RS Vwgh 2019/12/17 Ra 2019/18/0381

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2019
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §9 Abs1 Z1
MRK Art2
MRK Art3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/19/0150 B 2. August 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Eine besondere Vulnerabilität - etwa aufgrund von Minderjährigkeit - ist bei der Beurteilung, ob den revisionswerbenden Parteien bei einer Rückkehr in die Heimat eine Verletzung ihrer durch Art. 2 und 3 MRK geschützten Rechte droht, im Speziellen zu berücksichtigen. Dies erfordert insbesondere eine konkrete Auseinandersetzung mit der Situation, die eine solche Person bei ihrer Rückkehr vorfindet (vgl. VwGH 13.12.2018, Ra 2018/18/0336, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180381.L05

Im RIS seit

31.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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