Begründung: Der Beklagte ist Vorsitzender des Verbands österreichischer Beton- und Fertigteilwerke und auch selbst im Vorstand eines solchen Unternehmens tätig. Der Verband veröffentlichte im November 2006 folgende Presseaussendung: „Fachverband Steine-Keramik und Verband österreichischer Beton- und Fertigteilwerke (VÖB) präsentieren aktuelle Studie zu Schneedruckschäden: Beton bei Tragkonstruktionen am sichersten - VÖB und Fachverband warnen vor falscher Dimensionierung von Holz-... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte gehört zu einem weltweit tätigen Konzern, der unter anderem Kaffeemaschinen (Kaffeevollautomaten) vertreibt. Sie verfügt dafür über zwei österreichische Patente. Die in Italien niedergelassene Klägerin erzeugt ebenfalls Kaffeemaschinen, die sie im Jahr 2005 über ein mit ihr verbundenes Unternehmen in Österreich vertrieb. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die Kaffeemaschinen der Klägerin die Patente der Beklagten verletzen. Auf Antrag der Beklagten unter... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten dem Beklagten mittels einstweiliger Verfügung, dem Kläger Softwarepiraterie zu unterstellen, indem er Dritte auffordert, ihm bei der Bekämpfung von Softwarepiraterie behilflich zu sein und ihn bei der diesbezüglichen Beweissicherung gegenüber dem Kläger zu unterstützen. Weder sei die beanstandete Aufforderung an einen Kunden des Klägers als Werturteil aufzufassen noch sei dem Beklagten der ihm obliegende Wahrheitsbeweis gelungen. Eine vertraulic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Geschäftsführer der M***** Verlag GmbH und Herausgeber sowie Chefredakteur der periodischen Druckschrift „E*****". Die M***** Verlag GmbH ist Medieninhaberin dieser Druckschrift; sie richtet sich an die österreichische Kommunikations-, Medien- und Werbebranche. Der Beklagte ist Medieninhaber und Herausgeber der periodischen Druckschrift „D*****"; auch sie wendet sich an Leser der angeführten Branchen und schaltet - gleich dem Medium des Klägers - deren Anz... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Bauträgerin. In Zusammenarbeit mit dem Beklagten beabsichtigte sie, ein gefördertes, aus zwei Bauteilen bestehendes Wohnbauprojekt zu verwirklichen. Mit Schreiben vom 27. 10. 2004 löste sie die Zusammenarbeit mit dem Beklagten auf, weil sie mit dessen Leistungen nicht zufrieden war. Zwischen den Streitteilen ist strittig, ob dem Beklagten ein restlicher Honoraranspruch gegenüber der Klägerin zusteht. Am 20. 6. 2006 hatte der Rechtsvertreter des Beklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der (spätere) Geschäftsführer der Klägerin war ursprünglich Geschäftsführer der Zweitbeklagten gewesen und hatte sich von ihr in „überaus streitintensiver" Weise getrennt. Er war danach in die Gründung der Klägerin involviert, die im selben Geschäftsbereich wie die Zweitbeklagte tätig werden sollte und eine Förderung durch das Land Salzburg anstrebte. Als diese Förderung (durch Beteiligung einer Fördergesellschaft des Landes) öffentlich bekannt wurde, nahm der ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat ihr Schneckenvertilgungsmittel nach einer Änderung der Zusammensetzung damit beworben, dass es nun eine „noch bessere Wirkung" habe. Tatsächlich ist die Lockwirkung des Mittels besser als zuvor. Das führt zu einer höheren Mortalität und damit zu einem tendenziell besseren Schutz der Pflanzen. Nach Auffassung des im Verfahren beigezogenen Sachverständigen ist diese durch seine Versuche und auch durch andere Studien belegte Steigerung der Wirkung aber nich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Auch die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, vertreibt solche Produkte, jedoch nicht in Österreich. Die Beklagte ist Inhaberin der deutschen Zulassungen für die von ihr hergestellten Pflanzenschutzmittel „Roundup LB Plus" (flüssig) und „Roundup Gran" (Granulat). Diese Produkte werden in Österreich von der S***** Handelsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: Vertriebsunternehmen) in der von... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Josef T*****, vertreten durch Dr. Georg Prantl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Pa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Michael B*****, gegen die beklagte Partei I***** Gesellschaft m.b.H & Co KG, *****, vertreten durch Fischer Walla & Matt, Rechtsanwälte OEG in Dornb... mehr lesen...
