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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Bei der nach § 16 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 vorzunehmenden Schätzung der Bewertung von Grundstücken besteht keine absolute Bindung an Erklärungen von Parteien; diese Erklärungen sind nur dann maßgeblich, wenn sie "übereinstimmend" und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abgegeben wurden. Der Behörde steht aufgrund des Wortlautes diese Bestimmung alternativ die Möglichkeit einer amtlichen Ermittlung zur Verfügung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070034.X03Im RIS seit
20.11.2000