Begründung: Die Klägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich, ist ein weltweit führender Produzent von Schneeketten, die unter anderem auch in Japan verkauft werden. Die Beklagte, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Italien, produziert und verkauft ebenfalls Schneeketten. Mit Schreiben vom 22. März 2010 teilte die Beklagte (von ihrem Sitz in Italien aus) einem der größten Händler des Generalimporteurs der Klägerin in Japan mit, dass einige von der Klägerin gelieferte und vom a... mehr lesen...
Begründung: Der Freistaat Bayern schloss am 4. 4. 2005 mit der K***** Bayern GmbH, *****, Deutschland, einen Vorvertrag über die Lieferung von Sägerundholz, in welchen die Antragsgegnerin gemäß dessen Punkt 8.2 eingetreten ist. Der Antragsteller begehrt gestützt auf § 7 Abs 2 Z 2 iVm § 2 NVG, die Antragsgegnerin dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Sägewerke der K***** Gruppe beim Bezug von Sägerundholz im Verhältnis zu anderen Sägewerken, die gesetzliche Mitglieder des Antra... mehr lesen...
Norm: EO §387EuGVÜ Art24LGVÜ Art24NahversG §7 Abs4Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art31
Rechtssatz: Die gefährdete Partei hat ein Wahlrecht, ob sie einen von der EuGVVO oder vom österreichischen Recht zur Verfügung gestellten Gerichtsstand in Anspruch nehmen möchte. Entscheidungstexte 16 Ok 3/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 3/08... mehr lesen...
Norm: EO §387EuGVÜ Art24LGVÜ Art24NahversG §7 Abs4Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art31
Rechtssatz: Ungeschriebene Voraussetzung für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen nach Art 31 EuGVVO ist, dass zwischen dem Gerichtsstand der beantragten Maßnahmen und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts eine „reale Verknüpfung" besteht. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §387NahversG §7 Abs4Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art31
Rechtssatz: Das vom EuGH für die Anwendung von Art 31 EuGVVO aufgestellte Erfordernis der „realen Verknüpfung" kann nicht dahin verstanden werden, dass sich in jedem Fall einstweilige Maßnahmen nur auf Verhalten im Inland beziehen könnten. Entscheidungstexte 16 Ok 3/08 Entsch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke (richtig) „PERSONAL SHOP" für die Klassen 35 (Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Versandwerbung) und 39 (Zustellung [Auslieferung] von Versandhandelsware). Bei der Anmeldung am 2. April 2002 nahm sie die Priorität ihrer entsprechenden österreichischen Marke vom 24. Oktober 2001 in Anspruch. Die Rechte zur Verwertung und Verwendung der Marke übertru... mehr lesen...
Norm: EO §387Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art99 Abs2
Rechtssatz: Einstweilige Maßnahmen von nur nach nationalem Recht zuständigen Gerichte sind aufgrund eines Gegenschlusses aus Art 99 Abs 2 GMV auf den Gerichtsstaat beschränkt. Entscheidungstexte 4 Ob 118/06s Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 118/06s ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer und entsprechender Gemeinschaftsmarken, und zwar insbesondere der Wortmarken „Red Bull" und „Bull", der ua einen Stier darstellenden Wortbildmarken „Red Bull", entsprechender Bildmarken und zweier abstrakter Farbmarken („blau/silber" und „blau/silber/rot"). Die Zeichen werden insbesondere für die Gestaltung von Getränkedosen verwendet. Die Marke „Red Bull" und das Dosendesign sind in der gesamten Europäischen Union (au... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Der Senat teilt die verfassungsmäßigen Bedenken der Revisionsrekurswerberin gegen die bisherige Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0005066; RS0005090; RS0001900 [T 1]) zur Zuständigkeitsregelung des § 387 Abs 1 EO, von der auch das Rekursgericht ausgeht, nicht. Bei dieser zwingenden (Zechner, Sicherungsexekution und Einstweilige Verfügung Rz 1 zu § 387 EO) Zuständigkeit handelt es sich nämlich um eine spezielle Attraktionszus... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: klagende Partei) begehrte aufgrund einer Wechselbürgschaft den Zuspruch von 218.018,50 Euro sA und stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf die Behauptung, Wien sei nach der Wechselurkunde Zahlungsort der Wechselschuld. Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagter) habe einen Blankowechsel als Wechselbürge unterfertigt. Im Übrigen beantragte die klagende Partei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der Folge als betreibende Partei bezeichnete Antragstellerin strebt zur Vollstreckung eines Anspruchs auf Unterlassung aufgrund einer einstweiligen Verfügung eines inländischen Gerichtshofs die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO gegen die verpflichtete Partei, eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, an. Mit der bloßen Behauptung, es sei für die verpflichtete Partei, die in Österreich nicht ansässig sei un... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen eines beim Erstgericht, einem Gerichtshof erster Instanz, anhängigen Prozesses, mit dem die klagende und nunmehr betreibende Partei einen auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruch, verbunden mit einem Veröffentlichungsbegehren, geltend macht, beantragte diese auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Unterlassungsbegehrens. Nachdem das begehrte Verbot antragsgemäß erlassen worden war, beantragte sie wiederum beim Erstgericht die... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Gemeinschuldnerin wurde über deren Vermögen am 12. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet (ON 3). Über Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluss vom 13. 4. 1999 die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin. Am 14. 4. 1999 bewilligte das Konkursgericht auf Grund mit Zustimmung der Gemeinschuldnerin gestellten Antrags des Masseverwalters den Verkauf des Unternehmens sowie die Übertragung des der Gemeinschuldnerin geh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer am 27.8.1996 beim Erstgericht überreichten Klage ua die Feststellung der Nichtigkeit (Klagebegehren: "Der Vertrag ...... ist nichtig") des zwischen ihr (hinsichtlich ihres 1/3 Anteiles) und ihren beiden Geschwistern (hinsichtlich der weiteren je 1/3 Anteile) und den Beklagten am 23.6.1996 geschlossenen Kaufvertrages betreffend Teile des Grundstückes 71/1, sowie die Grundstücke 71/2 und 126 der EZ ***** aus verschiedenen Gründen (Willens... mehr lesen...