Begründung: Im Juni 2002 schrieb die erstbeklagte Hochschülerschaft in einem nicht offenen Verfahren unter Zugrundelegung der ÖNORM A 2050 die Vergabe eines Auftrags zur Neuherstellung eines Internet-Portals aus. Mit der Durchführung der Ausschreibung hatte sie die A***** GmbH beauftragt. Zur Anbotslegung wurden sieben Unternehmen eingeladen, darunter die Rechtsvorgängerin der Erstklägerin (künftig nur: Erstklägerin). Der Drittkläger ist der Geschäftsführer der Erstklägerin und mit ... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien verbat dem Kläger mittels einstweiliger Verfügung vom 4. Dezember 2003 folgende Behauptungen: a) dass die „W***** mit der organisierten Kriminalität in Kroatien zusammenarbeite" und dass „die W***** einen Geheimvertrag" mit der G*****, bei der es sich um eine Mafia-Vereinigung handle, abgeschlossen habe, gemäß dem G***** „an Geschäften, die die W***** am Balkan tätigt, beteiligt" wäre. Der Kläger behob diese einstweilige Verfügung am 15. Dezember ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Präsident des zweitklagenden Tierschutzvereins. Die Beklagte ist Betreiberin des Tiergartens Schönbrunn. Am 10. 11. 2005 war der Erstkläger in der ORF-Sendung „Willkommen Österreich" zum Thema „Sind Tiergärten noch zeitgemäß?" zu Gast. Auf die Frage des Moderators, ob Zoos für die Erhaltung von Tierarten sorgen, antwortete der Erstkläger, das sei ein Irrweg, denn es mache keinen Sinn, eine Art zu erhalten, die keinen natürlichen Lebensraum mehr habe, n... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AUWG §1 C1UWG §1 C2UWG §7 H
Rechtssatz: Beschränkt sich eine Verwarnung auf die Behauptung, der Empfänger der Erklärung greife in ein Schutzrecht des Erklärenden ein, so kann sich ein Unterlassungsanspruch nur aus § 1 UWG (oder allenfalls aus § 1295 Abs 2 ABGB) ergeben. Denn § 7 UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AUWG §1 C1UWG §1 C2UWG §7 H
Rechtssatz: Behauptet der Verwarnende gegenüber dem (vermeintlichen) primären Verletzer unberechtigt eine Schutzrechtsverletzung durch den Verwarnten und durch einen Dritten, so kann sowohl ein Anspruch nach § 1 UWG als auch ein Anspruch nach § 7 UWG begründet sein. Der Erklärungsempfänger kann gestützt auf § 1 UWG Unterlassung verlangen, wenn der Sittenwidrigkeitstatbestand erfüllt ist, der Dritte kann ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 H
Rechtssatz: § 7 UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden; ein absolut geschütztes Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb (die primäre Anspruchsgrundlage nach deutschem Recht) ist in Österreich nicht anerkannt. Entscheidungstexte 4 Ob 184/06x Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 184/06x Veröff: SZ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Inhaber eines Europäischen Patents für ein Ophthalmoskop (Gerät zur Untersuchung des Augenhintergrunds). Benannte Vertragsstaaten sind neben zahlreichen anderen Österreich, Deutschland und die Schweiz; Anmeldetag war der 16. Oktober 1998. Weiters verfügt der Beklagte über ein entsprechendes US-amerikanisches Patent. Die Klägerin ist Lizenznehmerin eines anderen Europäischen Patents, das sich ebenfalls auf ein Ophthalmoskop („Bauart Z*****") bezieht. Ben... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin einer periodischen Druckschrift, die als viermal wöchentlich erscheinendes Fachblatt für die Branchen Medien und Kommunikation, Werbung und Marketing erscheint. Die Klägerin betreibt auch ein gleichnamiges Online-Medium. Im Februar 2006 gab die Klägerin bekannt, ab März ihre bisherigen Kernthemen um die Bereiche Retail, Handel und Industrie sowie - jeweils am Freitag - Finanzen und Karriere zu erweitern. Die Klägerin wendet sich an die ös... