Begründung: Das Erstgericht hat festgestellt, dass die Antragsteller Hauptmieter sind. Nicht fest steht, dass diese die einzigen Hauptmieter sind. Aus dem Schlichtungsstellenakt, Mieterliste S 10 ergibt sich der Hinweis darauf, dass es noch weitere Hauptmieter geben könnte. Im erstinstanzlichen Verfahren wurde nur die Ladung zum Lokalaugenschein in allen drei Stiegen im Haus angeschlagen (ON 12), nicht jedoch der Hausanschlag hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung oder ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, dass die Antragsgegnerin im Rahmen der Benützungsregelung hinsichtlich der ehemaligen gemeinsam angeschafften Liegenschaft und dem darauf befindlichen Einfamilienhaus dem Antragsteller ein monatliches Benützungsentgelt von S 2.900 zu leisten hat, bestätigt und ausgesprochen, dass der Wert des Streitgegenstandes S 260.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nach § ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3 und 4 Z 1 UVG von monatlich 2.800 S vom 1. März 2000 bis 28. Februar 2003 bewilligt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach Paragraphen 3 und 4 Ziffer eins, UVG von monatl... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Wortlauts des Entscheidungsbegehrens und der zu seiner
Begründung: vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen verwarf das Erstgericht die von den Antragsgegnern erhobene Einrede der Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs. Einem dagegen von den Antragsgegnern erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 A... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. September 1999 wies das Erstgericht den Antrag der Minderjährigen vom 29. Oktober 1998 (ON 176a) ab, deren gegen die Stadt Linz beabsichtigte Klageführung zwecks Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadenersatz von 16.500 S sA pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen wendet sich der "außerordentliche Revisionsrek... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind zu verschiedenen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** B*****, bestehend aus den Grundstücken *****, ***** und *****. Auf diesen Grundstücken steht ein Wohnhaus mit mehreren Nebengebäuden. Die vom Erstgericht getroffene Benützungsregelung wurde infolge von Rekursen des Antragstellers, des Erstantragsgegners und der Drittantragsgegnerin mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß des Rekursgerichtes teilweis... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. (ON 113) den Bericht des damaligen Sachwalters Dr. Johannes Ruckenbauer zur Kenntnis genommen, ihn berechtigt, ohne Rücksicht auf Sperre und Klausel über im einzelnen angeführte Guthaben und Forderungen des Betroffenen zu verfügen, insbesondere diese einzuziehen und ihm aufgetragen, alle Eingänge in die Pflegschaftsrechnung aufzunehmen; 2. (ON 134) den Sachwalter Dr. Ruckenbauer ermächtigt, die bei der Wiener Städtischen Versicherung zur Polizz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte eine zwischen der Erbengemeinschaft nach dem Erblasser, vertreten durch den Verlassenschaftskurator, und einem Dritten abgeschlossene Vereinbarung mit der
Begründung: nicht, daß der von diesem Dritten im Zuge dieser Vereinbarung an die Verlassenschaft zu leistenden Betrag von S 150.000 zur Bezahlung von verschiedenen Verbindlichkeiten verwendet werden solle und - ob der Nachlaß überschuldet sei, stehe noch nicht endgültig fest - bis zum Vorl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für die Minderjährigen "im Verfahren zur Errichtung einer Privatstiftung" einen Kollisionskurator und beauftragte diesen, die Vorteilhaftigkeit dieser Stiftung für die Minderjährigen zu überprüfen, darüber zu berichten und gegebenenfalls die Stiftungsurkunde für die Minderjährigen zu unterfertigen. Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluß und sprach ohne Beifügung eines Bewertungsausspruchs aus, daß der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals im Haus H*****-F*****-Straße **********I*****. Die Antragsgegnerin ist Hälfteeigentümerin dieser Liegenschaft. Aufgrund eines vollstreckbaren Auftrags des Stadtmagistrats I***** hatte die Antragsgegnerin im Jahr 1992 die Erdbebensicherheit des genannten Objekts durch umfangreiche Bauarbeiten herbeizuführen, was bewirkte, daß der Antragsteller in der Zeit vom 29. 2. 1992 bis 31. 5. 1992 den Geschäftsbetrieb im Bestandob... mehr lesen...
