Die NÖ. Agrarbezirksbehörde erließ im Zusammenlegungsverfahren G den Zusammenlegungsplan durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 26. Mai bis 6. Juni 1997 (Verständigung vom 21. April 1997). Laut Abfindungsausweis besteht die Abfindung ONr. 145 aus den zu 3/4 Anteilen dem Erstbeschwerdeführer gehörenden und zu 1/4 Anteil der Zweitbeschwerdeführerin gehörenden Grundstücken Nrn. 3748 und 3805, die Abfindung ONr. 146 aus dem im Alleineigentum der Zweitbeschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem letzten Satz des § 17 Abs. 1 NÖ FlVfLG 1975 ist zu ersehen, dass Miteigentümern ein "gemeinsamer Abfindungsanspruch" zusteht. Der Gesetzgeber hat mit dieser Anordnung erkennen lassen, dass einerseits zwischen Alleineigentum und Miteig... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfGG §50;ZLG Stmk 1982 §1 Abs1;ZLG Stmk 1982 §1 Abs2;ZLG Stmk 1982 §17;ZLG Stmk 1982 §20 Abs1;ZLG Stmk 1982 §25;ZLG Stmk 1982 §27;ZLG Stmk 1982 §31 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 1 Stammrechtssatz Kommassierungsver... mehr lesen...
Mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde Gmunden (AB) vom 25. Juli 1990 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in S, Gemeinde S, aufgrund der §§ 3 und 6 des O.ö. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979 (O.ö. FLG 1979) eingeleitet. Im Zusammenlegungsgebiet liegen u. a. die Grundstücke Nr. 926, 927, 929 und 930 des Beschwerdeführers mit einer Fläche von 21.322 m2 (um 699 m2 mehr als laut Grundsteuerkataster; die Differenz ist auf die Ungenauigkeit d... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung KärntenL66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4;FlVfLG Krnt 1979 §25 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §26;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 86/07/0028 2(hier: OÖ FlVfLG 1979 anzuwenden) Stammrechtssatz Eine P... mehr lesen...
Mit einem unter Berufung auf die §§ 6 und 7 des NÖ. Flurverfassungs-Landesgesetzes vom 24. Oktober 1934, LGBl. Nr. 208/1934, erlassenen Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (AB) vom 12. Mai 1970 wurde das Zusammenlegungsverfahren Statzendorf eingeleitet. Die Beschwerdeführer hatten in dieses Zusammenlegungsverfahren u. a. auch Grundstücke eingebracht, die sich zum Schotterabbau eigneten. Mit Bescheid der AB vom 1. Dezember 1971 wurde die vorläufige Übernahme de... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §18 Abs1 litf;
Rechtssatz: Bezieht ein Grundstück einen seine besondere Behandlung im Zusammenlegungsverfahren rechtfertigenden Wert aus abbaufähigem Gesteinsvorkommen, dann erfährt die Besonderheit dieses Wertes durch den Abbau des Vorkommens zwangsläufig eine Veränderung n... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §18 Abs1 litf;
Rechtssatz: Hat ein aus dem Grunde eines Gesteinsvorkommens einen besonderen Wert iSd § 18 Abs 1 lit f NÖ FlVfLG 1975 besitzendes Grundstück diesen Wert im Zeitpunkt der Erlassung des Zusammenlegungsplanes durch den vollständigen Abbau des Gesteinsvorkommens v... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. März 1970 wurde die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens in der Katastralgemeinde Zaussenberg angeordnet. Mit Schreiben der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (AB) vom 19. Februar 1981 wurden die Beschwerdeführer nach § 18 Abs. 4 des NÖ Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG) aufgefordert, innerhalb von vier Wochen Anträge auf Anerkennung im Zusammenlegungsgebiet liegender Grundstücke als solche mit besonderem Wert zu stellen. Mit einem als "Beru... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfGG §50;FlVfLG NÖ 1975 §12;FlVfLG NÖ 1975 §16;FlVfLG NÖ 1975 §18 Abs4;FlVfLG NÖ 1975 §21;FlVfLG NÖ 1975 §22;FlVfLG NÖ 1975 §23;FlVfLG NÖ 1975 §27;FlVfLG NÖ 1975 §28;FlVfLG NÖ 1975 §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 91/07/0154 1 Sta... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §10;FlVfLG NÖ 1975 §11;FlVfLG NÖ 1975 §18 Abs4;FlVfLG NÖ 1975 §21;FlVfLG NÖ 1975 §27;FlVfLG NÖ 1975 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2 Stammrechtssatz Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des eta... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 4. Dezember 1992 legte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Zusammenlegungsplan U zur Einsicht auf. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Zusammenlegungsplan eine Berufung, in welcher sie geltend machte, durch die ihr zugewiesene Abfindung benachteiligt zu sein. Durch die Zuweisung des Abfindungsgrundstückes im Ried "Ovas Alatt" fühle sich die Beschwerdeführerin wertmäßig erheblich geschädigt, weil dieses G... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG Bgld 1970 §11;FlVfLG Bgld 1970 §12;FlVfLG Bgld 1970 §14;FlVfLG Bgld 1970 §15;FlVfLG Bgld 1970 §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2 Stammrechtssatz Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaue... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren L-K-St wurden in einer vor der Agrarbezirksbehörde Villach (AB) am 25. August 1988 durchgeführten Verhandlung mit den durch ihre Bürgermeister vertretenen Gemeinden St und K und der durch ihren Obmann vertretenen Zusammenlegungsgemeinschaft die künftigen Eigentumsverhältnisse an den im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens teils neu errichteten, teils schon vorhanden gewesenen, aber ausgebauten Wegen besprochen. Die Vertreter der beteiligten Körperschaften kam... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §34 Abs7;FlVfGG §4;FlVfLG Krnt 1979 §21 Abs3;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs4 litc;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs4 litd;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Agrarbehörde zweiter Instanz ist gemäß §... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und H. H. waren bis zum 29. Jänner 1988 verheiratet. Sie waren je zur Hälfte Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Liegenschaften in das Zusammenlegungsverfahren G. einbezogen sind. Am 7. November 1994 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, die je zur Hälfte ihr und H. H. gehörigen, ... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §825;ABGB §830;FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996070181.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) mit Bescheid vom 28. Juli 1988 den Zusammenlegungsplan sowie Teil II des Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 18. April 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 23 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, in der Fassung LGBl.... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) mit Bescheid vom 28. Juli 1988 den Zusammenlegungsplan sowie Teil II des Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 18. April 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 23 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, in der Fassung LGBl.... mehr lesen...
