Entscheidungsgründe: Im Jahr 1993 wurde in Österreich von Unternehmern der Markenartikelindustrie, des Handels und der Verpackungswirtschaft unter der Ägide der Wirtschaftskammer Österreich der Altstoffrecycling Austria Verein (ARA-Verein) gegründet, dem jedes Unternehmen beitreten kann, welches direkt von der damals geplanten Verpackungsverordnung betroffen ist und dessen überwiegender Geschäftszweck nicht im Entsorgen von Verpackungsmaterial besteht. Zielsetzung dieses Vereins war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 5. 1. 1985 geborene Zweitklägerin ist die uneheliche Tochter der Erstklägerin und des Johann T*****. Die Erstklägerin war mit Karl L***** vom 9. 9. 1985 bis zu dessen Tod am 28. 8. 1997 verheiratet. Seit 4. 4. 1994 befand sich die Zweitklägerin gemeinsam mit ihren drei jüngeren Halbgeschwistern im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe im Schülerinternat Schloss J***** in voller Erziehung. Grund dafür war die offenbare Überforderung der Erstklägerin un... mehr lesen...
Norm: ASVG §260ASVG idF BGBl Nr 189/1955 §252 Abs1JWG idF BGBl Nr 161/1989 §28JWG idF BGBl Nr 161/1989 §29
Rechtssatz: Es spricht also alles dafür, die Unterbringung des Stiefkindes in einer fremden Familie oder in einem Heim im Rahmen einer Erziehungshilfe nach § 9 JWG1954 als Maßnahme auf „Anordnung der Jugendfürsorge" zu verstehen. Dieses Auslegungsergebnis trifft auch auf den Fall zu, dass sich ein Stiefkind nunmehr auf Grund einer freiwill... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 1. 2. 1995 erfolgten Scheidung der Ehe der Eltern des mj Hannes kam es zum Streit darüber, welchem Elternteil die Obsorge für den Minderjährigen zukommen solle. Der Vater machte (schon damals) geltend, die Mutter sei erziehungsunfähig, weil sie an Bulimie leide, psychisch angeschlagen, depressiv und suizidgefährdet sei. Nach einem umfangreichen Verfahren, in dem ua auch die Gutachten dreier Sachverständiger eingeholt wurden, wurde die Obsorge für den Minderjä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 11. 1951 außerehelich geborene Kläger ist seit seiner Geburt geistig behindert sowie spastisch gelähmt und daher pflegebedürftig. Seit 1975 befindet er sich im Rahmen des sogenannten "betreuten Wohnens" in einem Wohnheim der Lebenshilfe in S*****. Die betreffenden Kosten (monatlich EUR 2.569,57 für Wohnen und Essen sowie EUR 1.440,09 für die Betreuung) werden zur Gänze von der Bezirkshauptmannschaft L***** getragen. Lediglich die Kosten für Medikame... mehr lesen...
Begründung: Das Amt einer Landesregierung schrieb im Oktober 1998 für den Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung die Errichtung eines Sondierstollens mit einer Länge von 3.165 m aus. Unter Punkt 6.4 der Angebotsunterlagen wurden als Kriterien für die Bewertung der Angebote der Preis, die "Umweltgerechtheit" der Leistung, die Qualität, die Arbeitskräftekapazität, die Flexibilität bei kurzfristigen Zwischenterminen sowie die Zweckmäßigkeit angeführt. Eine Reihung und Gewich... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Norm: AußStrG 316 BII2lAußStrG §16 BII3aJWG §29JWG §31
Rechtssatz: Wenn sich das Gericht bei Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 2 JWG mit bloßer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen begnügt, auf die nur § 31 Abs 1 abgestellt ist, unterläuft ihm ein Verfahrensfehler, dem das Gewicht der Nichtigkeit beigemessen werden muß, weiler zur Folge hat, daß der Sachverhalt nicht zuverlässig nach allen nach dem Gesetz maßgeblichen Kr... mehr lesen...
Norm: JWG §11JWG §29JWG §33
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde hat die Art der vom Gericht angeordneten Fürsorgeerziehung zu bestimmen, während dem Vormundschaftsgericht eine Einflußnahme auf die Durchführung der Fürsorgeerziehung nicht zukommt. Weder dem Minderjährigen noch dem Erziehungsberechtigten noch dem Gericht steht ein Einfluß auf den Vorgang der Ermittlung und Bestimmung des Heimes oder jener Familie, die nach der Überzeugung der Behö... mehr lesen...