Begründung: Beim Verstorbenen wurden Bankauszüge über Abschöpfungen von seinem bei der Rekurswerberin geführten Girokonto auf daraus nicht ersichtliche und daher unbekannte Konten bzw sonstige Empfangsstellen aufgefunden. Die Vorinstanzen erteilten über Antrag des Verlassenschaftskurators, der Rechtsmittelwerberin den Auftrag, auf den Verstorbenen lautende Konten oder seinem Eigentum eindeutig zuordenbare Wertpapiere und Sparbücher bzw einen von ihm angemieteten Safe gemäß § 38... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge des Minderjährigen auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 12. 1991 abgeschlossenen Schenkungsvertrages über einen PKW Jaguar E 4,2 und des am 21. 7. 1994 abgeschlossenen Kaufvertrages über ein Motorrad KTM Duke 620 ab. Das vom Minderjährigen angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung; es bewertete den Entscheidungsgegenstand mit S 260.000 nicht übersteigend und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs ni... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die bisher zur Fortführung des Unternehmens des Erblassers bestellte Verlassenschaftskuratorin enthoben und einen neuen Verlassenschaftskurator bestellt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der enthobenen Verlassenschaftskuratorin nicht Folge und wies den Rekurs einer Noterbin zurück. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legt nunmehr den außerordentlichen Revisionsrekurs der enthobenen Verlassensc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Zum dagegen erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" de... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs4 B4MRG §37 Abs3 Z16WEG 2002 §52 Abs1WEG 2002 §52 Abs2WGG §22 Abs4
Rechtssatz: In der Beurteilung, ob ein Entscheidungsgegenstand rein vermögensrechtlicher Natur vorliegt, trat durch die WGN 1997 keine Änderung ein. Die Frage, ob ein Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur vorliegt, ist aus seinem materiellrechtlichen Inhalt zu prüfen. Die pflegschaftsbehördliche Geneh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - dessen Bestellung durch den mit der Vertretung vor Behörden und Gerichten betrauten Sachwalter nicht pflegschaftsbehördlich genehmigt wurde - verfaßten Klage nach § 523 ABGB des durch seinen Sachwalter vertretenen Betroffenen gegen eine Liegenschaftsnachbarin ab. Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - de... mehr lesen...
Begründung: In seinem Schriftsatz vom 14.November 1997 ON 62 hat sich der eigenberechtigte Noterbe gegen die Person des mit der Schätzung des Nachlaßvermögens betrauten Sachverständigen Johann S***** ausgesprochen und sich auch in Ansehung der Schätzung eines näher bezeichneten (Stutz)Flügels gegen die (allfällige) Bestellung des KR Gerhard F***** zum Sachverständigen gewandt, weil dieser befangen sei. Das Erstgericht hat nach Stellungnahme des Gerichtskommissärs ON 63 mit Punkt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses und der zulässig anfallenden Betriebskosten sowie den Antragsgegner auf Zurückzahlung der Überschreitungsbeträge zu verhalten, in das streitige Verfahren und trug dem Antragsteller auf, seinen Antrag den gesetzlichen Erfordernissen einer Klage (§ 226 ZPO) anzupassen. Das Erstgericht überwies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung des angemessenen Hauptmie... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KMRG §37MRG §37 Abs3 Z16WGG §22 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG (iVm § 22 Abs 4 Einleitungssatz WGG) gelten für Rechtsmittel gegen verfahrensrechtliche Beschlüsse nicht die Sonderbestimmungen des § 37 Abs 3 Z 17 und 18 MRG sondern - abgesehen vom Nichterfordernis der Unterschrift eines Rechtsanwaltes - die jeweiligen Bestimmungen der ZPO. Daraus folgt gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO die Unzulässigkeit des Revisionsre... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22 Abs1 Z10WGG 1979 §22 Abs4 Z2
Rechtssatz: In Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 10 WGG kommt allen Mietern und Nutzungsberechtigten gemäß § 22 Abs 4 Z 2 WGG Parteistellung zu; diese sind daher - bei sonstiger Nichtigkeitssanktion - am Verfahren zu beteiligen. Entscheidungstexte 5 Ob 42/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 42/94 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2WGG §22 Abs4 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs 4 Z 2 WGG genießen in einem Verfahren, das ein Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter gegen die Bauvereinigung einleitet, andere Mieter oder Nutzungsberechtigte der Baulichkeit nur dann Parteistellung, wenn ihre Interessen durch Stattgebung des Antrages unmittelbar berührt werden könnten. Das ist bei einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit des vereinbarten ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13WGG 1979 §22 Abs2 Z2WGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 §22 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ein auf die Überprüfung der Zulässigkeit des "aufgrund der Baukostenabrechnung" begehrten Preises oder Entgelts abzielender Sachantrag erfordert die Zuziehung aller Betroffenen und die Beachtung der sonstigen Vorschriften über die Voraussetzungen, den Gang und Inhalt dieses besonderen Verfahrens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...