RS Vwgh 1994/9/27 92/07/0130

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Veröffentlicht am 27.09.1994
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §3 Abs1;
FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs1;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;

Rechtssatz

Wenn nicht die von der Agrarbezirksbehörde vorgenommene Bewertung der eingebrachten Grundstücke in Zweifel gezogen wird, vielmehr eine Abfindung in einem bestimmten Bereich des Zusammenlegungsgebietes erreicht werden soll, so ist dieses Vorbringen nicht im Verfahrensabschnitt betreffend die Bewertung der in das Zusammenlegungsgebiet eingebrachten Grundstücke, sondern bei Zuweisung der Abfindungen geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070130.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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