Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMRK Art10 Abs2 IV3aStGG Art13 Abs1UWG §7 AUWG §7H
Rechtssatz: Die zum Schutz des guten Rufes anderer erlassenen Verbote können - wie sonstige Persönlichkeitsrechte anderer auch - die Meinungsfreiheit erheblich einengen; hier muß sowohl der Hinweis auf das Prinzip der Demokratie in Art 10 Abs 2 MRK als auch der Begriff der Notwendigkeit zu einer einschränkenden Auslegung der das Grundrecht begrenzenden Normen führe... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4aMRK Art10 Abs2 IV4fStGG Art13 Abs1UWG §7 A
Rechtssatz: Bei Parolen, die bei einer Präsentation von Modewaren aus Webpelz geäußert werden und mit denen ausdrücklich das Tragen von Webpelzen empfohlen und gegen das Tragen von echten Pelzen Stimmung gemacht wird, steht die Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, deutlich im Vordergrund. Sind diese Äußerungen geeignet, den Betrieb der Kürschner oder den Kredit ihrer Inhaber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMRK Art10 Abs2 IV3bMRK Art10 Abs2 IV3cMRK Art10 Abs2 IV4fStGG Art13 Abs1UWG §7 AUWG §7H
Rechtssatz: Der Schutz der persönlichen Ehre eines Menschen rechtfertigt als gewichtiges Anliegen Einschränkungen der freien Rede. Dabei kann die weite Auslegung des Begriffs der Tatsachenbehauptung zu Lasten der freien Rede gehen. Da das österreichische Recht kommerziellen und gewerblichen Interessen verhältnismäßig weitgehend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMRK Art10 Abs2 IV3aMRK Art10 Abs2 IV4aStGG Art13 Abs1UWG §7 AUWG §7H
Rechtssatz: Verfassungskonforme Tatbestände im Sinne des Art 10 Abs 2 MRK sind in Übereinstimmung mit dem Grundrecht auszulegen und anzuwenden. Aufgabe des Persönlichkeitsschutzes ist es demnach, den Menschen vor jenen Eingriffen in seine Person zu bewahren, die ein verantwortungsloser Gebrauch der Meinungsfreiheit mit sich bringt, ohne andererse... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4aMRK Art10 Abs2 IV4fStGG Art13 Abs1UWG §7 A
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Unternehmenskritik außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses, dann können auch scharfe und unangemessene Formulierungen toleriert, Pointierungen und stilistische Überspitzungen und unter Umständen auch eine gewisse Aggressivität als zulässig angesehen werden. - Webpelz II. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C3UWG §1 C5aUWG §1 D1aUWG §2 AUWG §2 C2aUWG §2 D11UWG §7 A4
Rechtssatz: Eine Spendenwillige oder Verbraucher irreführende Werbung karitativer oder gemeinnütziger Unternehmen verstößt, wenn sie im Wettbewerb geschieht, gegen §§ 1, 2 oder 7 UWG. - Cliniclowns Entscheidungstexte 4 Ob 2007/96t Entscheidungstext OGH 16.04.1996 4 Ob 2007/96t ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIABGB §1330 BIVUWG §7 HUWG §25
Rechtssatz: Auch bei Kumulierung mehrerer auf § 1330 ABGB gestützter Ansprüche (hier: Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs) beseitigt das nur zum Unterlassungsanspruch gestellte Anbot des Beklagten zum Abschluss eines Vergleiches die Vermutung der Wiederholungsgefahr, es sei denn, der Kläger weist besondere
Gründe: nach, dass die Wiederholungsgefahr trotz Vergleichsanbots weit... mehr lesen...
Norm: UWG §7 B
Rechtssatz: Das Verbot, etwas zu behaupten, schließt das Verbot, die Informationsschrift, in der die beanstandeten Behauptungen enthalten sind, zu verteilen (und damit die Behauptungen zu verbreiten), nicht in sich. Entscheidungstexte 4 Ob 2/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 4 Ob 2/96 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §2 C2aUWG §7UrhG §78
Rechtssatz: Ist der Sinngehalt der beanstandeten Tatsachenmitteilung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsbetrachters in einer bestimmten Richtung klar, so kann schon aus diesem Grund die Anwendung der sogenannten "Unklarheitenregel" nicht mehr in Betracht kommen (so schon 4 Ob 82/94 ua). Entscheidungstexte 6 Ob 38/95 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C
Rechtssatz: Die Behauptung, ein Mitbewerber verliere Leser, ist geeignet, dessen Betrieb zu schädigen (§ 7 Abs 1 UWG), beeinträchtigt doch eine solche Behauptung seinen Ruf; sie kann nämlich Leser, noch mehr aber Inserenten dazu veranlassen, sich von den Zeitungen dieses Mitbewerbers abzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 71/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 4 Ob ... mehr lesen...