Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG OÖ 1979 §11;FlVfLG OÖ 1979 §12;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §14;FlVfLG OÖ 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2 Stammrechtssatz Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaues des ... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 3. bis 17. November 1988 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 18. Oktober 1988) erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan hat die Beschwerdeführerin Berufung erhoben. Der im Devolutionsweg zuständig gewordene Oberste Agrarsenat hat mit Bescheid vom 4. April 1990 der Berufung stattgegeben, den Zusammenlegungsplan behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Ver... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1 Abs1;AVG §66 Abs2;AVG §73 Abs2;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG OÖ 1979 §12;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/28 93/07/0155 2 Stammrechtssatz An die Rechtsauffassung des Obersten Agrarsenates, der im Devolution... mehr lesen...
In dem mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde Linz (AB) vom 21. Juni 1979 eingeleiteten Zusammenlegungsverfahren W hatte der im Devolutionswege angerufene Landesagrarsenat beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (LAS) mit Bescheid vom 10. April 1986 den Zusammenlegungsplan erlassen. Der dagegen von den Beschwerdeführern erhobenen Berufung hatte die belangte Behörde mit ihrem Bescheid vom 3. Februar 1988 gemäß § 66 Abs. 2 AVG stattgegeben, den bekämpften Zusammenlegungsplan h... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/28 93/07/0155 1 Stammrechtssatz Ein Anspruch auf eine bestimmte Benutzung eines Abfindungsgrundstückes besteht grundsätzlich nicht (Hinweis E 18.2.1986, 84/07/0063). ... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist den hg. Erkenntnissen vom 30. Oktober 1979, Zl. 969/79, vom 8. November 1988, Zl. 86/07/0009, und vom 17. Mai 1990, Zl. 89/07/0127, zu entnehmen. Mit dem hg. Erkenntnis, Zl. 86/07/0009, welches unter anderem gegenüber den nunmehr beschwerdeführenden Parteien ergangen ist, wurde der damals angefochtene Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (kurz: LAS) vom 13. Juni 1983 hinsichtlich der Abfindung der B... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §2;FlVfGG §4;FlVfLG Bgld 1970 §1 Abs2 Z1;FlVfLG Bgld 1970 §20;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/12 90/07/0143 2 Stammrechtssatz Das Wesen des Zusammenlegungsverfahrens ist durch die Einbringung von Altgrundstücken und... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 3. bis 17. November 1988 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 18. Oktober 1988) erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan haben die Beschwerdeführer Berufung erhoben. Der im Devolutionsweg zuständig gewordene Oberste Agrarsenat hat mit Bescheid vom 4. April 1990 der Berufung stattgegeben, den Zusammenlegungsplan behoben und die Angelegenheit zur neuerli... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4;FlVfLG OÖ 1979 §12;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;
Rechtssatz: Ein Anspruch auf eine bestimmte Benutzung eines Abfindungsgrundstückes besteht grundsätzlich nicht (Hinweis E 18.2.1986, 84/07/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1 Abs1;AVG §66 Abs2;AVG §73 Abs2;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG OÖ 1979 §12;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;
Rechtssatz: An die Rechtsauffassung des Obersten Agrarsenates, der im Devolutionsweg zuständig geworden ist, den Zusammenlegungsplan behoben und die... mehr lesen...
Mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde (im folgenden: ABB genannt) vom 9. Juli 1974 wurde gemäß §§ 3 und 6 des Oberösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 33/1972, das Verfahren zur Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke eingeleitet. Mit Kundmachung derselben Behörde vom 23. September 1980 wurde der Besitzstandsausweis und Bewertungsplan betreffend die Zusammenlegung in der Zeit vom 20. Oktober bis 3. November 1980 aufgelegt. Der Besitzstandsausw... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG OÖ 1979 §12;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §15;FlVfLG OÖ 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2 Stammrechtssatz Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaues des Zusammenlegungsverf... mehr lesen...
Am 21. April 1988 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Zusammenlegungsplan für die Zusammenlegung S. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer aus, er sei mit der Abfindung des Grundstückes Nr. 2767/2 in der Größe von 737 m2 nicht zufrieden. Das ehemalige Grundstück Nr. 1/I, auf dem er sein Wohnhaus errichtet habe, sei in zwei Teile geteilt "und in eine nicht zu bewirtschaftende Hanglage versetzt" worden. Der von ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG Tir 1978 §13;FlVfLG Tir 1978 §16;FlVfLG Tir 1978 §23;FlVfLG Tir 1978 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 91/07/0154 1 Stammrechtssatz Nach der Judikatur von VfGH und VwGH ist das Kommassierungsverfahren durch einen stufenförmigen A... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4;FlVfLG Tir 1978 §16 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §20;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Gesetzmäßigkeit der Abfindung ist davon auszugehen, daß die Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand verglichen wird und nicht ein Grundstück des Altbestandes mit einem Abfindungsgrundstück allein. Die Behauptung ein... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG Tir 1978 §12;FlVfLG Tir 1978 §13;FlVfLG Tir 1978 §14;FlVfLG Tir 1978 §15;FlVfLG Tir 1978 §23;
Rechtssatz: Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaues des Zusammenlegungsverfahrens können Fragen des Besitzstandes und der Bewert... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) mit Bescheid vom 12. Februar 1985 den Zusammenlegungsplan erlassen. Dagegen erhob die erstmitbeteiligte Partei Berufung, in der sie geltend machte, die ihr als Abfindungen zugeteilten Grundstücke Nr. 2345, 2409, 2410 und 2454 entsprächen nicht dem Wert der in das Verfahren eingebrachten Grundstücke, weil vor allem das Abfindungsgrundstück 2454 zu einer wesentlichen Verschlechterung der Gesamtabfindun... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §17;FlVfLG NÖ 1975 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0281 E 31. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer bestimmten Partei hängt nicht davon ab, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurden. ... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 20. Dezember 1988 legte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz den Zusammenlegungsplan im Zusammenlegungsgebiet N, zur allgemeinen Einsicht auf. Die Beschwerdeführerin berief gegen diesen Plan und wandte sich gegen die Zuweisung einer Abfindungsfläche im Ausmaß von lediglich 715 m2 unter gleichzeitiger Auferlegung einer Ausgleichszahlung von S 8.234,--, indem sie darauf hinwies, ihrerseits 838 m2 Gartengrund in das Zusamm... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §2;FlVfGG §4;FlVfLG Bgld 1970 §1 Abs2 Z1;FlVfLG Bgld 1970 §20;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs4;
Rechtssatz: Das Wesen des Zusammenlegungsverfahrens ist durch die Einbringung von Altgrundstücken und die Zuteilung von Abfindungsflächen gekennzeichnet, die sich ihrer ... mehr lesen...
