RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0047

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §11 Abs1;
AVG §39a Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/01/0115 E 21. Mai 1986 VwSlg 12145 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Ist ein Asylwerber außer in seiner Muttersprache auch in einer weiteren Sprache in ausreichendem Maße der Verständigung fähig, darf seine Vernehmung auch unter Zuziehung einer dieser Sprache mächtigen Person erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010047.X01

Im RIS seit

18.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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