Rechtssatz: Infolge gemeinsamer Maßnahmen (hier: Verfüllung von entbehrlich gewordenen Entwässerungsgräben und Kultivierung dieser Flächen) und Anlagen gem § 21 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 festzustellende Wertänderungen können nicht demjenigen zugerechnet werden, der wirtschaftlich nicht nutzbare Flächen in das Zusammenlegungsverfahren eingebracht hat. Eine allfällige Nachbewertung nach § 21 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 hatte auf seine Abfindung keinen Einfluß, weil die entsprechende Wertsteigerung urs... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4;FlVfLG Tir 1978 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 95/07/0224 4 Stammrechtssatz Infolge gemeinsamer Maßnahmen (hier: Verfüllung von entbehrlich gewordenen Entwässerungsgräben und Kultivierung dieser Flächen) und Anlagen gem § 21 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 festzustellende Wertände... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juli 1988 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren St den Zusammenlegungsplan. In der Haupturkunde finden sich in Abschnitt III (Straßen und Wege) u. a. folgende Bestimmungen: "5. Gemeindestraßen Die Gemeinde St. hat mit Gemeinderatsbeschluß vom 22.9.1986 der Übernahme der im Zusammenlegungsverfahren errichteten Wege in das öffentliche Gut Wege der Gemeinde St. zugestimmt. Auf Grund dieses ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4;FlVfLG Tir 1978 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die Partei des Zusammenlegungsverfahrens hat Anspruch auf mit den eingebrachten Grundstücken wertgleiche Abfindungen, nicht aber auf eine darüber hinausgehende Entschädigung für bestimmte Grundstücke und auch nicht auf die Wiederzuteilung bestimmter, in das Verfa... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 1993 erließ das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz den Zusammenlegungsplan O. Die Beschwerdeführerin berief. Sie machte geltend, für die Grundstücke 1227 und 1228 bestehe keine Notwendigkeit einer Einbeziehung in das Zusammenlegungsverfahren. Durch das Zusammenlegungsverfahren sei ihr ehemals zusammenhängendes großflächiges Grundstück zergliedert und damit entwertet worden. Die ursprüngliche Geländestruktur, die sich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Zusammenlegungsplan S. gemäß § 1 AgrVG 1950, § 66 Abs. 4 AVG und den §§ 20, 21 und 25 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 i.d.F. LGBl. Nr. 1/1990, (im folgenden: FLG) als unbegründet ab. Diesen Bescheid begründete die belangte Behörde im wesentlichen mit folgenden Ausführungen: Die Beschwerdeführer seien mit 15 Besitzkomplexen im Gesamtausmaß von 3,12... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG Bgld 1970 §11;FlVfLG Bgld 1970 §12;FlVfLG Bgld 1970 §14;FlVfLG Bgld 1970 §15;FlVfLG Bgld 1970 §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2 Stammrechtssatz Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaue... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG Bgld 1970 §12 Abs4;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs4 lita;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 21 Abs 4 lit a und des § 12 Abs 4 Bgld FlVfLG 1970 folgt, daß Grundstücke mit besonderem Wert nach dem Verkehrswert und nicht nach dem Er... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die hg. Erkenntnisse vom 14. September 1982, 82/07/0026, vom 28. Februar 1985, 84/07/0355, und vom heutigen Tag, 93/07/0088 sowie auf den hg. Beschluß vom 9. April 1991, 91/07/0019, verwiesen. Im Flurbereinigungsverfahren K. änderte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) mit Bescheid vom 4. März 1993 den mit Bescheid vom 17. Mai 1991 erlassenen Flurbereinigungsplan aufgrund von Parteienübereinkommen, die ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7 Abs4;AVG §66 Abs4;FlVfGG §4;FlVfLG Tir 1978 §20;FlVfLG Tir 1978 §23;FlVfLG Tir 1978 §26;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz vom 23. Mai 1991, mit dem der Zusammenlegungsplan A (neuerlich) erlassen worden war, gemäß § 1 AgrVG 1950 i.V.m. § 66 Abs. 4 AVG sowie den §§ 15, 19 und 21 des O.ö. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979 (O.ö. FLG 1979) als unbegründet ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde nach Darstellung des Verfahrensganges ... mehr lesen...