Das der Beschwerde zugrundeliegende Flurbereinigungsverfahren war bereits Gegenstand der hg. Erkenntnisse vom 20. März 1984, 84/07/0011, vom 25. September 1984, 84/07/0251, vom 19. November 1985, 85/07/0184, und vom 8. April 1986, 86/07/0005; auf den Inhalt dieser Erkenntnisse wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Ebenso war dieses Flurbereinigungsverfahren Gegenstand des Urteiles des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 30. Oktober 1991, 38/1990/1229/295, ver... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfGG §50;FlVfLG OÖ 1979 §13 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs4;FlVfLG OÖ 1979 §29;
Rechtssatz: Nach der Judikatur von VfGH und VwGH ist das Kommassierungsverfahren durch einen stufenförmigen Aufbau gekennzeichnet. Diesem Aufbau wohnt die Folge inne, daß... mehr lesen...
Dem Inhalt der Beschwerdeschriftsätze läßt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des hier angefochtenen Erkenntnisses unter Bedachtnahme auf den Inhalt der zu 92/07/0147 und 92/07/0148 erledigten verwaltungsgerichtlichen Beschwerdefälle folgendes entnehmen: Mit ihren Erkenntnissen vom 29. Jänner 1992 wies die belangte Behörde zur Zl. 8 - LAS 15 Ke 2/6 - 92 (angefochtener Bescheid) die Berufung der Erst- und Zweitbeschwerdeführer gegen die vorläufige Übernahme der G... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfGG §4;FlVfGG §50;ZLG Stmk 1982 §27;ZLG Stmk 1982 §32 Abs1;ZLG Stmk 1982 §47;
Rechtssatz: Wie sich aus § 32 Abs 1 Stmk ZLG 1982, der gem § 47 legcit auch im Flurbereinigungsverfahren sinngemäß anzuwenden ist, ergibt, ist die vorläufige Übernahme von Grundabfindungen von dem Aspekt der B... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung vom 22. Februar 1990 (kundgemacht in der am 15. März 1990 herausgegebenen Nummer 5 der Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung, Jahrgang 1990) hatte die NÖ Agrarbezirksbehörde (ABB) das Zusammenlegungsverfahren XY eingeleitet. In dieses Verfahren waren u.a. auch die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden, im Zusammenlegungsgebiet liegenden Grundstücke Nr. nn, nn/1 und nn/2, alle KG XY, einbezogen worden. 2. Mit Bescheid vom 25. J... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §18 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein einbezogenes Grundstück allenfalls als ein solches mit besonderem Wert iSd § 18 NÖ FlVfLG 1975 zu qualifizieren ist, vermag keinesfalls das für eine Ausscheidung allein maßgebli... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren M hat die Agrarbezirksbehörde Linz (AB) im April 1986 erstmals den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 3. April 1986) erlassen. Einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung der Beschwerdeführer gab der Landesagrarsenat beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (LAS) mit Bescheid vom 5. März 1987 Folge, behob den Zusammenlegungsplan "in Ansehung" dieser Berufung und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Besch... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4;FlVfLG OÖ 1979 §19;FlVfLG OÖ 1979 §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/07/0165
Rechtssatz: Im Zusammenlegungsverfahren erstattete Änderungsvorschläge bzw Lösungsvorschläge von Parteien sind nur dann von rech... mehr lesen...
Mit am 15. Dezember 1987 mündlich verkündetem Bescheid, dessen sodann zugestellte schriftliche Ausfertigung mit 16. Dezember 1987 datiert ist, ordnete das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 24 Abs. 1 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, LGBl. Nr. 54 (TFLG), im Zusammenlegungsverfahren M "die vorläufige Übernahme des neu eingeteilten Gebietes von M, wie im Plan der Abteilung IIId3 vom 14.12.1987, Zahl IIId3-1190/556, dargestellt", an... mehr lesen...
Mit Verordnung der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) vom 11. November 1986 wurde gemäß § 3 des Niederösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975, LGBl. 6650 (FLG), von Amts wegen das Zusammenlegungsverfahren B hinsichtlich näher bezeichneter Grundstücke in der KG B, darunter Nr. 664/3 im Eigentum der zweit- und drittbeschwerdeführenden Parteien sowie Nr. 664/4 im Eigentum der viert- und fünftbeschwerdeführenden Parteien, eingeleitet. Mit am 11. Dezember 198... mehr lesen...