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile und die Österreichische Post AG sind die mit Abstand bekanntesten österreichischen Unternehmen für die Verteilung von unadressierten Massensendungen (Werbemitteln). Die Klägerin gewährleistet nach ihren AGB eine Zustellquote von mindestens 97 %. Bei der Zustellung von Katalogen in Kärnten und in der Steiermark erreichte sie zuletzt 97,64 %. Für die Beklagte ergab eine unabhängige Studie in Wien eine Zustellquote von 97,8 %. Unter Hinweis darauf schaltete ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen miteinander im Wettbewerb beim Vertrieb von Dünger, Blumenerde und Pflanzenschutzmitteln. Sie haben mehrfach vor Gericht wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ausgetragen und dabei wechselseitig Unterlassungstitel erwirkt. Im Verfahren 10 Cg 260/04z des Landesgerichts Salzburg wurde die (hier und dort) Beklagte mit Urteil vom 28. Mai 2005 verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, von ihr vertriebene Produkte mit irreführenden Deklarati... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Landeshauptmannstellvertreterin von K***** und dort auch Landesparteivorsitzende der SPÖ. Die beklagte Partei ist eine politische Partei, deren Obmann der Landeshauptmann von K*****, Dr. Jörg H*****, ist. Die beklagte Partei gab Anfang Jänner 2006 ein ganzseitiges Inserat in der in K***** erschienenen Zeitschrift „Alles Fasching" in Auftrag. Die Zeitschrift wurde im Handel in ganz K***** vertrieben und insbesondere auch einer Wochenendausgabe der im selb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietet weltweit Werbeflächen in Schigebieten. Zu diesem Zweck hat sie mit Seilbahn- und Liftunternehmen Verträge geschlossen, in deren Rahmen diese ihr gegen Entgelt Panoramatafeln, Pistenleitsysteme, Pistenmarkierungen etc zur Vermarktung als Werbeträger zur Verfügung stellen. Das Unternehmen der Klägerin wurde vor etwa 40 Jahren von Peter Sch***** als Einzelunternehmen gegründet. 1987 erfolgte die Umwandlung in eine GmbH. Die Klägerin erzielt einen Mark... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. W***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, 2. A***** Gesellschaft m.b.H., beide *****, vertreten durch Dr. Horst Auer, Rechtsanwa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. S*****-Aktiengesellschaft, 2. I***** Gesellschaft m.b.H., *****, 3. Dr. Gerhard D*****, sämtliche vertreten durch Ferner Hornung & Partner Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Beklagten nicht zulässig: Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Beklagten nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision auf Grund eines Abänderungsantrags nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich für zulä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine Fachvereinigung mit Sitz in Deutschland. Ihre Mitglieder produzieren und vertreiben seit längerer Zeit Dämmmaterial für bestimmte Dachkonstruktionen („Umkehrdächer"). Dieses Material („XPS") war zunächst konkurrenzlos. Später brachte allerdings auch die Klägerin ein Produkt auf den Markt, das auf einer anderen Technologie beruht („EPS"). Die Beklagte beauftragte einen Sachverständigen mit einem Vergleich der beiden Produkte. In seinem mit 1... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von Arzneimitteln mit einem bestimmten Wirkstoff („FDG"). Das LKH-Universitätsklinikum Graz war damit zunächst von der Beklagten, dann von der Klägerin und zuletzt wieder von der Beklagen beliefert worden. Das vorliegende Verfahren betrifft die Umstände der letzten Auftragsvergabe. Auftraggeber war dabei die S*****gesellschaft mbH (K*****), deren einziger Gesellschafter das Land ***** ist. Mit Schreiben vom 12. 5. 2005 teil... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gabriel P*****, vertreten durch Hoffmann-Ostenhof Rechtsanwalts GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Johann Kalteneg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Auffassung des Rekursgerichts ist die blickfangartige Ankündigung „Inhalt: immer 20 + 5 kuvertierte Beutel ohne Metallklammer" auf einer Verpackung, in der sich 25 Teebeutel befinden, keine zur Irreführung geeignete Angabe im Sinne des § 2 UWG. Gegenüber einem mündigen Verbraucher werde dadurch nicht der unrichtige Eindruck einer besonderen Aktion oder eines Sonderangebots erweckt; der Kunde erhalte, was auf der Packun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Hannes Jarolim, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verein „J*****, vertreten durch Dr. Stephanie Merckens, Rechtsanwäl... mehr lesen...