Norm: JWG §29
Rechtssatz: Begriff der "sittlichen Verwahrlosung". Entscheidungstexte 1 Ob 150/71 Entscheidungstext OGH 14.06.1971 1 Ob 150/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0063122 Dokumentnummer JJR_19710614_OGH0002_0010OB00150_7100000_001 mehr lesen...
Norm: WWG §29
Rechtssatz: Soll der Wiederaufbau des Hauses aus Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds erfolgen, ist die durch die Bewilligung des Fondsdarlehens bedingte Anbotspflicht nach § 20 WWG eine auf der Liegenschaft haftende Schuld. Entscheidungstexte 8 Ob 185/67 Entscheidungstext OGH 10.10.1967 8 Ob 185/67 Veröff: MietSlg 19471 ... mehr lesen...
Unter 1 P .../52 war beim Bezirksgericht H. die Vormundschaft über den mj. Heinrich H. (geb. am 29. Dezember 1951) anhängig; Amtsvormund ist das Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk. Am 15. März 1966 stellte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk im Einvernehmen mit dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk beim Jugendgerichtshof Wien den Antrag auf Übernahme des Vormundschaftsaktes vom Bezirksgericht H. gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG., auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6JWG §29JWG §34JWG §39ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Ersatzzustellung an eine Person, die "am Rechtsstreit als Gegner des Empfängers beteiligt ist", bezieht sich im Außerstreitverfahren nicht nur auf den formellen Antragsgegner, sondern auch auf jede Person, deren Rechte im laufenden Verfahren in Widerstreit zu den Rechten des Empfängers treten können. Aus diesem Grund ist es unzulässig, den an den bisher Erziehungsbere... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aAußStrG §16 BIII2bABGB §178JWG §29
Rechtssatz: Aufschub der Entscheidung über einen Antrag nach § 29 JWG ist eine nach § 16 AußStrG unanfechtbare verfahrensrechtliche Maßnahme. Die Erteilung von Weisungen für die Aufschubsfrist enthält keine offenbare gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 2/66 Entscheidungstext OGH 19.01.1966 6 Ob 2/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §29
Rechtssatz: Einweisung in die Fürsorgeerziehung ist Ermessensfrage, daher keine Überprüfung wegen unrichtiger Beurteilung im Wege des außerordentlichen Revisionsrekurses. Entscheidungstexte 2 Ob 202/65 Entscheidungstext OGH 01.07.1965 2 Ob 202/65 3 Ob 579/84 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 3 Ob... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Fürsorgeerziehung. Entscheidungstexte 6 Ob 188/64 Entscheidungstext OGH 24.06.1964 6 Ob 188/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0063044 Dokumentnummer JJR_19640624_OGH0002_0060OB00188_6400000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QJWG §29
Rechtssatz: Rekursrecht des ehelichen Vaters gegen den Beschluß, mit dem auf Antrag des Jugendamtes die Fürsorgeerziehung angeordnet wurde, auch wenn er dieser Maßnahme ursprünglich zugestimmt hatte. Entscheidungstexte 5 Ob 150/64 Entscheidungstext OGH 27.05.1964 5 Ob 150/64 EvBl 1964/455 S 633 European Ca... mehr lesen...
Norm: JWG §28JWG §29
Rechtssatz: Ist bei geistiger, seelischer oder sittlicher (nicht körperlicher) Verwahrlosung Entfernung des Minderjährigen aus der bisherigen Umgebung notwendig, so ist Fürsorgeerziehung anzuordnen. Entscheidungstexte 6 Ob 146/64 Entscheidungstext OGH 14.05.1964 6 Ob 146/64 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JWG §11JWG §29
Rechtssatz: Hat das Gericht einem Minderjährigen in Fürsorgeerziehung überwiesen, so hat das Gericht und nicht die Verwaltungsbehörde die nötigen Zwangsmaßnahmen zu treffen, um den Minderjährigen der Verwaltungsbehörde zur Verfügung zu stellen. Entscheidungstexte 7 Ob 106/64 Entscheidungstext OGH 15.04.1964 7 Ob 106/64 Veröff: SZ 37/55 = EvBl 1964/282 S ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Vormundschaftsgerichtes vom 3. Dezember 1963 wurde die Mj. gemäß § 31 (1) JWG. in vorläufige Fürsorgeerziehung überwiesen und mit der Durchführung das Amt der niederösterreichischen Landesregierung betraut. Da die Kindesmutter die Herausgabe der Mj. verweigerte, beantragte die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (Jugendamt), das Bezirksgericht Zistersdorf möge die zwangsweise Abnahme der Mj. aus der Pflege der Kindesmutter und die Überstellung in die Er... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31
Rechtssatz: In der Minderheit gebliebener Antrag des Berichterstatters, aus Anlaß der Erledigung eines Revisionsrekurses in einem Verfahren gemäß § 142 ABGB durch den OGH von Amts wegen vorläufige Fürsorgeerziehung anzuordnen. Entscheidungstexte 1 Ob 156/63 Entscheidungstext OGH 11.10.1963 1 Ob 156/63 European Ca... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §29nöJWG §28
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn das Gericht die Fürsorgeerziehung nach § 29 JWG anordnet, weil es der Meinung ist, daß ein Wechsel der Umgebung des Minderjährigen notwendig ist und die Erziehungshilfe und Erziehungsaufsicht nicht in Erwägung zieht. Diese haben andere Voraussetzungen. Entscheidungstexte 2 Ob 208/63 En... mehr lesen...
