Norm
EO §394Rechtssatz
Zweck des § 394 EO ist es, für den Sicherungsgegner einen raschen Ausgleich für die einschneidenden Eingriffe einer sich als ungerechtfertigt erweisenden einstweiligen Verfügung, die bewilligt wurde, ehe die Berechtigung des Anspruchs feststand, zu schaffen (vergleiche RdW 1993, 245).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106818Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02382_96T0000_002