Begründung: Das Erstgericht überließ die Nachlassaktiva von EUR 122,80 dem Sohn der Erblasserin und berechtigte ihn zur Verfügung über dieses Guthaben. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Tochter der Erblasserin nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht legte den von der Tochter der Erblasserin erhoben... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 9. Oktober 2003 verstorbenen Franz Anton Sch***** aus Anlass des „außerordentlichen Revisionsrekurses" des erbserklärten Gesetzeserben Dr. Christian Sch*****, vertreten durch Dr. Richard Fuch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des mit 31. Dezember 1998 für tot erklärten Hugo M*****, geboren am *****, zuletzt wohnhaft in *****, Deutschland, infolge Revisionsrekurses der erblasserischen Schwester Ariana K*****, Israel, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 25. Mai 2001 verstorbenen Johann Kössler wurde dessen Testament vom 29. Dezember 1998 kundgemacht. Die drei Testamentserben gaben bedingte Erbserklärungen ab (ON 9). Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 10. Juli 2003, dass eine Verlassenschaftsabhandlung mangels Nachlassvermögens nicht stattfinde (ON 25), wurde vom Rekursgericht aufgehoben (ON 28). Verlassenschaftsvermögen könnte sich aus der Aufhebung eines Schenkungsv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 15. Jänner 2004 verstorbenen Roman Franz K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der gesetzlichen Erben 1. Rudolf L*****, 2. Hilde D*****, be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des durch seinen Vater vertretenen Kindes vom 2. September 2004, eine Klage auf Zahlung von 300 EUR an Schmerzengeld pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen, ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Erstgericht wies den Antrag des durch seinen Vater vertretenen Kindes vom 2. September 2004, eine Klage auf Zahlung von 300... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen verstarb bei einem Verkehrsunfall. Der antragstellende Rechtsanwalt war von der Mutter des Minderjährigen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie derjenigen des Kindes gegen den Unfallsgegner bevollmächtigt worden. Der vom Antragsteller dem Pflegschaftsgericht vorgelegte Klageentwurf wurde mit Beschluss vom 28. 7. 2004 pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Für die Prozessführung besteht die Deckung einer Rechtsschutzversicherung. In dem über di... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. Juni 2004 volljährig gewordene Antragstellerin bezog Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG. Mit Beschluss vom 27. Jänner 1994 ON 181 stellte das Erstgericht die zuletzt monatlichen Unterhaltsvorschüsse von 1.050 ATS = 76,31 EUR mit Ablauf des 31. Dezember 1993 gemäß § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG ein. Die am 25. Juni 2004 volljährig gewordene Antragstellerin bezog Unterhaltsvorschüsse nach Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG. Mit Beschluss vom 27. Jänner 1994 ON... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm einen vor dem Gerichtskommissär geschlossenen Vergleich zwischen der Schwester des Erblassers und einer sich auf ein Testament berufenden Erbansprecherin sowie das Anerkenntnis des Testaments durch die Schwester zur Kenntnis, nahm die unbedingte Erbserklärung der Testamentserbin zu Gericht an und sah deren Erbrecht als erwiesen an; es legte deren eidesstättiges Vermögensbekenntnis der Verlassenschaftsabhandlung zu Grunde und erklärte diese für beend... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren im streitigen Verfahren in Form einer Stufenklage, die Beklagte schuldig zu erkennen, für bestimmte Zeiträume über die von den Klägern an die Beklagte bezahlten Beträge betreffend die Liegenschaft EZ 421 GB 44217 Weidenholz und die getätigten Ausgaben Rechnung zu legen sowie den Klägern die sich aufgrund der Rechnungslegung ergebenden zuviel eingehobenen Beträge in bestimmten Prozentsätzen zurückzuzahlen. Die Beklagte erhob den Einwand der Unzulässi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß § 4 Z 2 UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach § 6 Abs 2 UVG von derzeit EUR 214,- Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß Paragraph 4, Ziffer 2, UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach Paragraph 6, Absatz 2, UVG von derzeit EUR 214,- monatlich und bestellte mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Entscheidung über die anteilige Belastung eines Mieters mit den Bewirtschaftungskosten des Hauses nach §§ 17, 37 Abs 1 Z 12 MRG berührt unmittelbar die Interessen auch jener Mieter des Hauses, die nicht als Antragsteller oder Antragsgegner eingeschritten sind (OGH 12. 6. 2001, 5 Ob 23/01w mwN). Um sie am Verfahren zu beteiligen, ist daher nach Maßgabe der Bestimmungen des § 37 Abs 3 Z 2 und Z 4 MRG vorzugehen. Eine... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 30. April 2003 verstorbenen Dipl. Arch. Herta L*****, geboren am 15. Mai 1923, erließ das Erstgericht am 6. 2. 2004 den "Mantelbeschluss", mit dem es das Inventar zu Gericht annahm, die erbliche Tochter Mag. Ute L***** abhandlungsbehördlich zu verschiedenen Verfügungen ermächtigte und drei Forderungen abhandlungsbehördlich zur Kenntnis genommen wurden. Weiters wurden die Gebühren des Gerichtskommissärs bestimmt und der erbl. Tocht... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §2 Abs2 Z6 FWGG §14 Abs1WGG §22 Abs1 Z6WGG §22 Abs4
