1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wurde dem Revisionswerber, einem afghanischen Staatsangehörigen, in der Sache - ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung - der mit Erkenntnis des BVwG vom 30. August 2018 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten von Amts wegen aberkannt, kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung des Revisionswerbers ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 4. Februar 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend brachte er vor, sein Vater sei "von irgendwelchen Personen" getötet worden. Sein Onkel habe ihn daraufhin von zu Hause weggeschickt, um zu verhindern, dass auch der Revisionswerber getötet werde. 2 Mit Bescheid vom 25. Juli 2013 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers bezüglich der Zuerkennung des S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1AVG §68 Abs1
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der Rechtskraftwirkungen von Bescheiden ist es nicht zulässig, die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten auszusprechen, obwohl sich der Sachverhalt seit der Zuerkennung des subsidiären Schutzes bzw. der erfolgten Verlängerung ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1MRK Art3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/14/0153 E 27. Mai 2019 RS 20 Stammrechtssatz Als maßgeblich erweist sich, dass gerade in Bezug auf die Frage, ob sich die Umstände, die für die Zuerkennung von subsidiären Schutz von Bedeutung waren, so wesentlich und nicht nur vorübergehend veränd... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/14/0153 E 27. Mai 2019 RS 21 Stammrechtssatz Bei einer Beurteilung nach § 9 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall AsylG 2005 sind nicht isoliert nur jene Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen, die zeitlich nach der zuletzt erfolgten Bewilligung der Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung ei... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 19. September 2012 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2 Mit Bescheid vom 19. März 2013 wies das Bundesasylamt (BAA) den Antrag auf internationalen Schutz vollumfänglich ab (Spruchpunkte I. und II.) und wies den Revisionswerber aus dem Bundesgebiet nach Afghanistan aus (Spruchpunkt III.). 3 Mit Erkenntnis vom 10. Oktober 2014 stellte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das Verfahren hi... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 10. August 2011 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 28. November 2011 wies das Bundesasylamt diesen Antrag hinsichtlich des begehrten Status des Asylberechtigten ab, erkannte dem Revisionswerber aber subsidiären Schutz zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung, die in weiterer Folge mehrfach (zuletzt mit Bescheid vom 27. Juni 2016 bis 30. Juni 2018) verlängert wurde.... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger aus Kabul, stellte am 9. Juli 2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 14. November 2012 wies das Bundesasylamt diesen Antrag hinsichtlich des begehrten Status des Asylberechtigten ab, erkannte dem Revisionswerber aber subsidiären Schutz zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung, die in weiterer Folge mehrfach (zuletzt mit Bescheid vom 10. November 2016 bis 14. November 2018) ve... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2019/18/0005 E 17. Oktober 2019 RS 2 Stammrechtssatz § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 enthält zwei unterschiedliche Aberkennungstatbestände: Dem Fremden ist der Status eines subsidiär Schutzberechtigten von Amts wegen abzuerkennen, wenn die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Status des subsidiär Sch... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1910301041/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1EURallg32011L0095 Status-RL Art16 Abs232011L0095 Status-RL Art19 Abs1
Rechtssatz: Die Heranziehung des Tatbestands des § 9 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall AsylG 2005 setzt voraus, dass sich der Sachverhalt seit der Zuerkennung des subsidiären Schutzes bzw. der erfolgten Verlängerung der b... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1MRK Art3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/14/0153 E 27. Mai 2019 RS 20(hier: nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Als maßgeblich erweist sich, dass gerade in Bezug auf die Frage, ob sich die Umstände, die für die Zuerkennung von subsidiären Schutz von Bedeutung waren, so wesentlich und nic... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1
Rechtssatz: Als weitere Voraussetzung (neben der Änderung des Sachverhalts) für die Aberkennung des subsidiären Schutzes nach § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 muss geprüft werden, ob eine Rückkehr des Betroffenen in den Herkunftsstaat in der jetzigen Situation ohne Beeinträchtigung seiner in § 8 Abs. 1 AsylG 2005 geschützten Rechte möglich ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1MRK Art2MRK Art3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/19/0150 B 2. August 2019 RS 2 Stammrechtssatz Eine besondere Vulnerabilität - etwa aufgrund von Minderjährigkeit - ist bei der Beurteilung, ob den revisionswerbenden Parteien bei einer Rückkehr in die Heimat eine Verletzung ihrer durch Art. 2 und 3 MRK gesch... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2019/18/0005 E 17. Oktober 2019 RS 2 Stammrechtssatz § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 enthält zwei unterschiedliche Aberkennungstatbestände: Dem Fremden ist der Status eines subsidiär Schutzberechtigten von Amts wegen abzuerkennen, wenn die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Status des subsidiär Sch... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1910301041/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1EURallg32011L0095 Status-RL Art16 Abs232011L0095 Status-RL Art19 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/18/0381 E 17. Dezember 2019 RS 2 Stammrechtssatz Die Heranziehung des Tatbestands des § 9 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall AsylG 2005 setzt voraus, dass sich der Sachverhalt seit ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 20. September 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 21. Februar 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) diesen Antrag in Bezug auf das Begehren auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ab, erkannte jedoch dem Revisionswerber den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 21. Februar 2018. 2 Am 23.... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1MRK Art3
Rechtssatz: In Bezug auf die Frage, ob sich die Umstände so wesentlich und nicht nur vorübergehend verändert haben, sodass Anspruch auf subsidiären Schutz nicht länger besteht, kommt es regelmäßig nicht allein auf den Eintritt eines einzelnen Ereignisses an. Der Wegfall der Notwendigkeit,... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 25. März 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Er brachte vor, er sei in Afghanistan, in der Provinz Ghazni, geboren und habe seit seinem ersten Lebensjahr mit seiner Familie in Pakistan gelebt. Seine Familie und er seien in Pakistan immer wieder von Sunniten mit Bomben und anderen Waffen angegriffen worden. Bei einer Rückkehr fürchte er um sein Leben. 2 Mit Bescheid vom 4. März 2016 (berichtigt durc... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 5. Februar 2015 wurde dem Revisionswerber, einem Staatsangehörigen von Afghanistan, aufgrund seines Antrages vom 12. Juli 2011 gemäß § 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Die unter einem gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung, die zunächst bis 6. Februar 2016 gültig war, wurde in der Folge über den vom Revisionswerber am 15. Dezember... mehr lesen...
