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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BewG 1955 §64 Abs5;Rechtssatz
Die Abzugsfähigkeit der Haftrücklage richtet sich während des Wirksamkeitszeitraumes der Übergangsbestimungen der KWGNov 1986 auch nach diesen Bestimmungen. Unter Haftrücklage iSd KWG ist für Fälle der Unterdeckung während des Übergangszeitraumes immer nur der jeweils jährlich um ein Zehntel der Differenz zwischen der übertragenen Sammelwertberichtigung und der nach § 12 Abs 10 KWG geforderten fiktiven Haftrücklage aufgestockte Betrag der übertragenen Sammelwertberichtigung zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150102.X02Im RIS seit
14.01.2002