Rechtssatz: Den Schluss zu ziehen, dass ein den Finanzierungsbeitrag nicht erwähnendes Überprüfungsbegehren eines WGG-Mieters von vornherein abzuweisen sei, ist nicht zulässig. Eine solche Generalisierung des der Entscheidung 5 Ob 178/00p entnommenen Leitsatzes würde der rechtlichen Zusammengehörigkeit aller Entgeltbestandteile nicht gerecht und überdies den ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit Mai 1999 Mieter der Wohnung top 5 im Haus *****, das der Antragsgegnerin (einer gemeinnützigen Bauvereinigung) gehört. Er beantragte zunächst bei der zuständigen Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 1 MRG bei Gericht die Überprüfung des laufend zu zahlenden Nutzungsentgelts (Mietzinses). Auf die für die Behandlung des vorliegenden Rechtsmittels maßgeblichen Einzelheiten seines Vorbringens und jenes der Antragsgegnerin wird noch einzugehen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 22 Abs 4 Z 2 WGG sind von Verfahren, die von einem oder mehreren Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer Baulichkeit gegen die Bauvereinigung eingeleitet werden, auch die anderen Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten der Baulichkeit zu verständigen, sofern deren Interessen durch die Stattgebung des Antrags unmittelbar berührt werden könnten. Das gilt insbesondere für die in § 22 Abs 1 Z 10 WGG ange... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 12. 2000 geborene minderjährige Petra ist die uneheliche, nachgeborene Tochter des am 14. 8. 2000 verstorbenen Peter Gerhard B***** und der Claudia G*****, mit der der Verstorbene vor seinem Tod eine Lebensgemeinschaft führte. Er hinterließ als gesetzliche Erben auch zwei eheliche Kinder, und zwar den am 3. 6. 2002 verstorbenen Sohn Robert B***** und die Tochter Katharina B***** sowie seine am 15. 4. 2001 verstorbene Mutter. In den Nachlass des Vaters der Mi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im hier zu beurteilenden Zeitraum eine gemeinnützige Bauvereinigung. Als solche hat sie im eigenen Namen auf der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 837/42 und 837/43, die aus 50 Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage “E*****" errichtet und den Antragstellern sowie weiteren jetzigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft auf Basis eines Nutzwertgutachtens vom 5. 8. 1994 verkauft. Die den Antragstellern zukommende... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 2005... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 7. 9. 1995 begehrte der Antragsteller die Überprüfung der Angemessenheit der Grundkosten und Aufschließungskosten im Zusammenhang mit der Angemessenheit des Preises für Wohnungseigentum gemäß § 22 Abs 1 Z 6 WGG iVm §§ 13, 15 WGG. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 7. 9. 1995 begehrte der Antragsteller die Überprüfung der Angemessenheit der Grundkosten und Aufschließungskosten im Zusammenhang mit der Angemessenheit des P... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß §§ 28 ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspruchs folgende einstweilige Verfügung: Die klagende und gefährdete Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß Paragraphen 28, ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspr... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22 Abs1 Z2aWGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 idF vor der WRN 2002 §15bMRG §37 Abs3
Rechtssatz: Das Rechtsschutzziel eines Verfahrens nach § 22 Abs 1 Z 2a WGG ist schon mit der Preisfestsetzung erreicht. Inwieweit die kaufwilligen Mieter die Pflicht zum Ersatz von Kosten eines Preisfestsetzungsverfahrens trifft, ist gemäß § 22 Abs 4 WGG 1979 iVm § 37 Abs 3 Z 19 MRG erst vom Gericht - letztlich nach Billigkeit - zu entscheiden. Stehen die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß §§ 28 ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspruchs die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, dass ihrer Gegnerin ab sofort bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage verboten werden soll, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Ver... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen, von ihrem gesperrten Sparbuch 20.000 S als Geschenk an ihren Sohn O*****, der in finanziellen Nöten sei, freizugeben, ab, "weil das Gesetz die Zuwendung von Vermögen der Betroffenen an dritte Personen nicht vorsehe". Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, "weil der auszuzahlende Geldbetrag zweifellos nicht dem Wohl der Betroffenen diene", und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 Auß... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des Hauses *****. Die Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft. Seit 1996 besteht die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a WEG. Im Jahr 1999 wurde hinsichtlich einiger Objekte Wohnungseigentum begründet. Der Erstantragsgegnerin bzw ihrer Rechtsvorgängerin standen als Miteigentümerin ein Nutzungsrecht an dem Geschäftslokal top 1b + 1c+ 11 samt Keller zu. Die Räumlichkeiten wurden von 1995 bis zur ersten Jah... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der festgestellt worden war, dass über das Geldleistungsbegehren der Antragstellerin im außerstreitigen Mietrechtsverfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG zu entscheiden sei, weil es um die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse gehe. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der festgestellt worden war, dass über... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als berec... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind zu verschiedenen Anteilen Miteigentümer eines Wochenendhauses, bei dem es sich um ein Superädifikat handelt. Über Antrag des Antragstellers regelte das Erstgericht die Benützung dieses Objektes dergestalt, dass es dem Antragsteller das Recht zur ausschließlichen Benützung für die Zeit vom 1. 2. bis 31. 7. jeden Jahres einräumte, dem Erstantragsgegner das Recht zur ausschließlichen Benützung für die Zeit vom 1. 8. bis zum 31. 1. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den von Mag. Thomas H***** als "zu bestellender Kollisionskurator für die Minderjährige" gestellten Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 11. 2000 geschlossenen notariellen Schenkungsvertrages über mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 nicht übersteige und der orden... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte der klagenden Partei im zweiten Rechtsgang 250.000 S sA zu und wies das Mehrbegehren von 250.000 S sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es verwies zu der vom Beklagten behaupteten Nichtigkeit auf den im ersten Rechtsgang ergangenen Aufhebungsbeschluss, in dem die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs - wie schon im aufgehobenen Ersturteil - bejaht wurde. Im Übrig... mehr lesen...