RS OGH 1999/12/9 8Ob299/99z, 6Ob335/99d, 6Ob68/00v, 8Ob308/99y, 1Ob348/99d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1999
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Norm

UVG §2 Abs2 Z2
WrJWG §27 Abs6

Rechtssatz

Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kannbestimmungen" und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde.

Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die obsorgeberechtigte Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüsse nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG dar. Die in der Entscheidung 7 Ob 5/99g vertretene gegenteilige Auffassung kann nicht aufrecht erhalten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112861

Dokumentnummer

JJR_19991209_OGH0002_0080OB00299_99Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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