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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §8 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/19/0150 B 2. August 2019 RS 2Stammrechtssatz
Eine besondere Vulnerabilität - etwa aufgrund von Minderjährigkeit - ist bei der Beurteilung, ob den revisionswerbenden Parteien bei einer Rückkehr in die Heimat eine Verletzung ihrer durch Art. 2 und 3 MRK geschützten Rechte droht, im Speziellen zu berücksichtigen. Dies erfordert insbesondere eine konkrete Auseinandersetzung mit der Situation, die eine solche Person bei ihrer Rückkehr vorfindet (vgl. VwGH 13.12.2018, Ra 2018/18/0336, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180381.L05Im RIS seit
31.01.2020Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020