Begründung: Die Ehe der Eltern der am 26. 5. 1996 geborenen Zwillinge Sabrina und Christoph ist seit 8. 12. 1999 rechtskräftig geschieden. Den Kindern, die bei der Mutter lebten (bzw wieder leben), wurden zuletzt mit Beschluss vom 3. 5. 2001 Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG in Titelhöhe von jeweils EUR 152,61 für die Zeit vom 1. 3. 2001 bis 29. 2. 2004 weitergewährt. Die Ehe der Eltern der am 26. 5. 1996 geborenen Zwillinge Sabrina und Christoph ist seit 8. 12. 1999 ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Kinder Desiree und Marcel, die bei der obsorgeberechtigten Mutter aufwachsen, war zunächst zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 1.500 S verpflichtet. Mit Beschluss vom 3. 12. 1998 wurden die monatlichen Unterhaltsbeiträge auf 2.040 S für Desiree und 1.800 S für Marcel erhöht. Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsvorschussbeträge mit Beschlüssen vom 11. 2. 1999 entsprechend der Unterhaltserhöhung je ab 1. 7. 1998 auf 2.040 S und 1.800 S monatlich. A... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit 1996 im Haushalt der mütterlichen Großmutter, der auf Grund des zwischen den Eltern geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleichs die Obsorge für das Kind zusteht (ON 41 iVm ON 90). Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen mit Beschluss vom 19. November 1998 (ON 74) einen an die Großmutter auszuzahlenden Unterhaltsvorschuss gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe von S 1.300,-- für die Zeit vom 1. Juni 1998 b... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige lebt seit September 1995 im Haushalt der väterlichen Großmutter. Mit Beschluss vom 11. Jänner 1996 (ON 8) übertrug das Erstgericht die Obsorge an die Großmutter. Das Erstgericht setzte die dem Minderjährigen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüsse mit Beschluss vom 5. Jänner 1998 (ON 36) entsprechend der Leistungsfähigkeit des Vaters für die Zeit vom 1. 10. 1997 bis 31. 12. 1999 auf S 400,-- monatlich herab. Die Großmutter bezieht Verw... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige lebt bei der Großmutter väterlicherseits, die seit 1. 6. 1994 Pflegegeld gemäß § 27 WrJWG in Höhe von monatlich S 1.600 erhält. Der Minderjährige lebt bei der Großmutter väterlicherseits, die seit 1. 6. 1994 Pflegegeld gemäß Paragraph 27, WrJWG in Höhe von monatlich S 1.600 erhält. Das Erstgericht wies den Antrag des Minderjährigen auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß §§ 4 Z 3, 6, 7 UVG ab. Das Erstgericht wies den Antrag des Minderjäh... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist in Obsorge der Großmutter (Beschluss des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 5. 9. 1990, ON 8 in ON 77). Dem Kind werden seit 1990 Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die Großmutter bezieht seit 1. 1. 1993 Pflegegeld gemäß § 27 Abs 6 WrJWG. Die Minderjährige ist in Obsorge der Großmutter (Beschluss des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 5. 9. 1990, ON 8 in ON 77). Dem Kind werden seit 1990 Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die Großmutter bezieht seit 1. 1. 1993 Pfl... mehr lesen...
Begründung: Das Kind befindet sich in Pflege und Erziehung des Großvaters. Die Eltern sind geldunterhaltspflichtig. Dem Kind wurden Unterhaltsvorschüsse gewährt. Der Großvater bezieht ein Verwandtenpflegegeld. Das Erstgericht stellte die Unterhaltsvorschüsse rückwirkend ab 31. 8. 1996 bzw 1. 9. 1996 ein, weil der Großvater gemäß § 27 Abs 6 WrJWG Verwandtenpflegegeld beziehe, was nach der oberstgerichtlichen Entscheidung 7 Ob 5/99g die Zuerkennung von Unterhaltsvorschüssen aus... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 7. Dezember 1998 wurde jeweils mit Zustimmung der obsorgeberechtigten Mutter a) die Obsorge für die mj. Stefanie auf die mütterliche Großmutter übertragen und b) für den mj. Patrick dessen Tante (Schwester der Mutter) zum Vormund iSd § 187 ABGB bestellt, ohne dass dies aufgrund einer Anordnung der vollen Erziehung oder einer sonstigen Maßnahme der Sozialhilfe erfolgt wäre. Die rechtliche Vertretung kommt dem Magistrat der Stadt Wi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 20. 2. 1990, ON 2, wurde die Obsorge über den Minderjährigen den mütterlichen Großeltern übertragen. Laut Beschluss vom 18. 12. 1997, ON 84, werden dem Kind für die Zeit vom 1. 2. 1998 bis zum 31. 1. 