Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §378 BEO §379 A
Rechtssatz: Auch während des Exekutionsverfahrens können einstweilige Verfügungen getroffen werden. Stark eingeschränkt wird ihre die praktische Bedeutung jedoch durch § 379 Abs 1 EO, wonach zur Sicherung von Geldforderungen einstweilige Verfügungen unstatthaft sind, soweit die Partei zu gleichem Zwecke die Vornahme von Exekutionshandlungen auf das Vermögen des Gegners nach § 370 ff erwirken kann (Subsidiarität der EV).... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von Geldforderungen von 58.138,27 EUR sA und von 19.985,02 EUR sA auf Grund eines vollstreckbaren Beschlusses und eines vollstreckbaren Urteils des Erstgerichts bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 10. September 2002 der Betreibenden gegen den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung der "Gesamtrechte" desselben aus dem im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens abgeschlossenen Pflichtteilsübereinkommens, falls es rechtswirksam zustandegek... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, die der Antragsgegnerin als Betreiberin von Donaukraftwerken vorwirft, insbesondere zufolge unzureichender Reinigung eines Donau-Entlastungsgerinnes für im Zuge des Hochwassers im August 2002 in ihrem Gemeindegebiet aufgetretene Schäden durch Ablagerung von Schlamm verantwortlich zu sein, beantragte beim Erstgericht mit der Behauptung, ein erhebliches Interesse iSd § 384 Abs 3 (soll heißen Abs 2) ZPO an der Feststellung des gegenwärtigen Zustandes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Dr. Christian F*****, 2. Christian F***** Gesellschaft mbH, beide ***** beide vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährd... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §379 BEO §381 A
Rechtssatz: Alle Ansprüche nach § 97 ABGB entspringen aus dem familienrechtlichen Verhältnis der Ehegatten. Sie sind daher, selbst wenn sie sich dann und wann auf Geldleistungen beziehen, keine Geldforderungen im Sinne des § 379 Abs 1 EO, sondern "andere Ansprüche" im Sinne des § 381 EO. Entscheidungstexte 9 Ob 226/02d Entscheidungstext OGH 18.12.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (Antragstellerin) und ihr Gegner (Antragsgegner) sind miteinander verheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Antragstellerin beantragte, dem Antragsgegner mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, für einen zur Finanzierung der Ehewohnung aufgenommenen Kredit bis spätestens 30. 6. 2002 die angelaufenen Rückstände von EUR 3.004,46 zuzüglich der per 24. 6. 2002 aufgelaufenen Zinsen von EUR 1.680,- sowie - jeweils per Fälligkeit - die la... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob der im Rahmen einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO zu sichernde gesetzliche Unterhaltsanspruch der einkommenslosen Ehefrau gegen ihren Mann bei einer als bescheinigt angenommenen Bemessungsgrundlage von rechnerisch 7.622,14 EUR (104.883 S) um etwa 26 EUR höher oder niedriger anzusetzen ist, stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar und hat nichts mit der Frage zulässiger Rundungsdiffer... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende hat gegen den Ehegatten der Verpflichteten aufgrund rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils eine Forderung von 1,227.782 S sA. Die Betreibende hat die an die Verpflichtete erfolgte Schenkung einer näher bezeichneten Liegenschaft angefochten, die Klage wurde gemäß § 20 AnfO im Grundbuch angemerkt. Das Erstgericht verhielt mit Urteil vom 28. März 2001 unter Annahme des Anfechtungstatbestands des § 13 AnfO die Verpflichtete dazu, die Exekution in die Li... mehr lesen...
Begründung: Gleichzeitig mit ihrer am 17. 11. 2000 beim Erstgericht eingelangten, auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Kläger an der Liegenschaft EZ 2117 Grundbuch ***** und deren Übergabe an ihn gerichteten Klage beantragte die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Kläger) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der beklagten und gefährdenden Partei (im Folgenden: Beklagter) die Veräußerung, Belastung und Verpfändung der Liegensch... mehr lesen...
Norm: EO §379EO §382 Z8 IIICEO §382 Z8 IIIH
Rechtssatz: Besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht, sind Geldleistungen, auf die auch sonst kein Rechtsanspruch des Empfängers besteht, unabhängig von der von den Parteien gewählten Bezeichnung als Schenkungen zu qualifizieren, die zwar nach § 379 EO gesichert werden können, nicht aber durch die Sonderbestimmung des § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO privilegiert sind. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 5. 1917 geborene Kläger und die am 31. 3. 1957 geborene, aus Gmunden stammende Beklagte schlossen am 5. 5. 1984 vor dem Standesamt Gmunden die Ehe. Beide Parteien sind amerikanische Staatsbürger und lebten zuletzt in Texas. Nachdem sie sich entschieden hatten, nach Österreich zu übersiedeln, reiste die Beklagte 1998 mehrmals nach Gmunden, um dort eine Wohnung zu suchen. Hiefür erhielt sie vom Kläger einen Scheck über ca 1,000.000 S. Sie deponierte diese Sum... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Herausgeber der Zeitschrift NEWS; die Zweitklägerin ist Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin dieser Zeitschrift. Die Beklagte ist Medieninhaberin des periodischen Mediums "Freiheitlicher Pressedienst", das im Wege des APA Originaltextservice elektronisch verbreitet wird. Auf dem Titelblatt der am 17. 2. 