Norm: EO §384 Abs3
Rechtssatz: § 384 Abs 3 EO enthält eine materiellrechtliche Vorschrift. Ohne Exekutionstitel darf eine Löschung durch den Exekutionsrichter nicht erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 162/62 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 3 Ob 162/62 JBl 1964,270 3 Ob 167/62 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 3 Ob 167/62 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 BcEO §350 Abs1EO §384 Abs3
Rechtssatz: Der Anspruch auf bücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts kann auch dann, wenn der Kläger durch einstweilige Verfügung ein gegen den Beklagten gerichtetes, bücherlich angemerktes Veräußerungs- und Belastungsverbot erwirkt hat, auf Grund des gegen den Beklagten ergangenen Urteiles nicht gegen einen als Eigentümer eingetragenen Dritten vollstreckt werden. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3EO §382 Z6 II6EO §384 Abs3
Rechtssatz: Falls der gefährdeten Partei der die Liegenschaft betreffende Anspruch endgültig zuerkannt wird, haben die nach der Anmerkung des exekutiven Veräußerungsverbot und Belastungsverbotes eingetragenen Verfügungen nur insoferne Wirkung, als sie dem Anspruche, bezüglich dessen das Verbot erlassen wurde, nicht entgegenstehen; andernfalls sind sie zu löschen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6EO §384 Abs2EO §384 Abs3GBG §56 Abs1
Rechtssatz: Ein Veräußerungsverbot hindert nicht die Einverleibung eines Rechtes im Range einer dem Veräußerungsverbot vorgehenden bücherlichen Rangordnungsanmerkung. Entscheidungstexte 1 Ob 381/37 Entscheidungstext OGH 21.04.1937 1 Ob 381/37 Veröff: SZ 19/141 1 Ob 13/62 ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6EO §384 Abs3
Rechtssatz: Zum Begriffe der vom Gegner der gefährdeten Partei dem Verbote zuwider vorgenommenen freiwilligen Verfügung. Entscheidungstexte 2 Ob 549/29 Entscheidungstext OGH 04.07.1929 2 Ob 549/29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0005206 Dokumentnummer... mehr lesen...