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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/27 86/07/0028 2(hier: OÖ FlVfLG 1979 anzuwenden)Stammrechtssatz
Eine Partei, die behauptet, daß die ihr zugewiesene Abfindung nicht mehr ermögliche, zumindest den gleichen Betriebserfolg wie vor der Zusammenlegung zu erzielen, muß selbst den Nachweis dafür erbringen, welche Erschwernis eintritt, welche Einbußen sie erleidet und in welchem Maß der Betriebserfolg abnimmt (Hinweis E 15.3.1988, 87/07/0044).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070016.X03Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010