2000 erschienenen Ausgabe der Zeitschrift "NEWS" waren Adolf Hitler und Jörg Haider im Profil abgebildet; mit Schlagzeilen wie "Die Haider-Hysterie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur Klägerin) ist die Ehegattin des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagten). Die gemeinsame Ehewohnung befindet sich in einem Einfamilienhaus auf einer Liegenschaft, dessen Eigentümer der Beklagte zur Hälfte sowie seine beiden Söhne aus erster Ehe zu je einem Viertel sind. Auf den Anteilen der Söhne ist jeweils ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten des Beklagten eingetragen. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über Antrag der fünf klagenden und gefährdeten Parteien, fünf nichtösterreichischen EU-Staatsbürgern, die Profifußballer sind, wurde vom Berufungsgericht gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Parteien, die Ö***** bis zur rechtskräftigen Beendigung des Hauptverfahrens folgende einstweilige Verfügung erlassen: 1. Es wird der Gegnerin der gefährdeten Parteien verboten die Durchführungsverordnung, wonach "... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte nachstehende, zusammengefasst wiedergegebene einstweilige Verfügung, womit 1. der Zweitantragsgegnerin die Veräußerung oder Verpfändung zweier PKW, nämlich eines VW New Beetle und eines Mercedes E 320 Cabrio mit der Wirkung verboten werde, dass eine diesem Verbot zuwider erfolgte Veräußerung oder Verpfändung nur dann gültig sei, wenn der Erwerber durch die Bestimmungen bürgerlichen Rechts über den Erwerb im guten Glauben geschützt sei, ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage war zuletzt das Begehren der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Kläger) auf Zahlung von S 234.173,82 samt 5 % Zinsen seit 20. 1. 1989 und an Exekutionskosten 7 E 928/98f S 15.717,40 sowie zur Hereinbringung des Betrages von S 249.891,22 samt 5 % Zinsen aus S 234.173,82 seit 20. 1. 1989 die Exekution in den Meistbotsverteilungsrest von S 858.571,70 (mehr oder weniger) im Exekutionsverfahren 7 E 119/98k des Bezirksgerichtes Linz-L... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer auf Herausgabe diverser Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte, eventualiter auf Zahlung von S 700.000,-- (falls diese Gegenstände nicht mehr vorhanden sein sollten) gerichteten Klage verband die Klägerin und gefährdete Partei (im folgenden nur mehr Klägerin genannt) den Antrag, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) mit einstweiliger Verfügung zur sofortigen Herausgabe der betreffenden Fahrnisse zu verpflichten. De... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. 9. 1997 eingebrachten Mietzinsklage begehrt die Klägerin von ihrer Bestandnehmerin die Bezahlung von S 428.958,57 (später wurde auf S 600.156,12 sA ausgedehnt) an rückständigen Mietzinsen für drei in Bestand gegebene Geschäftslokale in der H*****-Straße 8, und zwar einem Restaurant, einem Cafe und einer Disko. Hinsichtlich des Restaurants sei das Bestandverhältnis durch Kündigung durch die Beklagte per Ende September 1996 aufgelöst worden. Der Rückstan... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei hat zum Nachlaß seines Vaters eine unbedingte Erbserklärung abgegeben, die das Verlassenschaftsgericht mit Beschluß vom 6. 5. 1992 angenommen hat. Teil des Nachlaßvermögens ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, zu dem die Liegenschaften EZ 18 Grundbuch ***** D*****, EZ 36 und 89 Grundbuch ***** D*****, EZ 130 Grundbuch ***** M*****, EZ 845 Grundbuch ***** S*****, und ein Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 19 Grundbuch ***** H***** g... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §379 AEO §381 AEO §389 IEO §389 IIIAEO §389 VI
Rechtssatz: Eine "Ausdehnung" einer rechtskräftigen einstweiligen Verfügung ist der Exekutionsordnung fremd. (Hier: Umdeutung in einen Antrag auf Erlassung einer weiteren einstweiligen Verfügung, weil der so bezeichnete Antrag von der bereits rechtskräftigen einstweiligen Verfügung abweichende weitere Sicherungsmittel beinhaltet.) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da eine "Ausdehnung" einer rechtskräftigen einstweiligen Verfügung der Exekutionsordnung fremd ist, bildet es keine erhebliche Rechtsfrage, wenn ein so bezeichneter Antrag, der von der bereits rechtskräftigen einstweiligen Verfügung abweichende weitere Sicherungsmittel beinhaltet, als ein Antrag auf Erlassung einer weiteren einstweiligen Verfügung verstanden wird (1 Ob 2089/96d, 1 Ob 2090/96a). Ob im Hinblick auf die be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im Zusammenhang mit den Konsequenzen des Nichterlages einer aktorischen Kaution durch die Erben im anhängigen Prozeß in der Revision erstatteten Ausführungen entbehren jeder Grundlage. Die erbserklärte Erbin Helga W***** ist in Deutschland wohnhaft, der erbserklärte zwischenzeitig verstorbene Erbe Jan Graf war in Polen wohnhaft. Gemäß Art 14 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und Polen über die wechsel... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte errichtete als Generalunternehmer für seine Auftraggeberin Mobilfunkstationen und bediente sich ua der Klägerin als Subunternehmerin. Diese brachte eine auf die Bezahlung des Werklohns gerichtete Klage ein und erwirkte eine einstweilige Verfügung, womit dem Beklagten jede Verfügung über seine Forderungen gegenüber seiner Auftraggeberin und dieser die Zahlung an die Beklagte (jeweils bis zur Höhe der eingeklagten Werklohnforderung) verboten wurden. Der B... mehr lesen...
Norm: EO §379 ÜbsEO §379 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 379 EO A Allgemeines Abs 1 B Begriff der "Geldforderungen" Abs 1 C Subjektive Gefährdung Abs 2 Z 1 D Vollstreckung im Ausland Abs 2 Z 2 E Zulässige Sicherungsmittel Abs 3 1) Verwahrung und Verwaltung Abs 3 Z 1 2) Veräußerungsverbot und Verpfändungsverbot Abs 3 Z 2 3) Drittverbot bz... mehr lesen...