Norm
EO §387Rechtssatz
Das Verfahren der EV ist auch dann, wenn der Antrag auf EV mit der Klage verbunden wird, kein Bestandteil des Prozesses, sondern ein selbständiges, neben dem Rechtsstreit einherlaufendes und den Vorschriften der Exekutionsordnung unterworfenes Verfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0004996Dokumentnummer
JJR_19820119_OGH0002_0040OB00423_8100000_001