Norm
EO §387Rechtssatz
Das vom EuGH für die Anwendung von Art 31 EuGVVO aufgestellte Erfordernis der „realen Verknüpfung" kann nicht dahin verstanden werden, dass sich in jedem Fall einstweilige Maßnahmen nur auf Verhalten im Inland beziehen könnten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
kartellrechtliches AuswirkungsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123889Im RIS seit
15.08.2008Zuletzt aktualisiert am
06.04.2012