einem Legehennenfutter der Klägerin Rückstände des Pestizides Hexachlorzyclohexan (HCH) mit einem We... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift. In den Jahren 1994 und 1995 wurden Artikel über damals noch nicht aufgeklärte Briefbombenattentate veröffentlicht. Darin wurde auch über den Kläger als Tatverdächtigen berichtet und dessen Fotos veröffentlicht. Der Kläger begehrt die Unterlassung der Veröffentlichung seines Fotos, wenn (durch den Begleittext) der Eindruck erweckt werde, dass er Hauptverdächtiger der Briefbombenserien sowie der ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehefrau des Beklagten erwarb mit Kaufvertrag vom 27. 12. 1999 Wohnungseigentum an einer von ihr zunächst gemieteten Wohnung in der Wohnhausanlage "W*****", die in den 80er-Jahren errichtet wurde. Bis Ende 1998 wurde die Wohnhausanlage von der W***** GesmbH & Co KG, die Mehrheitseigentümerin an der Liegenschaft und Errichterin der Wohnhausanlage ist, verwaltet. Am 1. 1. 1999 übernahm die Klägerin die Verwaltung. Den Hausbewohnern wurde dieser Wechsel nicht bekannt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile sind Internetserviceprovider und verschaffen ihren Kunden Zugang zum Internet. Die Beklagte führte im Dezember 2001 eine Werbekampagne in mehreren österreichischen Printmedien durch, die unter anderem die Aussage enthielten: "Holen Sie sich jetzt aonspeed 30, so günstig, dass wir es gar nicht sagen dürfen". Die Klägerin beantragt die Unterlassung dieser Werbeaussage und Urteilsveröffentlichung. Die beanstandete Aussage sei im Sinn des § 2 UWG ... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Bank kaufte eine Dreiviertel-Aktienmehrheit der zweitklagenden Bank. Es kam zur Aufgliederung von Arbeitsbereichen. Der Beklagte ist Betriebsratsvorsitzender der Zweitklägerin. Er befürchtete für die Zukunft eine Fusion der beiden Unternehmen. In einer Presseaussendung kritisierte er die Auslagerung aller ertragreichen Geschäfte von der Zweitklägerin in die Erstklägerin und erhob in einem Interview einen Lügenvorwurf. Die Klägerinnen begehren mit ihrer a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt einen Versandhandel. Der Kläger hat von ihr wiederholt Kataloge zugesandt erhalten und Waren bestellt. Im Februar 2002 erhielt er von der beklagten Partei eine an ihn persönlich adressierte Zusendung mit einem Kuvert, in dem sich ein Katalog samt Bestellscheinen sowie drei "Lose" befanden. Der Aufdruck auf dem Kuvert in großer, auffälliger, färbiger Schrift trägt folgenden Wortlaut: "Herzlichen Glückwunsch! Dies wird Ihr großer Glü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner und Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sonja R*****, vertreten durch Dr. Peter Bartl und Dr. Anton Cuber, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Pa... mehr lesen...
Begründung: Klägerin und Beklagte vertreiben in Österreich asbestfreie Faserzement-Wellplatten. Eines der Produkte der Klägerin trägt die Bezeichnung "Eco*****". In der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift "E*****News" vom Juli 2002 erschien zum Thema „Ausländische Wellplatten" ein Interview mit dem Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Beklagten. Das Interview lautete auszugsweise wie folgt: „... ... Sehr häufig sind Sie mit der Überprüfung von Faserzement-W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien betreiben in räumlicher Nähe zueinander Unternehmen, die von der Wirtschaftskammer Österreich den Fachgruppen "Unternehmensberatung und Informationstechnologie" und "Werbung und Marktkommunikation" und den Berufsgruppen "Computer- und Informationstechnologie" zugeordnet werden. Sie präsentieren hauptsächlich im Bereich des Kommunikationsmediums Internet Fremdenverkehrs- und Gastronomiebetriebe und stehen insofern miteinander im direkten Wettbewerb. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Generaldirektor der Bank ***** AG *****, Präsident des Verbandes Österreichischer Banken und Bankiers, Generalrat der Österreichischen Nationalbank, Geschäftsführer der Österreichischen L***** GesmbH und Mitglied des Aufsichtsrates der Austrian ***** AG, der Österreichischen K*****bank AG, der Wiener S***** und der I*****bank AG. Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Süddeutsche Zeitung", die auch in Wien vertrieben wird. In deren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen betreiben selbstständige Ambulatorien für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Der Beklagte ist Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Gleichzeitig ist er Obmann der Fachgruppe medizinische und chemische Labordiagnostik der Ärztekammer Wien. Am 30. 3. 2001 richtete der Beklagte an den Präsidenten der Wiener Ärztekammer ein Schreiben, das er zur Information auch an sämtliche niedergelassenen Fachärzte für medizinische und ... mehr lesen...