Norm: EO §387
Rechtssatz: Im Falle einer Rechtsgrundhäufung ist das jeweils angerufene ( ordentliche, Kausal- oder Arbeits- )Gericht zur Beurteilung des gesamten Sachverhalts auch dann, wenn es sich um eine nicht prorogable Zuständigkeit handelt und seine Zuständigkeit nicht nach allen in Frage kommenden Rechtsgründen gegeben wäre. Die Einführung des Gerichtsstandes für - nicht mit Klagen verbundene - Sicherungsanträge nach § 387 Abs 3 EO hat ... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien gemäß § 371a EO zur Sicherstellung der Forderung von 3,500.000 S sA die Exekution durch Pfändung beweglicher körperlicher Sachen und der im § 296 EO angeführten Papiere und Einlagebücher sowie durch Pfändung von Forderungen der verpflichteten Parteien gegen drei Drittschuldner. Nach dem Eintritt der Rechtskraft des den Exekutionstitel bildenden Urteils bewilligte das Handelsgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Kapitalgesellschaften mit dem Sitz in Italien; sie erzeugen und vertreiben Möbel, insbesondere Sessel, Lehnstühle, Liegen und Tische, unter der Bezeichnung "Le Corbusier". Die Beklagte hat in Österreich weder eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz noch einen Handelsvertreter; dennoch beziehen einige österreichische Möbelhändler ihre Produkte und bieten sie im Inland zum Verkauf an. Die Geschäfte werden dabei regelmäßig so abgewickelt, daß die Bekla... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Gegnerin) die Einziehung der Bankgarantie der Wr.Neustädter Sparkasse (im folgenden nur Sparkasse) über DM 1,040.000 und der Sparkasse die Auszahlung des Garantiebetrages untersagt werde, im wesentlichen statt. Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung im Ausspruch über das Zahlungsverbot. ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer 1983/1984 zwischen der Erstantragsgegnerin und der gefährdeten Partei getroffenen Vereinbarung lieferte die gefährdete Partei der Erstantragsgegnerin Motorersatzteile und erhielt dafür ein Entgelt von ca. 1,5 Mill.Dollar. Da ein Teil der gelieferten Ware nicht der getroffenen Vereinbarung entsprochen hatte, nahm die Erstantragsgegnerin eine ihr von der gefährdeten Partei gewährte Bankgarantie in Anspruch. Im Zusammenhang mit der Abrechnung der im Hinbli... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §387EuGVÜ Art31JN §28
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist, daß sie auch im Inland vollzogen werden kann. Der Vollzug inländischer einstweiliger Verfügungen im Ausland ist grundsätzlich - vorbehaltlich multilateraler oder bilateraler Verträge - unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin genannt) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. diese Garantie abzuberufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (ku... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger, leben aber in der Schweiz. Aus der am 30.7.1947 geschlossenen Ehe stammen drei bereits volljährige Kinder. Seit 17.9.1968 ist die häusliche Gemeinschaft aufgehoben. Der Kläger hat der Beklagten aufgrund der Entscheidungen schweizerischer Gerichte Ehegattenunterhalt zu leisten. Über einen Antrag, darüber hinaus weiteren einstweiligen Unterhalt zu leisten, ist noch nicht entschieden. Der Kläger begehrt die Scheidung der ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 lita IVBEO §387
Rechtssatz: Das für das Scheidungsverfahren zuständige Gericht bleibt auch nach der Rechtskraft des die Scheidung aussprechenden Teilurteiles zur Bestimmung eines vorläufigen Unterhaltes gem § 382 Z8 lit a EO zuständig. Entscheidungstexte 1 Ob 514/86 Entscheidungstext OGH 09.04.1986 1 Ob 514/86 EvBl 1986/179 S 761 = SZ 59/64 ... mehr lesen...
Norm: EO §387
Rechtssatz: Die ursprünglich bestandene Unzuständigkeit für die Entscheidung über einen Sicherungsantrag kann dann nicht mehr wahrgenommen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung das zunächst unzuständige Gericht zuständig geworden ist. Es genügt daher für die Zuständigkeit nach § 387 Abs 2 Fall 1 EO (Prozeß in der Hauptsache), daß ein solcher Prozeß zumindest im Zeitpunkt der Entscheidung über den Sicherungsantrag beim hierübe... mehr lesen...
Norm: EO §387
Rechtssatz: Das Verfahren der EV ist auch dann, wenn der Antrag auf EV mit der Klage verbunden wird, kein Bestandteil des Prozesses, sondern ein selbständiges, neben dem Rechtsstreit einherlaufendes und den Vorschriften der Exekutionsordnung unterworfenes Verfahren. Entscheidungstexte 4 Ob 423/81 Entscheidungstext OGH 19.01.1982 4 Ob 423/81 ... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz Klägerin) macht gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Beklagten), der in ihrem Vermögensberatungsunternehmen als freier Handelsvertreter tätig war, mit Unterlassungsbegehren und Antrag auf einstweilige Verfügung eine vertragliche Konkurrenzklausel geltend, deren Wirksamkeit der Beklagte bestreitet. Der Erstrichter bewilligte die beantragte einstweilige Verfügung längstens bis 31. Juli 1981 auf G... mehr lesen...