Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** H*****, vertreten durch Suppan & Spiegl Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei W***** E***** G*****, vertreten durch Dr. Reinhard Sc... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache des Antragstellers Franz W***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG wurde Letztere mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 12. August 2009, GZ 17 Hv 39/05v-24, zur Zahlung von Entschädigungen nach § 6 Abs 1 MedienG sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Nach dem Inhalt des Spruchs (I./) wurde durch die Veröffentlichung von Texten in der Tageszeitung „K*****“ in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller jeweils der objektiv... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies das auf Unterlassung der Behauptung, die Klägerin hätte ihre FPÖ-freundliche Berichterstattung durch die FPÖ subventioniert bekommen, gerichtete Klagebegehren mit der
Begründung: ab, der Durchschnittsleser verstehe diese Behauptung so, dass auch Strache bzw die FPÖ Inserate bei der Klägerin geschaltet hätten, unter anderem mit dem Zweck, die Klägerin zu einer für die FPÖ freundlichen Berichterstattung zu motivieren. Es handle sich um eine unüberp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Zeitschrift „Format“. Die Ausgabe vom 15. 5. 2009 enthielt einen Artikel, der auf der Titelseite - neben einem Foto, das den Kläger zeigt - in folgender Weise ankündigt worden ist: Das für die Gestaltung dieses Titelblatts verwendete Foto ist ein nicht weiter bearbeitetes Originalfoto. Der Kläger begehrte, die Beklagte dazu zu verpflichten es zu unterlassen, Abbildungen des Klägers zu veröffentlichen, wenn durch die Gest... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** B.V., *****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagte Partei G***** W*****, vertreten durch Hopmeier ... mehr lesen...
Begründung: Im Vorprozess wurde einer Schadenersatzklage der nunmehrigen Beklagten gegen die nunmehrige Klägerin, eine Ärztin, rechtskräftig stattgegeben, weil die Klägerin die Beklagte vor einer Operation am rechten Arm nicht über eine konkrete, mögliche Komplikation aufgeklärt hatte. Bei einer diesbezüglichen Aufklärung hätte die Beklagte zumindest nicht sogleich der Operation zugestimmt. Die Komplikation, über die nicht aufgeklärt worden war, trat bei der Beklagten ein, nämlich e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johann Kahrer und Dr. Christian Haslinger, Rechtsanwälte in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei H***** K*****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bewarb in einer Informationsbroschüre ein „Asien-Währungszertifikat mit 100 % Kapitalgarantie“, das von L***** B***** T***** Co B.V. emittiert und von deren „Großmuttergesellschaft“ L***** B***** H***** Inc. garantiert wurde. Das beworbene Anlageprodukt war ein strukturiertes anleihenähnliches Instrument, das Anlegern die Möglichkeit bieten sollte, an der potentiellen Aufwertung ausgewählter südostasiatischer Währungen zu partizipieren. Die Werbebroschüre en... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin des oberösterreichischen Frauenmagazins „m*****“, die Beklagte ist ein Marktforschungsinstitut. Die Beklagte erstellte im Auftrag der Herausgeberin des Frauenmagazins „D***** O*****“ eine Reichweiten-Studie („market-Studie 2009“), worin das letztgenannte Magazin mit einer Reichweite von 20 % den ersten Platz belegte. Die Auftraggeberin veröffentlichte die Ergebnisse der Studie in ihrem Magazin. Zur Sicheru... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteils vom 29. Jänner 2009 ist der Verpflichtete unter anderem schuldig, das Aufstellen und/oder Verbreiten der Äußerungen, die betreibende Partei sei des Versicherungsbetrugs verdächtig bzw die betreibende Partei bzw deren Besitzer sollen Schadenssummen völlig überhöht haben, es könne sich daher um versuchten Versicherungsbetrug und Verleumdung durch die betreibende Partei handeln, und/oder gleichsinniger Äu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Univ.