Der Beschwerdeführer, ein ghanesischer Staatsangehöriger, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 7. Oktober 1992, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 15. April 1993 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AsylG 1991 §18 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;AVG §39a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/0777 1 Stammrechtssatz Gemäß § 18 Abs 1 AsylG 1991 genügt die Beiziehung eines geeigneten Dolmetschers, der den gesamten Verlauf der Vernehmung in die Muttersprache des Asylwerbers oder eine ihm ausreichend verständliche S... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 27. April 1990 wurde festgestellt, daß die Voraussetzungen des Art. 1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonvention, aus denen sich gemäß § 7 Abs. 1 Asylgesetz die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet ableite, beim Beschwerdeführer - einem rumänischen Staatsangehörigen, der am 13. November 1989 in das Bundesgebiet eingereist ist - nicht zuträfen. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, nach seinen Angaben ein "russischer" Staatsbürger, der sich zuletzt in Kiew aufhielt, reiste am 22. September 1990 mit einem Flug der Linie Aeroflot nach Österreich ein, wobei er sich im Besitz eines am 16. Juni 1985 vom Innenministerium in Kiew ausgestellten, bis 16. Juni 1994 gültigen Reisepasses und eines von der österreichischen Botschaft in Moskau am 21. September 1990 ausgestellten Sichtvermerkes befand. Er stellte am 26. November 1990 einen Asylantrag und ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 11. Oktober 1991 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - ein afghanischer Staatsangehöriger, der (nachdem er der Aktenlage nach am 27. August 1991 sein Heimatland verlassen hatte) am 17. September 1991 in das Bundesgebiet eingereist ist - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 27. Juli 1990 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - ein rumänischer Staatsangehöriger, der am 21. Jänner 1990 in das Bundesgebiet eingereist ist - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Juni 1992 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerd... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010795.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AsylG 1991 §18 Abs1;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 AsylG (nunmehr § 18 Abs 1 AsylG 1991) wird auch dann Genüge getan, wenn die Übersetzung in eine andere als die Muttersprache dem Asylwerber ausreichend verständliche Sprache erfolgt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010782.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AVG §39a;
Rechtssatz: Der Einwand der schlechten Qualität des im Asylverfahren eingesetzten Dolmetschers ist mangels Konkretisierung von vornherein nicht von Relevanz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010878.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AsylG 1991 §18 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;AVG §39a;
Rechtssatz: Gemäß § 18 Abs 1 AsylG 1991 genügt die Beiziehung eines geeigneten Dolmetschers, der den gesamten Verlauf der Vernehmung in die Muttersprache des Asylwerbers oder eine ihm ausreichend verständliche Sprache zu übersetzen hat. Dies bedeutet aber nicht, daß sich die Beh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 18. Mai 1992 wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführer - iranische Staatsangehörige, wobei die Erstbeschwerdeführerin mit der Drittbeschwerdeführerin am 25. Dezember 1990 in das Bundesgebiet eingereist ist, während sich der Aktenlage nach die beiden übrigen Beschwerdeführer bereits seit Mai 1990 hier aufgehalten haben - nicht Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes seien. Gegen diese... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AVG §39a;SVDolmG 1975 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0237 E 12. Oktober 1983 RS 1 Stammrechtssatz Der in der Bestimmung des § 11 Abs 1 AsylG genannte Dolmetsch muss nicht gerichtlich beeidet sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reiste am 15. Juni 1990 in das Bundesgebiet ein und stellte am folgenden Tag einen Asylantrag. Bei der niederschriftlichen Befragung am selben Tag gab er an, er sei jugoslawischer Staatsbürger albanischer Nationalität. Er habe Jugoslawien verlassen, weil er dort einer krassen Verfolgung und Benachteiligung ausgesetzt gewesen sei. Im Jänner 1990 sei er beim Spazierengehen von der serbischen Polizei kontrolliert, durchsucht und mißhandelt worden. Im März 1990 habe e... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AVG §39a;MRK Art6 Abs3 lite;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 AsylG kann nicht dahingehend ausgelegt werden, daß Vernehmungen auch dann, wenn der Asylwerber außer seiner Muttersprache eine weitere Sprache in einem zur Verständigung ausreichendem Maße beherrscht, nur unter Beiziehung eines der Muttersprache des Asylwe... mehr lesen...
Die 1972 geborene Beschwerdeführerin - eine rumänische Staatsangehörige der ungarischen Minderheit - reiste über Ungarn am 16. September 1990 in das Bundesgebiet ein und stellte am darauffolgenden Tag Asylantrag. Bei ihrer niederschriftlichen Einvernahme am 22. September 1990 brachte die Beschwerdeführerin im wesentlichen zur Begründung: ihres Antrages vor, sie sei von 1988 bis 1990 in Baia Mare als Schneiderin tätig gewesen. Zwischen 13. und 15. Juni 1990 sei sie bei den Studentendemo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AVG §39a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/01/0115 E 21. Mai 1986 VwSlg 12145 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Ist ein Asylwerber außer in seiner Muttersprache auch in einer weiteren Sprache in ausreichendem Maße der Verständigung fähig, darf seine Vernehmung auch unter Zuziehung einer dieser Sprache mächtigen Person erfolge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Sri Lanka, reiste am 29. September 1987 aus Jugoslawien kommend illegal nach Österreich ein und stellte am selben Tag bei der Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft Baden im Flüchtlingslager Traiskirchen Asylantrag. Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 7. Oktober 1987, die im Beisein eines gerichtlich beeideten Dolmetschers erfolgte, machte der Beschwerdeführer im wesentlichen folgende Angaben: Er sei am 12. Juni 1953 ge... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AVG §53a;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §14 idF 1987/177;GebAG 1975 §20 idF 1987/177;GebAG 1975 §27 idF 1987/177;GebAG 1975 §31 idF 1987/177;GebAG 1975 §32 idF 1987/177;GebAG 1975 §33 idF 1987/177;GebAG 1975 §53 idF 1987/177;GebAG 1975 §54 idF 1987/177;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Festsetzung der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Es liegt keine Verletzung der Verfahrensvorschriften vor, wenn das in deutscher Sprache abgefasste Vernehmungsprotokoll auf Grund der Übersetzung des beigezogenen Dolmetsch nicht in die Landes- oder Muttersprache des Asylwerbers rückübersetzt worden ist. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1 idF 1974/796; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0237 E 12. Oktober 1983 RS 1 Stammrechtssatz Der in der Bestimmung des § 11 Abs 1 AsylG genannte Dolmetsch muss nicht gerichtlich beeidet sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010117.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...