RS Vwgh 1993/2/17 92/01/0782

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §11 Abs1;
AsylG 1991 §18 Abs1;

Rechtssatz

§ 11 Abs 1 AsylG (nunmehr § 18 Abs 1 AsylG 1991) wird auch dann Genüge getan, wenn die Übersetzung in eine andere als die Muttersprache dem Asylwerber ausreichend verständliche Sprache erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010782.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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