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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §3 Abs1;Rechtssatz
Wenn nicht die von der Agrarbezirksbehörde vorgenommene Bewertung der eingebrachten Grundstücke in Zweifel gezogen wird, vielmehr eine Abfindung in einem bestimmten Bereich des Zusammenlegungsgebietes erreicht werden soll, so ist dieses Vorbringen nicht im Verfahrensabschnitt betreffend die Bewertung der in das Zusammenlegungsgebiet eingebrachten Grundstücke, sondern bei Zuweisung der Abfindungen geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070130.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.03.2009