2001 monatliche Unterhaltsvorschüsse von S 2.040,- gewährt. Auf Grund einer Mitteilung des Unterhaltssachwalters, für den Minderjährigen werde laufend Verwandtenpflegegeld gemäß § 27 Abs 6 Wr JWG (derzeit S 1.400,- monatlich) bezoge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den der Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschuss mit (Ablauf des) 30. April 1997 ein, weil deren Großvater, in dessen Pflege und Erziehung sie sich befinde, seit 1. Mai 1997 Verwandtenpflegegeld nach § 27 Abs 6 WrJWG beziehe. Das Erstgericht stellte den der Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschuss mit (Ablauf des) 30. April 1997 ein, weil deren Großvater, in dessen Pflege und Erziehung sie sich befinde, seit 1. Mai 1997 Verwandtenpfle... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährigen wurden Titelunterhaltsvorschüsse auf Grund der Verpflichtung des Vaters Michael W***** für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 28. 2. 2000 rechtskräftig weitergewährt. Diese Weitergewährung schloss an jene für die Zeit vom 1. 3. 1994 bis 28. 2. 1997 an. Auf Grund einer Titelerhöhung wurden diese Vorschüsse für die Zeit vom 1. 12. 1997 bis 31. 3. 1998 auf S 2.100 monatlich und ab 1. 4. 1998 auf S 2.350 monatlich erhöht. Auf Grund der Mitteilung des Amtes fü... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung der Ehe der Eltern des Minderjährigen blieb dieser zunächst in Pflege und Erziehung bei seiner Mutter. Sein Vater wurde verpflichtet, für ihn monatlich Unterhalt von S 2.000,-- zu bezahlen. Mit Beschlüssen des (damals zuständigen) Bezirksgerichts Floridsdorf vom 2. 4. 1996 (ON 31) und vom 15. 4. 1999 (ON 57) wurden ihm Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe für die Zeit vom 1. 3. 1996 bis 28. 2. 1999 gewährt bzw vom 1. 3. 1999 bis 28. 2. 2002 weitergewä... mehr lesen...
Begründung: Die außerehelich geborene Minderjährige, deren Vater unbekannt ist, befindet sich seit 18. 12. 1995 in Pflege und Erziehung ihrer Großmutter, der mit Beschluss vom 15. 7. 1996 die Obsorge übertragen wurde. Ihre Mutter wurde mit Beschluss vom 27. 2. 1997 verpflichtet, ab 1. 9. 1996 für sie Unterhalt von S 1.600,-- monatlich zu bezahlen. Mit Beschluss vom 23. 12. 1997 wurden ihr ab 1. 12. 1997 bis 30. 11. 2000 Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe gewährt. Mit Schreiben... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich bereits seit dem Jahre 1994 in faktischer Pflege und Erziehung seiner mütterlichen Großmutter. Im Jahre 1997 wurde der Mutter die Obsorge entzogen und an die Großmutter übertragen. Dem Kind wurden auf Grund einer Geldunterhaltsverpflichtung seiner Mutter gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG Unterhaltsvorschüsse im Betrag von 1.540 S monatlich für die Zeit vom 1. 8. 1998 bis 31. 7. 2001 gewährt. Der Minderjährige befindet sich bereits seit dem Jahre 19... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit ihrer Geburt im Haushalt der mütterlichen Großmutter; dieser kommt seit 11. Oktober 1990 auch die Obsorge zu. Der uneheliche Vater, der am 17. September 1993 in die Türkei abgeschoben wurde, ist auf Grund des erstinstanzlichen Beschlusses vom 8. September 1995 zur einer monatlichen Unterhaltsleistung von 1.600 S verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen zuletzt mit Beschluss vom 30. März 1998 - an die mütterliche Großmut... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit November 1998 im Haushalt der Schwester ihrer Mutter. Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen zuletzt mit Beschluss vom 1. September 1998 (ON 53) einen - in der Folge an die Tante ausgezahlten - Unterhaltsvorschuss gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe von S 2.150,-- für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 2001. Die Tante bezieht seit 1. April 1999 Verwandtenpflegegeld nach § 27 Abs 6 Wiener JugendwohlfahrtsG 1990 (Wr JWG) in der Hö... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Während nach § 27 Abs 1 Wr JWG "Pflegeeltern" (Pflegepersonen) zur Durchführung der vollen Erziehung auf Antrag zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten Pflegegeld gebührt, diesen also ausdrücklich ein Rechtsanspruch zuerkannt wird, statuiert § 27 Abs 6 Wr JWG, dass (sonstigen) Personen, die mit den von ihnen betreuten Kindern bis zum dritten Grad verwandt oder verschwä... mehr lesen...
Begründung: Die mj Nathalie ist das eheliche Kind des Andreas und der Rosa Maria H*****, deren Ehe am 12. 7. 1994 geschieden wurde. Nach der Trennung der Eheleute wurde die Obsorge mit Beschluss vom 8. 2. 1994 dem Vater zuerkannt. Die von der Mutter zu leistenden Unterhaltsbeiträge wurden zuletzt mit Beschluss vom 4. 9. 1996 auf 2.600 S monatlich erhöht. Am 17. 3. 1998 wurde Nathalie in Heimpflege übernommen. Am 26. 3. 1999 wurde sie aus der Heimpflege entlassen und lebt seith... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüsse nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG dar. Entscheidungstexte 6 Ob 243/99z Entscheidungstext OGH 15.12.1999 6 Ob 243/99z 6 Ob 268/99... mehr lesen...
