Begründung: Mit Beschluss vom 30. September 1991 hatte das Erstgericht der führenden betreibenden Partei zur Hereinbringung von 3.001.038,37 S (218.093,96 EUR) die Zwangsversteigerung zweier im Hälfteeigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaften und von Liegenschaftsanteilen bewilligt. Am 23. März 1994 wurden diese Liegenschaften und Liegenschaftsanteile teils dieser betreibenden Partei und teils einer Bietergemeinschaft zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs - letztlich durch Zu... mehr lesen...
Begründung: Das von der betreibenden Partei angerufene Bezirksgericht Graz-West bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gegen den Verpflichteten die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaften zur Hereinbringung von 150.000 EUR sA. Das Verfahren betreffend die gegenständliche Liegenschaft trat es an das nunmehrige Exekutionsgericht ab. Dieses schob mit dem auf den 8. August 2008 datierten Beschluss auf Antrag des Verpflichteten die Exekution nach § 4... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete wurde strafgerichtlich verurteilt. Er ist aufgrund a) des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 16. November 2007, AZ 10 Hv 210/05f, schuldig, der betreibenden Partei 180.000 EUR zu bezahlen, und b) aufgrund des Beschlusses desselben Strafgerichts vom 17. Dezember 2007 weitere 3.756,30 EUR. Der betreibenden Partei wurde aufgrund dieser Titel die Exekution gemäß §§ 331 ff EO durch Pfändung des Geschäftsanteils des Verpfli... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. Dezember 2005 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Kostenforderung von 18.523,81 EUR (er obsiegte als beklagte Partei im Verfahren AZ 29 Cg 157/03b des Landesgerichts St. Pölten in zwei Instanzen) die Fahrnisexekution. Die Exekution wurde über Antrag der verpflichteten Partei mit dem rechtskräftigen Beschluss des Erstgerichts vom 9. Jänner 2006 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die außerordent... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, in dem (ua) ein Lebensmittelmarkt, ein Textilhandelsgeschäft und ein Schuhgeschäft untergebracht sind. Die Erstbeklagte hatte bis 3. 9. 2002 ein Geschäftslokal im Einkaufszentrum für ihren Drogeriemarkt gemietet; nunmehr ist sie Mieterin in einem nur 600 m entfernten Fachmarktzentrum. Das Fachmarktzentrum wurde auf den Grundstücken 870/2, 870/3, 870/4, 870/5, 658/2 und 658/3, jeweils KG ***** W*****, errichtet. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hatte vier Kinder, nämlich Maria G***** (die Revisionsrekurswerberin), Franziska K*****, Felicitas Z***** und Carl Z*****. Die Töchter Felicitas Z***** und Franziska K***** verzichteten mit Notariatsakt jeweils vom 22. 12. 1997 auf ihre Pflichtteile, nachdem ihnen jeweils eine Eigentumswohnung von der Erblasserin geschenkt wurde. Die Erblasserin hinterließ zwei Testamente. Im Testament vom 28. 5. 1998 setzte sie Franziska K***** zur Erbin ihres gesa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist ständige Rechtsprechung zu §§ 42 ff EO, dass die Aufschiebung einer zur Hereinbringung geführten Exekution vor deren Vollzug nur gegen volle Sicherheitsleistung bewilligt werden darf (EvBl 1963/11; SZ 59/204 ua). Dies muss auch für das Unterbleiben der Vollziehung von zur Sicherstellung bewillligten Exekutionshandlungen gemäß § 376 Abs 1 Z 2 EO gelten. Die im Revisionsrekurs geforderte Anordnung des Unterbleibens... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung eines Betrages von S 1,147.746,-- sA gegen den Verpflichteten die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294 EO und die Pfändung der Geschäftsanteile des Verpflichteten an drei Gesellschaften mbH. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieser Geschäftsanteile blieb vorbehalten. Was die letztgenannte Exekution angeht, wurden dem Verpflichteten das Verfügungsverbot und den drei Ge... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 2. 12. 1987 wurden gemäß §§ 40, 41 und 42 Tiroler Fremdenverkehrsgesetz 1979 LGBl 1979/39, zugunsten der klagenden Partei auf den Grundstücken 121/1, 123, 126 und 128/1 des Beklagten nachstehende Benützungsrechte durch Enteignung im öffentlichen Interesse des Fremdenverkehrs eingeräumt: Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 2. 12. 