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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4;Rechtssatz
Hat ein aus dem Grunde eines Gesteinsvorkommens einen besonderen Wert iSd § 18 Abs 1 lit f NÖ FlVfLG 1975 besitzendes Grundstück diesen Wert im Zeitpunkt der Erlassung des Zusammenlegungsplanes durch den vollständigen Abbau des Gesteinsvorkommens verloren, dann beseitigt dies die aus § 18 Abs 1 NÖ FlVfLG 1975 sonst erfließende Erforderlichkeit, dieses Grundstück dem Eigentümer wieder zuzuweisen oder durch ein gleichartiges zu ersetzen, ohne dass für diese rechtliche Konsequenz dem Umstand rechtlich Bedeutung zukommen kann, wem die Erträgnisse aus dem Gesteinsabbau zugeflossen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070116.X02Im RIS seit
11.07.2001