Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/04 Sonstiges Strafprozessrecht40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Asylrecht41/02 Melderecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft44 Zivildienst63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AsylG 2005 §10 Abs1AsylG 2005 §10 Abs2AsylG 2005 §57AsylG 2005 §58 Abs1AsylG 2005 §58 Abs3AsylG 2005 §9 Abs2AVG §68 Abs1BFA-VG 2014 §9FNG 2014FrPolG 2005 §52 Abs1FrPolG 2005 §52 Abs1 Z1FrPolG 2005... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des aus Somalia stammenden Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung nach Somalia zulässig sei, und legte die Frist zur freiwilligen Ausreise mit 14 Tagen fest. Die Revision erklärte das BVwG für nicht zulässig. ... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 (im Folgenden: bekämpfter Bescheid) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Behörde) den Antrag des Mitbeteiligten, eines Staatsangehörigen der Republik Kosovo, vom 30. Mai 2014 auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 56 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab. Die Behörde führte aus, der Mitbeteiligte erfülle nicht die besonderen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 56 Abs. 1 Z 1 und 2 AsylG 2... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei bzw. die Frist zur freiwilligen Ausreise zwei Wochen betrage. Die Revision erklärte das Bundesverwaltungsgericht für nicht zulässig. ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist nigerianischer Staatsangehöriger und gelangte im Dezember 2016 - im Besitz eines bis 11. März 2017 gültigen spanischen Aufenthaltstitels - nach Österreich. Hier beantragte er im Hinblick auf seine am 26. Oktober 2016 vor dem Standesamt Kopenhagen geschlossene Ehe mit einer slowakischen Staatsangehörigen, die Inhaberin einer Anmeldebescheinigung gemäß § 51 Abs. 1 Z 1 NAG ist, die Ausstellung einer Aufenthaltskarte. 2 Der genannte Antrag wurde rechtsk... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte, eine 1983 geborene kubanische Staatsangehörige, die sich bereits im Jahr 2013 aufgrund eines entsprechenden Visums etwa drei Monate in Österreich aufgehalten hatte, reiste (über München) am 27. Juni 2017 mit einem bis 25. September 2017 gültigen Schengen-Visum neuerlich nach Österreich ein. In der Folge wohnte sie bei ihrer Cousine, einer mit einem österreichischen Staatsbürger verheirateten kubanischen Staatsangehörigen, in Salzburg. 2 Vor Ablauf der Gü... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Revisionswerber gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom 22. Oktober 2018, mit denen jeweils ihr Folgeantrag auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Rechtssache zurückgewiesen, kein Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG 2005 erteilt, eine Rückkehrentscheidung gegen sie erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung der Revisionswerber nach ... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswebers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung in den Kosovo zulässig sei. Dagegen richtet sich die vorliegende (außerordentliche) Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden ist. ... mehr lesen...
1 Der im Jänner 2013 im Alter von 17 Jahren nach Österreich eingereiste Revisionswerber, ein Staatsangehöriger des Senegal, stellte hier einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesasylamt gab diesem Antrag mit Bescheid vom 14. Mai 2013 keine Folge und wies den Revisionswerber in den Senegal aus. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit Erkenntnis vom 3. Jänner 2018, Asyl und subsidiären Schutz betreffend, als unbegründet ab. Im Ü... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 20. Juli 2011 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit rechtskräftigem Bescheid des Bundesasylamtes vom 26. Juli 2011 wurde der Antrag zur Gänze abgewiesen und der Mitbeteiligte nach Nigeria ausgewiesen. 2 Ein weiterer, am 21. September 2011 eingebrachter Antrag auf internationalen Schutz wurde vom Bundesasylamt mit rechtskräftigem Bescheid vom 28. September 2011 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschieden... mehr lesen...