1987 wurden gemäß Paragraphen 40,, 41 und 42 Tiroler Fremdenverkehrsgesetz 1979 LGBl ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ zu GZ 5 C 124/98y-12 in einem Besitzstörungsverfahren ua gegen die nunmehr verpflichtete Partei eine einstweilige Vorkehrung, wonach es den beklagten Parteien und Gegnern der gefährdeten Partei ab sofort bis zur rechtskräftigen Beendigung dieses Verfahrens verboten wurde, die Bautätigkeiten, insbesondere den Erdaushub auf der Hoffläche der Liegenschaft G*****, A*****straße 23, und zwar ua betreffend die Grundstücksflächen Nr 739/1, 742/2 und 74... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Parteien 1.) Maria Louise K*****, 2.) Susanne R*****, 3.) Christa W*****, 4.) Gerd Wolfgang W*****, sämtliche vertreten durch Dr. Michael Gabler und Mag.Dr. Erich Gibel, Rechtsanwälte in Wien, wider die v... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §354 VC
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer Exekution nach § 354 EO bewirkt, daß eine noch nicht abgelaufene Beugefrist nicht weiterläuft. Wenn jedoch im Zeitpunkt der Bewilligung der Aufschiebung diese Frist schon abgelaufen war, beseitigt die Aufschiebung nicht das Recht der betreibenden Partei, auf Grund des ergebnislosen Ablaufes der Leistungsfrist ein neues Beugemittel zu beantragen; nur die Entscheidung über einen solchen An... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels bewilligte mit Beschluß vom 18. November 1987 der betreibenden Partei auf Grund der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom 22. Oktober 1987 gegen die verpflichtete Partei "zur Erwirkung der Unterlassung die Exekution durch Verhängung einer Geldstrafe nach § 355 EO" und sprach aus, daß die Verhängung der Geldstrafe dem Exekutionsgericht vorbehalten werde. Den dem Exekutionsgericht übermittelten Ausfertigungen der Exekutionsbewilligung war d... mehr lesen...
Norm: EO §42 C1EO §43EO §355 VEO §355 VIIa
Rechtssatz: Unter zukünftigen Exekutionsakten sind bei der Exekution zur Erwirkung von Duldungen oder Unterlassungen Beugestrafen zu verstehen, die nach der Entscheidung über den Aufschiebungsantrag aufgrund von nach diesem Zeitpunkt einlangenden Anträgen verhängt werden könnten. Die Aufschiebung der Exekution für Beugestrafen, deren Verhängung zur Zeit der Entscheidung über den Aufschiebungsantrag sch... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels bewilligte der betreibenden Partei auf Grund der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom 22. Oktober 1987 gegen die verpflichtete Partei "zur Erwirkung der Unterlassung die Exekution durch Verhängung einer Geldstrafe nach § 355 EO" und ferner zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags und der weiteren Exekutionskosten die Fahrnisexekution, bestimmte die Kosten des Exekutionsantrags und sprach schließlich aus, daß die Verhängung ein... mehr lesen...
Begründung: Von den Hypothekargläubigern G*** UND B*** DER Ö*** S*** Aktiengesellschaft und Z*** UND H*** Gesellschaft mbH, sowie vom Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der verpflichteten Partei, Rechtsanwalt Dr. Erich F***, dem die gerichtliche Veräußerung der Liegenschaft bewilligt wurde, wird die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 148 KG St. Oswald betrieben. Auf dieser Liegenschaft befindet sich das A*** "B***". Das Schätzungsgutachten enthält auch eine Bewertung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Aufschiebung der Exekution auch für alle künftigen Exekutionsakte kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die verpflichtete Partei dann eine Sicherheit in Höhe des vollen betriebenen Anspruches samt Zinsen erlegen müßte (EvBl 1963/11 u.v.a.), was sie nie angeboten hat. Anmerkung E17717 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:0030OB01004.87.03... mehr lesen...
Begründung: Für eine die klagende Partei treffende Abgabenforderung von S 400.699,-- samt Anhang erfolgte durch das Finanzamt Graz-Stadt zur Steuernummer 974/2658 am 2.12.1982 die Pfändung von neun Gegenständen. Mit Bescheid dieses Finanzamtes vom 23.3.1983 wurde gemäß § 43 Abs 2 AbgEO und Art.I DV zur AbgEO, BGBl.1949/157, die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände im Dorotheum angeordnet. Zugleich wurde verfügt, daß die Gegenstände in das Versteigerungsamt zu schaffen sind. Die... mehr lesen...
