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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §3 Abs1;Rechtssatz
Behauptet eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens, im agrarbehördlichen Bewertungsverfahren nach § 12 OÖ FlVfLG 1979 sei mit einem "abstrakten Klassifikationsschema" gearbeitet und nur auf die "natürliche", nicht auf die eigentlich bedeutsame "wirtschaftliche" Ertragsfähigkeit des Bodens - bei letzterer müßten auch die "flächenbezogenen Kosten der Bewirtschaftung" berücksichtigt werden - abgestellt worden, so zeigt sie mit diesem Vorwurf eine Gesetzwidrigkeit in dem Sinn nicht auf, daß bei der agrarbehördlichen Bewertung nicht auf der Grundlage der in § 12 OÖ FlVfLG 1979 angegebenen Grundsätze vorgegangen worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070054.X02Im RIS seit
12.03.1991Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009