-Prof. Dr. D***** K*****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegnerinnen der gefährdeten Partei 1. B*****g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem österreichischen Markt für Tageszeitungen. Die Beklagte veröffentlichte vor der Nationalratswahl 2008 einen an ihren Herausgeber gerichteten Brief des (damaligen) Bundeskanzlers und des Vorsitzenden der SPÖ zu deren zukünftiger Haltung gegenüber der Europäischen Union. Dieser Brief wurde in anderen Medien heftig kritisiert. Die Beklagte replizierte darauf unter der Rubrik „Post von Jeannée“ wie folgt: Bereits zuvor... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten die Unterlassung von vier unwahren, kreditschädigenden und ehrenbeleidigenden Äußerungen. Das Erstgericht verbot dem Beklagten zwei Äußerungen und wies den Sicherungsantrag im Übrigen ab. Das Rekursgericht bestätigte diese vom Erstkläger und vom Beklagten bekämpfte Entscheidung. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Erstkläger ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der österreichweit erscheinenden Tageszeitungen „Kr*****“ und „Ku*****“ und besorgt deren Produktion, Vermarktung und Vertrieb. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Ö*****“. Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin des Internetportals dieser Zeitung. Die Streitteile sind Mitglieder des Vereins „Österreichische Gesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern/Österreichische Auflagenkont... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin eines periodischen Druckwerks, das unter anderem in Wien vertrieben wird; die Beklagte ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerks „Ö*****“, das bundesweit vertrieben wird. Beide Streitteile stehen daher nicht nur miteinander im Wettbewerb, sie sind auch beide Mitglieder des Vereins Media-Analyse und haben sich dessen Statuten unterworfen, Zahlen des Vereins nur unter den vom Verein formulierten Bedingungen zu veröffentlichen... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt ist im Verfahren dritter Instanz nicht mehr strittig: Die Klägerin hat in der Ausgabe vom 13. 7. 2009 ihrer Tageszeitung „K*****“ eine unter Urheberrechtsschutz fallende Grafik von Christa B***** zum Thema „Leben auf dem Mond“ veröffentlicht, an der sie die ausschließlichen Verwertungsrechte besitzt. Für die Grafik wurden auch aus dem Internet heruntergeladene Bilder der NASA verwendet. Die Beklagte hat dieses Werk - mit geringfügigen Abänderungen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der bundesweit erscheinenden Tageszeitungen „K*****“ und „K*****“. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerks „Ö*****“, die mit der Erstbeklagten konzernverbundene Zweitbeklagte ist für die redaktionelle Gestaltung dieser Tageszeitung verantwortlich. Auf der Titelseite der Tageszeitung der Erstbeklagten vom 13. 5. 2009 wurde ein Gesundheitshoroskop mit folgenden Worten angekündigt: „Ihr Sternzeichen verrät: Welche Krankhe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. K***** GmbH & Co KG, 2. K***** GmbH, beide *****, beide vertreten durch Gheneff - Rami - Sommer Rechtsanwälte KG in Wi... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Gratiszeitung „H*****“. Der Kläger ist Herausgeber der Tageszeitung „Ö*****“; weiters ist er Geschäftsführer von deren Medieninhaberin und einer anderen im Medienbereich tätigen Gesellschaft. Diese Gesellschaften sind zusammen mit einem dritten Unternehmen an der M***** GmbH beteiligt, bei der der Kläger keine Organfunktion ausübt. Im Jahr 2007 warb die Zeitung „Ö*****“ mit Autobahn-Vignetten als Zugabe zum Abschluss von Abonnements. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Medieninhaberin der seit 1. 9. 2006 österreichweit und täglich erscheinenden Tageszeitung „Österreich“. Im Jahr 2007 brachte sie den Teilbetrieb Tageszeitung „Österreich“ in eine neu gegründete GmbH ein. