Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. M***** GmbH & Co KEG, *****, 2. P***** GmbH & Co KEG, *****, beide vertreten durch Dorda Brugger Jordis, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer Gru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Lovrek und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin B***** AG, *****, wegen Einverleibung einer Höchstbetragssimultanhypothek ob den Liegenschaften EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Verbotsberechtigten Margarethe (Malgorzata)... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** ist zu Gunsten der Rechtsmittelwerber aufgrund einer zu 5 Cg 248/03f des Landesgerichtes Feldkirch ergangenen einstweiligen Verfügung ein richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot angemerkt. Im Rang nachfolgend begehrte die Antragstellerin ob den Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** die Einverleibung ihres Eigentumsrechts sowie ob letztgenannter Liegenschaft auch die Einverleibung des Wohnrechts für den bisherigen Eige... mehr lesen...
Begründung: An den in Frage stehenden Liegenschaften hat der Antragsteller im Rang vor der von der Revisionsrekurswerberin erwirkten und auch bücherlich angemerkten einstweiligen Verfügung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots die Vormerkung seines Eigentumsrechts erlangt. Mit dem gegenständlichen außerordentlichen Revisionsrekurs sucht die Rechtsmittelwerberin, die Rechtfertigung und deren Folgen mit dem Argument, dass ihr die Liegenschaft nach einer bisher bloß obligatorisch... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagte) ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Langenzersdorf, die aus den Grundstücken 1196/1 Baufläche (begrünt) und 308 Baufläche besteht. Sie verhandelte mit der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Kläger) schon seit Juni 1998 über den Verkauf einer Teilfläche dieser Liegenschaft. Noch 1998 einigten sich die Streitteile auf einen Preis von 5.000 S je m2. Am 29. Jänner 1... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsmittelwerberin ist mit dem Erstantragsteller in aufrechter Ehe verheiratet. Zu ihren Gunsten ist auf der Liegenschaft EZ ***** aufgrund einer zu C 763/97v des Bezirksgerichtes Poysdorf erlassenen einstweiligen Verfügung zur Sicherung ihres Anspruchs auf die Ehewohnung ein richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot im Sinn des § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO angemerkt. Die Rechtsmittelwerberin ist mit dem Erstantragsteller in aufrechter Ehe verheiratet. Zu i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wird - wie hier nach den Klagebehauptungen - eine Sache hintereinander mehrfach verkauft, so ist der Verkäufer grundsätzlich gegenüber sämtlichen Käufern zur Übereignung verpflichtet; das Eigentumsrecht erwirbt allerdings bloß jener Käufer, dem die Sache durch Verfügungsgeschäft tatsächlich übergeben wurde (Koziol/Welser I10 101). Der schuldrechtliche Vertrag zwischen dem Doppelveräußerer und dem späteren Vertragspartne... mehr lesen...
Norm: EO §350EO §382 Abs1 Z6 II6EO §384 Abs3GBG §21GBG §136
Rechtssatz: § 21 GBG ist auch in einem Exekutionsverfahren nach § 350 EO anzuwenden. Ist grundbücherliche Eigentümerin auf Grund einer Einzelrechtsnachfolge bereits eine andere als die im Titel genannte Person, muss der durch ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot nach § 382 Abs 1 Z 6 EO geschützte siegreiche Erstkäufer die Wiederherstellung des früheren Grundbuchstandes erreiche... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6EO §384 Abs3
Rechtssatz: Aus § 384 Abs. 3 EO folgt eindeutig, daß exekutive Pfand- und Befriedigungsrechte eines Dritten durch eine nach § 382 Z 6 EO erwirkte einstweilige Verfügung und entsprechende Anmerkung des Belastungs-, Veräußerungs- und Verpfändungsverbotes im Grundbuch unberührt bleiben (hier: durch das Obsiegen der EV - Erwirkerin im Prozeß gegen den Voreigentümer fiel ihr die Liegenschaft zu; es wirken somit die v... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 22.6.1992 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei die Feststellung, daß die beiden Kaufverträge vom 12.3.1992 über die Liegenschaft EZ *****Grundbuch *****hinsichtlich der 5/6-Anteile der klagenden Partei und über die Liegenschaft EZ *****Grundbuch *****unwirksam und die Einverleibungen des Eigentums für die beklagte Partei zu löschen seien. Sie stellte den Antrag, die Klage im Eigentumsblatt der beiden Liegenschaften anzumerken und b... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller kaufte mit dem in Beilage 1 beurkundeten Vertrag, der das Datum 28. 8. 1989 trägt, den der Irma R***** gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** KG U*****. In einem Nachtrag vom 12. 4. 1990 wurde sein Name durch die Beifügung eines zweiten Vornamens berichtigt; am 27. 4. 1990 überreichte er schließlich beim Grundbuchsgericht das Gesuch um Einverleibung seines Eigentumsrechtes, dem mit Beschluß vom 30. 4. 1990 auch entsprochen wurde. Am 31. 8... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 17. Mai 1976 schenkte die Erstantragsgegnerin dem - damals minderjährigen - Antragsteller die ihr gehörenden 4/5 Anteile der Liegenschaft EZ 548 KG St. Peter, Grundbuch Graz, auf den Todesfall; sie verzichtete auf das Recht, die Schenkung zu widerrufen, und übernahm die - obligatorische - Verpflichtung, das Schenkungsgut ohne Einwilligung des Antragstellers zu dessen Lebzeiten weder zu veräußern noch zu belasten. Außerdem räumte die Erstantragsgegn... mehr lesen...