Begründung: Der mj David ist das uneheliche Kind des Franz E***** und der Karin D*****. Mit Beschluss vom 10. 8. 1987 wurde der Vater zum Vormund bestellt. Der Vater gab seinem Sohn auch seinen Familiennamen. Am 30. 8. 1993 wurde David in Heimpflege genommen. Mit Beschluss vom 11. 10. 1996 wurde die Obsorge dem Vater entzogen und die Jugendwohlfahrtsbehörde zum Vormund des Minderjährigen bestellt. Am 10. 7. 1997 wurde er aus der Heimpflege zu den väterlichen Großeltern entlass... mehr lesen...
Begründung: Der Mutter wurde am 28. 11. 1997 die Obsorge für die Minderjährige entzogen. Die Obsorge wurde der mütterlichen Großmutter übertragen. Sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes sind geldunterhaltspflichtig. Es wurden Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die mütterliche Großmutter bezieht seit 1. 9. 1998 Verwandtenpflegegeld gemäß § 27 Abs 6 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz (Wr JWG). Der Mutter wurde am 28. 11. 1997 die Obsorge für die Minderjährige entzogen. Die Obsorge... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Bloß freiwillig gewährte Zuschüsse welcher Art immer treffen den Jugendwohlfahrtsträger jedenfalls nur wirtschaftlich, aber nicht "nach der Rechtslage". Dass dies - je nach dem anzuwendenden Landesrecht - zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, ist eine von den jeweiligen Landesgesetzgebern rechtspolitisch gewollte normative Ausgestaltung, deren Änderung der Gesetzgebung und nic... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich seit September 1992 in Pflege seines Onkels Walter S*****. Dieser bezog seit 1. April 1997 Pflegegeld gemäß § 27 WrJWG in der Höhe von monatlich S 2.000,--. Mit Beschüssen vom 4. 3. 1997 (ON 30) bzw 14. 7. 1997 wurde dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 28. 2. 2000 bzw vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 2000 Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 627,-- bzw monatlich S 1.700,-- auszahlbar an Walter S***** gewährt. Der Minderjährige... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 1. 1990 außer der Ehe der Martina H***** und des Christian H***** geborene minderjährige Thomas befindet sich bereits seit Geburt bei den väterlichen Großeltern, denen mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28. 3. 1990 auch die Obsorge übertragen wurde, welche gleichzeitig der Mutter entzogen wurde. Grund hiefür waren gesundheitliche Probleme der Mutter (psychiatrische Erkrankungen; entsprechende stationäre Aufenthalte; Verkehr im Suchtgiftmilieu); auf Grund... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kannbestimmungen" und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde. Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die obsorgeberechtigte Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüss... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Minderjährige lebt seit Juni 1996 im Haushalt der mütterlichen Großmutter. Mit Beschluss vom 7. April 1997 (ON 76) übertrug das Erstgericht die Obsorge an die mütterliche Großmutter und sprach aus, dass die Obsorgerechte der Mutter gleichzeitig erlöschen. Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen zuletzt mit Beschluss vom 30. Jänner 1997 (ON 73) einen - an die mütterliche Großmutter auszuzahlenden - Unterhaltsvo... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 1. 1990 unehelich geborene Minderjährige lebt seit seiner Geburt bei der mütterlichen Großmutter. Die Mutter, welche sich nie richtig um das Kind kümmerte, ist seit September 1991 unbekannten Aufenthaltes; der außereheliche Vater hat bereits seit Sommer 1990 keinerlei Kontakte zum Kind. Auf Grund dieser Gegebenheiten entzog das Erstgericht mit Beschluss vom 14. 11. 1991 der Mutter das Obsorgerecht hinsichtlich des Kindes und übertrug es der mütterlichen Gr... mehr lesen...
Norm: WrJWG §27 Abs1WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Nach § 27 Abs 1 WrJWG haben 'Pflegeeltern' (Pflegepersonen) zur Durchführung der vollen Erziehung als Maßnahme nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Pflegegelds. Die Rechtsnatur dieses Anspruchs ist komplementär zu der als öffentlich-rechtliche Jugendwohlfahrtsmaßnahme zu besorgenden vollen Erziehung. Auf die Zuerkennung eines Pflegegelds nach § 27 Abs... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. 12. 1984 geborene Minderjährige befindet sich seit ihrer Geburt bei der mütterlichen Großmutter, der auch die Obsorge übertragen wurde. Der Minderjährigen werden Unterhaltsvorschüsse gewährt. Seit 1. 7. 1990 wurde für die Minderjährige auch Pflegegeld gemäß § 27 Abs 6 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz (WrJWG) gewährt. Die am 16. 12. 1984 geborene Minderjährige befindet sich seit ihrer Geburt bei der mütterlichen Großmutter, der auch die Obsorge übertragen wur... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kann-"Bestimmungen und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde, sodass die in der Vorentscheidung 7 Ob 5/99g vertretene Rechtsansicht jedenfalls bezüglich des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes in nochmaliger Überlegung sämtlicher rechtlicher Gegebenheiten ... mehr lesen...