Norm
EO §384 Abs3Rechtssatz
Es kommt gemäß § 384 Abs 3 EO nur darauf an, ob der Anspruch auf die Liegenschaft rechtskräftig abgewiesen wurde und nicht darauf, ob er vielleicht nicht doch noch einmal abgewiesen werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0006143Dokumentnummer
JJR_19631219_OGH0002_0050OB00388_6300000_001