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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs3 impl;Rechtssatz
Auf Grund des stufenförmigen Aufbaus des Zusammenlegungsverfahrens steht die Rechtskraft des Bewertungsplanes einer erstmaligen Behandlung eines Grundstückes als eines solchen mit besonderem Wert in einem späteren Verfahrensabschnitt entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070050.X02Im RIS seit
30.03.2006Zuletzt aktualisiert am
03.03.2015