Begründung: Die Ehewohnung der Streitteile befand sich in dem auf der Liegenschaft EZ 4264 KG Zistersdorf errichteten Haus in Zistersdorf, Hanggasse 24. Nachdem der Mann die Ehewohnung bereits im Jahre 1984 verlassen hatte, wird sie seither von der Frau allein bewohnt. Diese verfügt derzeit über keine andere Wohnmöglichkeit. Im Zuge des über Klage des Mannes und Widerklage der Frau zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Ehescheidungsverfahrens stellte die Frau mi... mehr lesen...
Norm: EO §384 Abs3
Rechtssatz: Die Löschung einer dem Verbot zuwider vorgenommen Eintragung ist im Klageweg zu erwirken. Entscheidungstexte 3 Ob 505/87 Entscheidungstext OGH 15.04.1987 3 Ob 505/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0006148 Dokumentnummer JJR_19870415_OGH0002_00... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...
Norm: EO §384 Abs3GBG §61 B2
Rechtssatz: Durch das Veräußerungs- und Belastungsverbot kann keine weitergehende Sicherheit erreicht werden, als durch die bereits erfolgte Streitanmerkung. Entscheidungstexte 8 Ob 553/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 8 Ob 553/77 6 Ob 859/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 6 Ob 859/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §384 Abs2EO §384 Abs3
Rechtssatz: Die Anmerkung des Belastungs- u. Veräußerungsverbotes gemäß dem § 384 Abs 2 und 3 EO führt nur die Unwirksamkeit solcher Handlungen herbei, die dem Verbote nachfolgen. Die einstweilige Verfügung kann ein bereits vor ihrer Anmerkung in verbücherungsfähiger Form abgeschlossenes Veräußerungsgeschäft gegenüber dem Erwerber nicht unwirksam machen, wenngleich dieser erst nach der Anmerkung des Verbotes um Ei... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6EO §384 Abs3
Rechtssatz: 1.) Das einstweilige Veräußerungs- und Belastungsverbot hindert zunächst nicht weitere bücherliche Eintragungen, sie entfalten nur ihre volle Wirkung erst mit der Aufhebung der einstweiligen Verfügung. 2.) Dem Gegner der geführdeten Partei wird hiedurch weder der Abschluß eines Kaufvertrages mit anderen Kaufwerbern, noch auch die Verbücherung eines solchen Vertrages unmöglich gemacht. ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6EO §384 Abs3
Rechtssatz: Das mit einstweiliger Verfügung angeordnete Verbot der Veräußerung und Belastung einer Liegenschaft kann seine Wirkung nur gegenüber freiwilligen Verfügungen des Gegners äußern, exekutive Schritte hingegen in keiner Weise verhindern. Entscheidungstexte 1 Ob 227/74 Entscheidungstext OGH 15.01.1975 1 Ob 227/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §430 AABGB §431ABGB §440EO §382 Z6 II6EO §384 Abs3
Rechtssatz: Bei Doppelveräußerung einer beweglichen Sache kann der eine Prätendent die Übergabe der veräußerten Sache an den anderen durch Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nicht verhindern. Entscheidungstexte 8 Ob 189/69 Entscheidungstext OGH 02.12.1969 8 Ob 189/69 EvBl 1970/221 S 398 ... mehr lesen...
Dr. Otto Z. verkaufte seine Liegenschaft EZ. 36 KG. M.-W., die er bereits am 29. August 1958 an die Kläger veräußert hatte, am 24. November 1958 den Beklagten. Er erwirkte am 25. November 1958 eine Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung und suchte am 2. Dezember 1958 im Auftrag der Beklagten, jedoch im eigenen Namen bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt unter Vorlage des Kaufvertrages vom 24. November 1958 um die Genehmigung der Eigentumsübertragung an die Bek... mehr lesen...
Norm: EO §384 Abs3
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle geht hervor, daß Eintragungen, die zwar nach dem Vollzug der Anmerkung des Veräußerungsverbotes, aber auf Grund einer früheren freiwilligen Verfügung des Gegners der gefährdeten Partei erfolgen, von der Anmerkung des Veräußerungsverbotes nicht berührt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 192/64 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: EO §384 Abs3
Rechtssatz: Es kommt gemäß § 384 Abs 3 EO nur darauf an, ob der Anspruch auf die Liegenschaft rechtskräftig abgewiesen wurde und nicht darauf, ob er vielleicht nicht doch noch einmal abgewiesen werden könnte. Entscheidungstexte 5 Ob 388/63 Entscheidungstext OGH 19.12.1963 5 Ob 388/63 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...