Norm
JWG §29Rechtssatz
Trifft Gefahr im Verzug mit der Notwendigkeit zusammen, die Erfolgsaussicht einer Fürsorgeerziehung zu prüfen, so kann die vorläufige Fürsorgeerziehung aus beiden Gründen angeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0063049Dokumentnummer
JJR_19590325_OGH0002_0010OB00092_5900000_001