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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/12 90/07/0143 2Stammrechtssatz
Das Wesen des Zusammenlegungsverfahrens ist durch die Einbringung von Altgrundstücken und die Zuteilung von Abfindungsflächen gekennzeichnet, die sich ihrer Lage nach mit den Altgrundstücken überhaupt nicht decken müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070124.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.02.2012