Im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens G wandte sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) mit Schreiben vom 1. Juni 1999 an die Gemeinde G, übermittelte Ausfertigungen der Verständigung über die Auflage des Besitzstandsausweises und des Bewertungsplanes sowie des Planes der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen für die in das Verfahren einbezogenen Parteien, und ersuchte die Gemeinde, jeder in der beigeschlossenen Zustellliste aufscheinenden Partei ... mehr lesen...
Mit Verordnung vom 11. September 1990 leitete die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) gemäß § 3 Abs. 1 Oberösterreichisches Flurverfassungs-Landesgesetz 1979, LGBl. Nr. 73/1979 (FLG), das Zusammenlegungsverfahren A ein. § 2 dieser Verordnung lautet: "Für die Dauer des Zusammenlegungsverfahrens dürfen a) in das Verfahren einbezogene Grundstücke, von Änderungen im Zuge des Fruchtwechsels abgesehen, nur mit agrarbehördlicher Zustimmung anders als bisher genutzt werden... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §22;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §14;ZustG §21;
Rechtssatz: Da die mit einem Bewertungsplan iSd § 14 Bgld FlVfLG 1970 bzw. mit der Verständigung über seine Auflage verbundenen Rechtsfolgen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §12 Abs1;FlVfGG §3 Abs1;FlVfGG §4 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §13 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §14 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs4;FlVfLG OÖ 1979 §26; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0198 2005/07/0129 2005/07/0017 2005/07/0016 ... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7 Abs2;AVG §22;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs1;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine gesetzliche Anordnung dahingehend, dass eine Zustellung des Bewertungsplans bzw. der Verständigung betreffend dessen Auflage zu eigenen Handen zu erfolgen hat, kann weder aus § 14 Abs 1 Bgl... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs4;FlVfLG Bgld 1970 §14;
Rechtssatz: Ist der Bewertungsplan iSd § 14 Bgld FlVfLG 1970 rechtskräftig erlassen worden, so können Fragen der Bewertung nicht mehr in einer Berufung gegen den Zusammenlegungsplan vorgebracht werden.... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 15. März 1988, Zl. 87/07/0099, verwiesen, mit dem die Spruchpunkte II, III und IV des Bescheides der belangten Behörde vom 23. März 1987 im Umfang der seinerzeitigen Berufung des Beschwerdeführers wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurden. Soweit aus den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ersichtlich ist, gab die belangte Behörde in der Folge mit Bescheid vom 23. Jänner ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §39 Abs2;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §16 Abs1;
Rechtssatz: Bei der nach § 16 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 vorzunehmenden Schätzung der Bewertung von Grundstücken besteht keine absolute Bindung an Erklärungen von Parteien; diese Erklärungen sind nur dann maßgeblich, wenn sie "übere... mehr lesen...
Mit Verordnung der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) vom 10. Februar 1984 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke F von Amts wegen gemäß § 3 des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG), LGBl. Nr. 6650-2, hinsichtlich bestimmter in dieser Verordung näher beschriebener Grundstücke eingeleitet. Hievon sind auch die den Gegenstand dieser Beschwerde bildenden Grundstücke der Beschwerdeführer betroffen. Mit Bescheid vom 3. März... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7 Abs4;AVG §63 Abs4;FlVfGG §3 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;
Rechtssatz: Die Rücknahme der Berufung gegen den Bescheid über die Bewertung nach § 12 Abs 1 NÖ FlVfLG 1975 durch die Partei des ... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §3 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;
Rechtssatz: Wenn nicht die von der Agrarbezirksbehörde vorgenommene Bewertung der eingebrachten Grundstücke in Zweifel gezogen wird, vielmehr eine Abfindung in einem bestimmten Berei... mehr lesen...
Das der Beschwerde zugrundeliegende Flurbereinigungsverfahren war bereits Gegenstand der hg. Erkenntnisse vom 20. März 1984, 84/07/0011, vom 25. September 1984, 84/07/0251, vom 19. November 1985, 85/07/0184, und vom 8. April 1986, 86/07/0005; auf den Inhalt dieser Erkenntnisse wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Ebenso war dieses Flurbereinigungsverfahren Gegenstand des Urteiles des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 30. Oktober 1991, 38/1990/1229/295, ver... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 21 Abs 4 OÖ FlVfLG 1979 ergibt sich eindeutig, daß der Bewertungsplan im Zusammenlegungsverfahren nicht gleichzeitig mit dem Zusammenlegungsplan erlassen werden darf; vielmehr ist die R... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren X wurde durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 19. März bis 2. April 1986 von der Agrarbezirksbehörde Gmunden der Besitzstandsausweis und Bewertungsplan erlassen. Gegen diesen beriefen die Beschwerdeführer und behaupteten in bezug auf den Besitzstandsausweis hinsichtlich bestimmter Grundstücke einen unrichtigen Grenzverlauf, in bezug auf den Bewertungsplan hinsichtlich der Grundstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 eine zu niedrige, hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §12 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens, im agrarbehördlichen Bewertungsverfahren nach § 12 OÖ FlVfLG 1979 sei mit einem "abstrakten Klassifikationsschema" gearbeitet und nur auf die "natürliche", nicht auf die eigentlich bedeutsame "wirt... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §52 Abs1;AVG §52;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §12 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Agrarbehörde bedarf keiner Einwilligung einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens, um sich ihres in agrartechnischen Angelegenheiten erfahrenen Mitgliedes zur... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §3 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §12 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/07/0173
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass ein Kaufinteressent eines Grundstücks einen Betrag als Kaufpreis geboten hat, der nach unwidersprochen... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3 impl;FlVfGG §3 Abs1 impl;FlVfGG §4 Abs2 impl;FlVfLG NÖ 1975 §11 idF 6650-2;
Rechtssatz: Auf Grund des stufenförmigen Aufbaus des Zusammenlegungsverfahrens steht die Rechtskraft des Bewertungsplanes einer erstmaligen Behandlung eines Grundstückes als eines solchen mit besonderem Wert ... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3 impl;FlVfGG §3 Abs1 impl;FlVfGG §4 Abs2 impl;FlVfLG NÖ 1975 §18 idF 6650-2;
Rechtssatz: Aus § 18 Abs 1 NÖ FlVfLG folgt, dass die Feststellung, welche Grundstücke oder Grundstücksteile im Zusammenlegungsgebiet solche von besonderem Wert sind, vor der Erlassung des Bewertungsplanes erf... mehr lesen...