Norm
UWG §7 ARechtssatz
Aktiv legitimiert bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 UWG ist der Betroffene: Er muß nicht namentlich genannt werden; es können auch zahlreiche Personen von der Äußerung betroffen sein, sofern nur der Kreis der Betroffenen nicht unüberschaubar groß ist. Bei der Herabsetzung sämtlicher Waren eines gesamten Berufsstandes mit nicht erweislich wahren Tatsachenbehauptungen ist jedem Angehörigen dieses Berufsstandes die Klage gemäß § 7 Abs 1 UWG zuzuerkennen. - "Webpelze".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078863Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.04.2015