Norm: JWG §29
Rechtssatz: Der die (vorläufige) Fürsorgeerziehung anordnende Gerichtsbeschluß überträgt die Erziehungsrechte auf die Landesregierung; diese kann den betroffenen Minderjährigen in einem Fürsorgeerziehungsheim oder in einer ihr geeignet erscheinenden Familie unterbringen, ohne vorher einen Bescheid erlassen zu müssen. VfGH vom 18.03.1960, B 98/59; Veröff: JBl 1961,82 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JWG §29
Rechtssatz: Ist die nach außen hin als Verwahrlosung zutagetretende Handlungsweise des Jugendlichen auf eine körperliche oder geistige Erkrankung zurückzuführen, dann ist nicht Fürsorgeerziehung, sondern Heilbehandlung am Platze. Entscheidungstexte 5 Ob 330/60 Entscheidungstext OGH 22.09.1960 5 Ob 330/60 Veröff: JBl 1961,285 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG §9 A2AußStrG §10 AJWG §29JWG §31 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob die angeordnete vorläufige Fürsorgeerziehung in eine endgültige umzuwandeln oder aber aufzuheben sei, ist nach dem Sachverhalt zur Zeit der Beschlußfassung zu beurteilen. Das Außerstreitverfahren wird nicht vom Unmittelbarkeitsgrundsatz beherrscht. In diesem Verfahrensbereich hat das Rekursgericht nicht nur die Rechts-, sondern auch die Sachlage zu... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31JWG §34
Rechtssatz: Trifft Gefahr im Verzug mit der Notwendigkeit zusammen, die Erfolgsaussicht einer Fürsorgeerziehung zu prüfen, so kann die vorläufige Fürsorgeerziehung aus beiden Gründen angeordnet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 92/59 Entscheidungstext OGH 25.03.1959 1 Ob 92/59 Veröff: JBl 1959,422 (mit Glosse von Beitner) ... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31JWG §34
Rechtssatz: § 34 Abs 1 JWG (Anhörung der Erziehungsberechtigten) ist nur bei Anordnung der endgültigen Fürsorgeerziehung zu beachten; er sagt aber nichts darüber, daß auch bei Anordnung einer vorläufigen Fürsorgeerziehung die Erziehungsberechtigten und der Minderjährige, der bereits das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, zu hören sind. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: JWG §29
Rechtssatz: Über die Notwendigkeit der Fürsorgeerziehung bei Eigentumsdelikten und Unzuchtsdelikten eines dreizehnjährigen Knaben. Entscheidungstexte 1 Ob 578/53 Entscheidungstext OGH 31.08.1953 1 Ob 578/53 Beisatz: Vierzehnjähriges mannstolles Mädchen. (T1) 7 Ob 173/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 7 Ob 1... mehr lesen...
Norm: JWG §29
Rechtssatz: Das Gericht hat vor Anordnung der heilenden Fürsorgeerziehung die Erziehbarkeit des Minderjährigen zu prüfen, wozu keine rechtlichen, sondern ausschließlich pädagogische und soziale Erwägungen erforderlich sind. Entscheidungstexte 7 Ob 13/55 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 7 Ob 13/55 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §29
Rechtssatz: Eine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn die heilende Fürsorgeerziehung im Falle offenbarer Aussichtslosigkeit angeordnet wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 13/55 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 7 Ob 13/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS00866... mehr lesen...