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Streitteile ist die letztgenannte Gesellschaft seit Jänner 2008 Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich“. Diese Zeitung kostete im Jahr 2006, worauf die Klägerin vielfach hinwies, „nur 0,50 EUR“. Die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** H*****, vertreten durch Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert im Provisorialverfahren 55.000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt unter anderem mit Schleifmitteln. Der Beklagte war von März bis Juli 2008 als selbständiger Handelsreisender für den Kläger tätig. Zwischen den Streitteilen gab es sodann Unstimmigkeiten über die Provisionsabrechnung, die zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führten. Ein freier Außendienstmitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens des Klägers erhielt vom Beklagten die Telefonnummer eines Kunden der Klägerin. Der Außendienstmitarbeiter rief diese... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Beklagte ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 7. Jänner 2004 Eigentümer einer unbebauten, an einen öffentlichen Gehsteig angrenzenden Liegenschaft im Ortsgebiet einer niederösterreichischen Stadtgemeinde. Der Kläger ist Bürgermeister dieser Gemeinde. Auf dem Grundstück des Beklagten befand sich früher eine Tankstelle, deren bauliche Anlagen von der Rechtsvorgängerin des Beklagten im Jahr 2003 zur Gänze entfernt worden waren. Seit dem Jahr 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, *****, vertreten durch Dr. Helmut Sommer und Mag. Felix Fuchs, Rechtsanwälte in Klagenfurt am Wör... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Inhaberin der ua für Tee registrierten österreichischen Wortmarke GUTE-LAUNE, Priorität 27. 9. 1999, sowie der entsprechenden internationalen Marke für die Benelux-Staaten, für Liechtenstein und die Schweiz. Sie verwendet die Wortmarke seit 1998; seit 2001 produziert und vertreibt sie einen Tee unter der Bezeichnung GUTE-LAUNE. Die Zweitbeklagte ist Geschäftsführerin der Erstbeklagten. Die Klägerin vertreibt unter der ihrem Firmenschlagwort entspr... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung „D*****“ und veröffentlichte in der Ausgabe dieser Tageszeitung vom 14. 5. 2009 im Wirtschaftsteil unter der Überschrift „Seltsame Geschäfte am Wörthersee“ einen Artikel, in dem über staatsanwaltliche Ermittlungen gegen den „Chef“ der klagenden Beteiligungsgesellschaften und einen ihrer früheren Prokuristen, über Vorgänge in den Beteiligungsgesellschaften und darüber berichtet wurde, dass rund 12.000 Besitzer von Genusssc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im streitgegenständlichen Zeitraum Klubobmann der Partei „*****“. Die Beklagte ist Medieninhaberin der „N***** K***** T*****“. Die Beklagte veröffentlichte in der Druckausgabe dieser Zeitung vom 26./27. Oktober 2008 einen ganzseitigen Artikel mit der im
Spruch: genannten Überschrift, der Subunterschrift „LH D***** wird sich gegen Karrieregelüste der S*****-Brüder wehren müssen“. Im weiteren Text wird mit folgendem Wortlaut auf den Ablauf der vorange... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin einer Website (Online-Ausgabe einer Tageszeitung), auf der am 13. 5. 2009 unter der Überschrift „Seltsame Geschäfte am Wörthersee“ ein Artikel veröffentlicht wurde, in dem über staatsanwaltliche Ermittlungen gegen den „Chef“ der klagenden Beteiligungsgesellschaften und einen ihrer früheren Prokuristen, über Vorgänge in den Beteiligungsgesellschaften und darüber berichtet wurde, dass rund 12.000 Besitzer von Genussscheinen der börsennotier... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Ebert Huber Liebmann, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Lizenznehmerin eines bis zum 18. 10. 2010 geschützten Patents zur Herstellung eines - unter der Bezeichnung „N*****" vertriebenen - blutdrucksenkenden Arzneimittels, der Zweitbeklagte ihr Prokurist. Die Klägerin vertreibt ein ebenfalls blutdrucksenkendes Generikum („Ne***** S*****"). Sie beantragte beim Patentamt die Nichtigerklärung des Patents. Die Erstbeklagte hat beim Handelsgericht Wien gegen die Klägerin eine Klage wegen Verletzung des Patent... mehr lesen...