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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §3 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/07/0173Rechtssatz
Der Umstand allein, dass ein Kaufinteressent eines Grundstücks einen Betrag als Kaufpreis geboten hat, der nach unwidersprochen gebliebener Ansicht der belangten Behörde einen "Liebhaberpreis" darstellt, lässt ein Grundstück nicht zu einem solchen von besonderem Wert gemäß § 12 Abs 6 oö FlVfLG 1979 werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070172.X04Im RIS seit
23.03.2006Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015