Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden BF) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation, gehören der tschetschenischen Volksgruppe an und sind muslimischen Glaubens. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2), ein Ehepaar, sowie der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: BF3), ihr minderjähriger in Kürze 10-jähriger Sohn, haben laut eigenen Angaben am 07.03.2009 das Herkunft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden BF) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation, gehören der tschetschenischen Volksgruppe an und sind muslimischen Glaubens. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2), ein Ehepaar, sowie der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: BF3), ihr minderjähriger in Kürze 10-jähriger Sohn, haben laut eigenen Angaben am 07.03.2009 das Herkunft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden BF) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation, gehören der tschetschenischen Volksgruppe an und sind muslimischen Glaubens. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2), ein Ehepaar, sowie der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: BF3), ihr minderjähriger in Kürze 10-jähriger Sohn, haben laut eigenen Angaben am 07.03.2009 das Herkunft... mehr lesen...