1 Der aus Afghanistan stammende Mitbeteiligte stellte im März 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Ihm wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 2015 gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung mit Gültigkeit bis 5. Oktober 2016 erteilt. Soweit es den Status des Asylberechtigten be... mehr lesen...
1 Der aus Afghanistan stammende Mitbeteiligte stellte im März 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Ihm wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 2015 gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung mit Gültigkeit bis 5. Oktober 2016 erteilt. Soweit es den Status des Asylberechtigten be... mehr lesen...
Index: E3L E19103000001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §19 Abs2AsylG 2005 §3 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1VwRallg32013L0032 IntSchutz-RL Art45 Abs1 litb
Rechtssatz: Auch wenn in den Verfahren zur Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten sowie über den Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung eine Mitwirkungspflicht der Betro... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1AsylG 2005 §9 Abs4
Rechtssatz: Die auf § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 gestützte Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ist nicht mit rückwirkender Kraft ausgestattet. Es gibt anhand der gesetzlichen Bestimmungen keinen Hinweis dafür, dass dies - in Abweichung des sonst geltenden Grundsatzes, wann die Rech... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1AsylG 2005 §9 Abs4
Rechtssatz: Die auf § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 gestützte Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ist nicht mit rückwirkender Kraft ausgestattet. Es gibt anhand der gesetzlichen Bestimmungen keinen Hinweis dafür, dass dies - in Abweichung des sonst geltenden Grundsatzes, wann die Rech... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 26. Dezember 2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 21. August 2013 wies das Bundesasylamt diesen Antrag hinsichtlich des begehrten Status des Asylberechtigten ab, erkannte dem Mitbeteiligten aber den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 21. August 2014. 3 Diese Aufenthaltsberechtigung wurde in der Folge m... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 26. Dezember 2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 21. August 2013 wies das Bundesasylamt diesen Antrag hinsichtlich des begehrten Status des Asylberechtigten ab, erkannte dem Mitbeteiligten aber den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 21. August 2014. 3 Diese Aufenthaltsberechtigung wurde in der Folge m... mehr lesen...
Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §10 Abs1 Z5AsylG 2005 §57AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1AsylG 2005 §9 Abs2AsylG 2005 §9 Abs3FrPolG 2005 §52 Abs9
Rechtssatz: Nach § 9 Abs. 1 AsylG 2005 ist vorrangig zu klären, ob eine Aberkennung des subsidiären Schutzes nach dieser Gesetzesstelle vorzunehmen ist. Das ist dann der Fall, wenn zumindest einer der in § 9 Abs. 1 Z 1 bis 3 AsylG ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 enthält zwei unterschiedliche Aberkennungstatbestände: Dem Fremden ist der Status eines subsidiär Schutzberechtigten von Amts wegen abzuerkennen, wenn die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (§ 8 Abs. 1 AsylG 2005) nicht oder nicht mehr vorliegen. Der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §9AsylG 2005 §9 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1AsylG 2005 §9 Abs2VwGVG 2014 §27VwGVG 2014 §28
Rechtssatz: Die historische Entwicklung des § 9 AsylG 2005, die gesetzlich vorgesehene Verpflichtung, bei Straffälligkeit des subsidiär Schutzberechtigten jedenfalls ein Aberkennungsverfahren einzuleiten und die in den § 9 Abs. 1 und 2 AsylG 2005 fes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §9AsylG 2005 §9 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1AsylG 2005 §9 Abs2VwGVG 2014 §27VwGVG 2014 §28
Rechtssatz: Die historische Entwicklung des § 9 AsylG 2005, die gesetzlich vorgesehene Verpflichtung, bei Straffälligkeit des subsidiär Schutzberechtigten jedenfalls ein Aberkennungsverfahren einzuleiten und die in den § 9 Abs. 1 und 2 AsylG 2005 fes... mehr lesen...