Norm: AbgEO §43AHG §1 Abs2 Cd2AHG §1 Abs2 F
Rechtssatz: Dadurch, daß die Abgabenbehörde den Ort der Versteigerung in die Räume des Dorotheum Auktions -, Versatz -, und Bank - Gesellschaft mbH verlegt, wird dieser keine Aufgabe der Hoheitsverwaltung übertragen. Im Versteigerungsverfahren bleiben alle hoheitlichen Vollzugsakte der Abgabenbehörde bzw dem von ihr entsandten Vollstrecker vorbehalten. Versteigert die Dorotheums GmbH ungeachtet Einste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte im Jahre 1976 einem Anlagebauunternehmer Rohre verkauft und geliefert. Warenkäufer war eine Gesellschaft mbH & Co. KG. Die Klage auf Zahlung des Kaufpreises richtete die Verkäuferin gegen die Komplementärgesellschaft der Käuferin (in ihrer am 20. April 1977 angebrachten Klage bezeichnete die Klägerin die Gesellschaft mbH als Käuferin; erst in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 9.2.1981 machte sie die Haftung der Gesellsch... mehr lesen...
Norm: EO §42 A2EO §42 C1EO §43EO §44 AEO §44 B1
Rechtssatz: Die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles ist bei der Zwangsversteigerung wegen des Verlustes der Liegenschaft und wegen Verschleuderungsgefahr offenkundig. Betrifft der Aufschiebungsgrund jedoch nur einen Teil des Anspruches (hier: Wiederaufnahmsklage hinsichtlich eines kleineren Anspruchsteiles), so kann die gemäß § 42 Abs 3 allein zulässige) Teil... mehr lesen...
Norm: EO §43
Rechtssatz: Begehrt der Verpflichtete die gänzliche Aufschiebung einer Fahrnisexekution, deren Vollzug keine volle Deckung der vollstreckbaren Forderung gebracht hat, so ist deren Bewilligung grundsätzlich davon abhängig zu machen, daß der Verpflichtete fpr die volle Befriedigung des restlichen vollstreckbaren Anspruches Sicherheit leistet. Volle Sicherheit bedeutet aber in diesem Falle, daß der Aufschiebungswerber den durch den We... mehr lesen...
Norm: EO §43
Rechtssatz: Die Aufschiebung der Exekution ist grundsätzlich bei jeder Exekutionsart und in jedem Stadium der Exekution möglich, solange diese nicht beendet ist, also auch nach Bewilligung der Exekution. Die Aufschiebung einer noch nicht vollzogenen Exekution ist allerdings der Aufschiebung einer Exekution unter Aufhebung der vollzogenen Exekutionsakte nach § 43 Abs 2 EO gleichzuhalten, sie kann daher nur bei Leistung der Sicherhei... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §39 Z5 IIIDEO §39 Z5 IVEEO §39 Z5 IVGEO §43EO §75
Rechtssatz: Das Erlöschen des Anspruches ist nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsache wirksam wurde. Es ist daher möglich, daß eine Exekutionsbewilligung im Zeitpunkt der Bewilligung begründet war und erst durch die später eintretende Tatsache, die den Anspruch aufhebt oder hemmt, unzulässig wird. In einem solchen Fall kann die ... mehr lesen...
Mit dem Beschluß vom 24. März 1948 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 11.666.60 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf bewilligt; der Vollzug erfolgte am 12. Mai 1948. Auf Grund eines auf § 42 Abs. 1 Z. 5 EO. gestützten Antrages des Verpflichteten bewilligte das Exekutionsgericht am 25. Mai 1948 die Aufschiebung, machte sie jedoch gemäß § 44 Abs. 2 Z. 1 EO. von dem Erlag einer Sicherheit von 2000 S abhängig,... mehr lesen...
Norm: EO §43
Rechtssatz: Der Zweck der Sicherheitsleistung besteht darin, dem Gläubiger für den Fall, als die angestrebte Einstellung abgewiesen wird, die Befriedigung zu gewährleisten. Für die Höhe der Sicherheit wird die mutmaßliche Höhe des dem betreibenden Gläubiger drohenden Schadens maßgebend sein. Entscheidungstexte 1 Ob 248/46 Entscheidungstext OGH 16.11.1946 1 Ob 248/4... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §259
Rechtssatz: Nach Aufschiebung der Exekution kann die Verwahrung und der Verkauf der gepfändeten Fahrnisse nicht mehr bewilligt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 110/28 Entscheidungstext OGH 01.02.1928 1 Ob 110/28 SZ 10/19 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0001605 Do... mehr lesen...