Norm
JWG §29Rechtssatz
Ist die nach außen hin als Verwahrlosung zutagetretende Handlungsweise des Jugendlichen auf eine körperliche oder geistige Erkrankung zurückzuführen, dann ist nicht Fürsorgeerziehung, sondern Heilbehandlung am Platze.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0063075Dokumentnummer
JJR_19600922_OGH0002_0050OB00330_6000000_001