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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs2;Rechtssatz
Das Wesen des Zusammenlegungsverfahrens ist durch die Einbringung von Altgrundstücken und die Zuteilung von Abfindungsflächen gekennzeichnet, die sich ihrer Lage nach mit den Altgrundstücken überhaupt nicht decken müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990070143.X02Im RIS seit
20.11.2000