1 Die Revisionswerber stellten Anträge auf internationalen Schutz, die letztlich durch das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen wurden. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurden nicht erteilt und Rückkehrentscheidungen erlassen. 2 Nach Einleitung des Vorverfahrens über die dagegen erhobenen Revisionen teilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit, die Revisionswerber seien unter Gewährung von Rückkehrhilfe aus dem Bundesge... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein am 8. Oktober 1997 geborener nigerianischer Staatsangehöriger, reiste zu Weihnachten 2016 mit einem bis 21. Jänner 2017 gültigen Visum nach Österreich ein, um hier seine nigerianische Mutter und seinen Stiefvater, einen österreichischen Staatsbürger, zu besuchen. 2 Der Revisionswerber verblieb nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums in Österreich. Angesichts dessen sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Bescheid vom 31. Jänner... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §54 Abs5;AsylG 2005 §55;AsylG 2005 §57;FrPolG 2005 §2 Abs4 Z11;FrPolG 2005 §52 impl;FrPolG 2005 §53 impl;FrPolG 2005 §66;FrPolG 2005 §67;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/21/0349 E 23. März 2017 RS 3 Stammrechtssatz Die amtswegige Prüfung der Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 55 und § 57 As... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger von Guinea-Bissau und reiste spätestens im September 2009 nach Österreich. Hier stellte er einen Antrag auf internationalen Schutz, der letztlich mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vom 2. Mai 2017 vollinhaltlich abgewiesen wurde; gemäß § 75 Abs. 20 AsylG 2005 wurde allerdings "das Verfahren" zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zurückverwiesen. 2 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12. April 2018 wurde der dem Revisionswerber mit Bescheid vom 30. Mai 2008 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 2 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) von Amts wegen aberkannt (Spruchpunkt I.), ihm die erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 9 Abs. 4 AsylG 2005 entzogen (Spruchpunkt II.), ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spru... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Bundesverwaltungsgericht den Antrag des Revisionswebers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung in den Sudan zulässig sei. Dagegen richtet sich die vorliegende (außerordentliche) Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden ist. Gemäß § 30 Abs. 1 erster Sat... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - zusammengefasst - der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen, kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) erteilt, eine Rückkehrentscheidung gegen ihn erlassen und festgestellt, dass die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan zulässig sei. 2 Gegen dieses Erkenntnis wendet sich die vorliegende außerordentliche Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei, erkannte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung ab, setzte keine Frist zur freiwilligen Ausreise fest, erließ ein auf die Dauer von sieben Jahr... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - die Anträge des Revisionswebers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei. Dagegen richtet sich die vorliegende (außerordentliche) Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden i... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist nigerianischer Staatsangehöriger. Er stellte nach seiner illegalen Einreise nach Österreich am 12. Oktober 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 4. November 2013 vollumfänglich abgewiesen wurde. Mit Erkenntnis vom 21. September 2015 wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde hinsichtlich der Gewährung von Asyl und subsidiärem Schutz ab; zur P... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - im Beschwerdeverfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung - den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung nach Georgien zulässig sei. Das vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erhängte Einreisev... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein kosovarischer Staatsangehöriger, stellte am 9. Dezember 2005 in Österreich einen Asylantrag, der im Instanzenzug mit Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 6. Juni 2006 samt Erlassung einer Ausweisung abgewiesen wurde. Die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde lehnte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. September 2006, 2006/01/0551, ab. In der Folge wurde der Revisionswerber, nachdem er im Zuge einer versuchten Entwendung aufg... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - die Anträge der Revisionsweber auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihnen keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen sie eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass ihre Abschiebung in die Russische Föderation zulässig sei. Dagegen richten sich die vorliegenden (außerordentlichen) Revisionen, mit denen jeweils ein Antrag auf Zuerkennung der aufschieb... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27. Februar 2015 wurde der dem Revisionswerber mit Bescheid vom 9. Juni 2008 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 2 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) von Amts wegen aberkannt (Spruchpunkt I.), ihm die erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 9 Abs. 4 AsylG 2005 entzogen (Spruchpunkt II.), die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Revisionswerbers aus dem österreichischen ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswerbers, eines afghanischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005, erließ gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei, und setzte eine Frist für die freiwillige Ausreise fest. 2 Dagegen wendet sich die vorliegend... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - zusammengefasst - der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen, kein Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG 2005 erteilt, eine Rückkehrentscheidung gegen ihn erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Algerien zulässig sei. 2 Gegen dieses Erkenntnis wendet sich die vorliegende außerordentliche Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden ist. 3 Diesen... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden die Anträge der revisionswerbenden Parteien auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen, keine Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005 erteilt, Rückkehrentscheidungen gegen sie erlassen und festgestellt, dass ihre Abschiebung nach Kasachstan zulässig sei. Die Frist für die freiwillige Ausreise wurde mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte das Bundesverwaltun... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - die Anträge des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung in den Iran zulässig sei. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende (außerordentliche) Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verb... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei bzw. die Frist zur freiwilligen Ausreise 14 Tage betrage. Die Revision erklärte das BVwG für nicht zulässig. 2 Gege... mehr lesen...
1 Der im August 2012 in Österreich eingereiste Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte hier einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesasylamt gab diesem Antrag keine Folge und wies den Revisionswerber nach Afghanistan aus. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit Erkenntnis vom 26. August 2015, Asyl und subsidiären Schutz betreffend, als unbegründet ab. Im Übrigen verwies es gemäß § 75 Abs. 20 AsylG 2005 das... mehr lesen...